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Naturnaher Umbau Sossenheimer Wehr hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

I. Dem naturnahen Umbau des Sossenheimer Wehrs durch die Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird zugestimmt. II. Die erforderlichen Mittel für den geplanten Umbau mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 14.203 TEUR werden bewilligt und freigegeben. III. Für die Baumaßnahme stehen in der Produktgruppe 22.06, Produktdefinition 5.008507 "Umgestaltung Sossenheimer Wehr" noch Mittel in Höhe von 4.420 TEUR zur Verfügung. Die darüber hinaus notwendigen Mittel in Höhe von 9.783 TEUR wurden im Rahmen der Zielwerte der Haushaltsplanaufstellung 2023 in den Haushalten 2023 ff bereitgestellt; sie stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2023. IV. Es dient zur Kenntnis, dass a. in der Produktgruppe 22.06, Produktdefinition 5.008507, bereits Planungsmittel in Höhe von

  1. 449 TEUR (Stand 31.05.2022) verausgabt wurden, b. der naturnahe Umbau des Sossenheimer Wehrs durch den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 16.04.2019 genehmigt wurde; c. für die Baumaßnahme ein beim Land Hessen bereits gestellter Antrag auf Förderung aus dem Landesprogramm "Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz" positiv beschieden wurde. Die Landesförderung beträgt laut Zuwendungsbescheid vom 04.12.2019 bis zu 2.683 TEUR. Mit Änderungsbescheid vom 01.06.2022 wurde die Fördersumme auf 5.200 TEUR erhöht. Des Weiteren ist mit einer Landeszuwendung für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der nachhaltigen Mobilitätsentwicklung (MobFöG) für den Bau der drei Brücken, die Tieferlegung des Niddauferwegs unter der Autobahn und die Erneuerung des südlichen Niddauferwegs in Höhe 4.000 TEUR zu rechnen. Die endgültige Höhe der Gesamtförderung ergibt sich aus den Zuwendungsbescheiden; d. die vorhandenen Brücken zum 31.05.2022 einen Restbuchwert von 59.636 TEUR aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht; e. die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 283 TEUR in der jeweiligen Produktgruppe sichergestellt ist, den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd. 115 TEUR p.a. gegenüber; f. für die Maßnahme eine frühzeitige Bürger*innenbeteiligung in Form einer Planungswerkstatt stattgefunden hat; g. die Betriebskommission der SEF in ihrer
  2. Sitzung am 23.06.2022 der Beschlussfassung zugestimmt hat.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

32
32. Sitzung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt BFF-BIG
16
16. Sitzung Ausschuss für Mobilität und Smart-City
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt BFF-BIG
17
17. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO II
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt BFF-BIG
34
34. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt ÖkoLinX-ELF BFF-BIG