Radroute 10 von der Innenstadt nach Höchst
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 31.08.2007, M
184 Betreff:
Radroute 10 von der Innenstadt nach Höchst Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2005,
§ 10274 (M 190)
I. Die vorgelegte Vorplanung
zur Radroute 10 von der Innenstadt nach Höchst wird zustimmend zur Kenntnis
genommen. II. Der
Magistrat wird beauftragt: a)
auf der Grundlage der beschlossenen Vorplanung eine baureife Planung zu
erstellen, b) zu prüfen, ob
die Maßnahmen zuwendungsfähig im Sinne der FAG / GVFG - Förderung sind und ggf.
frühzeitig entsprechende Anträge zu stellen, c) zu prüfen, in welchem Umfang die Maßnahme anteilig
aus Stellplatzablösemitteln finanzierbar ist und d) der Stadtverordnetenversammlung für die Maßnahme
eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass die Gesamtkosten für
die hier erforderlichen Maßnahmen auf etwa 1,023 Mio. € geschätzt werden.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition
5.001068, Kostenstellenbereich 66/0. Näheres regelt die zu gegebener Zeit noch
vorzulegende Bau- und Finanzierungsvorlage. Begründung: A) Zielsetzung: In seinem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung
M 217 vom 16.10.1992 hat der Magistrat eine Radverkehrskonzeption für die Stadt
Frankfurt am Main vorgelegt, die ein umfassendes, stadtweites Radverkehrsnetz
beinhaltet. Unter anderem ist darin die Verbindung zwischen dem Stadtteil
Höchst und der Innenstadt mit einer durchgehenden Radverkehrsverbindung für den
Alltags- und Freizeitverkehr enthalten. Die Radroute 10 (Innenstadt - Höchst)
soll als Stadtteilverbindung eingerichtet werden und verläuft von der
Innenstadt zum Hauptbahnhof, durch das Gallusviertel zum Denisweg, weiter zur
Werner-Bockelmann-Straße nach Nied und zum Bahnhof Höchst. Die Realisierung der Maßnahme setzt
in Teilabschnitten (Innenstadt Höchst) die Öffnung der Südumgehung Höchst
(verlängerte Leunastraße) zur Verkehrsentlastung von Höchst und Nied
voraus. Die Führung durch die
Ortsbezirke 1 und 6 erfolgt überwiegend auf vorhandenen Radwegen bzw. Wohnwegen
und vom Kfz-Verkehr wenig benutzten Nebenwegen. B) Alternativen: Die Führung der Radroute entspricht mit Ausnahme der
unter I. beschriebenen Abschnitte der o. g. Radverkehrskonzeption. Alternativen
waren nicht zu untersuchen. C) Lösung: I. Abweichungen von der Radverkehrskonzeption Bahnhof Höchst bis Dalbergplatz Die Planung berücksichtigt den Beschuss der StVV vom
27.01.2005, § 8596 zur Vorlage M 256 vom 17.12.2004, der vorgibt, dass die
Route zwischen Dalbergplatz und Bahnhof Höchst in West-Ost-Richtung mittels
eines Schutzstreifens in der Dalbergstraße herzustellen ist und für die
Ost-West-Verbindung die Strecke vom Dalbergplatz durch die Hostato- und
Justinuskirchstraße verlaufen soll (siehe Plan 1). Ludwig-Scriba-Straße bis Oeserstraße Die Radverkehrskonzeption sieht einen Routenverlauf
über die Bolongarostraße, Holzlachstraße und eine neu herzustellende
Niddaquerung mit Anbindung an die Oeserstraße in Höhe des S-Bahnhofs Nied
vor. Dieser Routenverlauf beinhaltet viele
Richtungsänderungen und Umwege. Eine beidseitige Einrichtungsführung durch die
Bolongarostraße wäre in Richtung Innenstadt umständlich, da sie zwei Querungen
jeweils an den signalgeregelten Knotenpunkten mit der Ludwig-Scriba-Straße und
der Mainzer Landstraße erfordert. Vorgeschlagen wird daher ein Zweirichtungsradweg
entlang der Ludwig-Scriba-Straße und Bolongarostraße (nordseitig) bis zur
Holzlachstraße. Dessen
ungeachtet, ist langfristig eine Führung abseits der Hauptverkehrsstraßen bis
zum S-Bahnhof Nied entsprechend der Radverkehrskonzeption mit einer neuen
Niddabrücke weiterhin anzustreben. Im weiteren Verlauf der Route wird der Radverkehr
durch die Bolongarostraße bis zur Oeserstraße im Mischverkehr oder auf
vorhandenen nicht benutzungspflichtigen (sog. "anderen Radwegen") geführt
(siehe Plan 3). Oeserstraße In Nied ist der in der Radverkehrskonzeption
vorgesehene Routenverlauf über die Oeserstraße bis zum Bahnübergang und weiter
bis zur Birminghamstraße nicht verkehrssicher und übersichtlich zu gestalten.
In dem Teilabschnitt der Oeserstraße zwischen Im Sechholder und
Birminghamstraße sind Radverkehrsanlagen nicht realisierbar, da der Straßenraum
hier für keine Flächenreserven bietet. Zur Umfahrung des Bahnübergangsbereiches wird die
Radroute über folgende verkehrsberuhigte Nebenstraßen geführt: Im Sechholder,
Auf dem Berg (Teilabschnitt mit Netzunterbrechung für Kfz-Verkehr) und Auf dem
Gleichen. Die vorgeschlagene Alternativführung durch die Tempo 30-Zone ist bei
gleicher Weglänge ohne weitere Maßnahmen für den Radverkehr gut nutzbar.
Denisweg - Frankenallee Hierzu hat der Magistrat der
Stadtverordnetenversammlung eine gesonderte Vorlage zugeleitet. Hafenstraße - Kaiserstraße Gemäß der Radverkehrskonzeption verläuft die
Verbindung zwischen der Hafenstraße und der Kaiserstraße über die Niddastraße,
Rudolfstraße, Poststraße und den Bahnhofsvorplatz. Im Bereich des
Bahnhofsvorplatzes ist auf Grund der historisch gewachsenen Struktur und der
Vielzahl der Einbauten im Bestand keine sichere Radverkehrsführung in beiden
Fahrtrichtungen herstellbar. Erst eine grundlegende Neugestaltung des gesamten
Vorplatzes kann den Handlungsspielraum für die Herstellung sicherer
Radverkehrsanlagen bieten. Die Integration der Fahrradroute ist bei den
Umbauplänen zu berücksichtigen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde der Routenverlauf
kleinräumig verändert. Mit der Führung über die Niddastraße bis zur Moselstraße
kann als Zwischenlösung bis zu einer grundlegenden Umgestaltung des
Bahnhofsvorplatzes eine bahnhofsnahe sichere Führung angeboten werden. Die
alternativ betrachtete Führung über die Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz
und Karlstraße ist zu bahnhofsfern und erfordert für die Herstellung von
Radverkehrsanlagen zudem einen linienhaften Eingriff in die Stellplätze an der
Mainzer Landstraße. Daher wurde diese Lösung nicht weiter verfolgt. Die nachfolgende Beschreibung der Maßnahmen zur
Planung der Radroute erfolgt nach der Lageplan-Nummerierung aufsteigend bzw.
von Westen nach Osten. II. Maßnahmenbeschreibung Plan 1 Dalbergstraße und Knotenpunkt Dalbergstraße /
Kasinostraße Die Planung der Radroute in der
Dalbergstraße orientiert sich an der gültigen Beschlusslage (§ 8596 vom
27.01.2005), die die Führung in West-Ost-Richtung über einen Schutzstreifen in
der Dalbergstraße und für die Ost-West-Verbindung eine Streckenführung durch
die Hostato- und Justinuskirchstraße festlegt. Der Knotenpunkt Dalbergstraße / Kasinostraße wird als
Kreisverkehrsplatz ausgebaut. Der Radverkehr wird im Mischverkehr auf der
Fahrbahn geführt. Die Planung geht zudem von der Umsetzung des
Stadtteilverkehrsplanes Höchst 2002 aus, in dem die Kasinostraße als
einstreifige Straße vorgesehen ist. Plan 2 Kasinostraße - Emmerich-Josef-Straße - Knotenpunkt Emmerich-Josef-Straße /
Zuckschwerdtstraße / Ludwig-Scriba-Straße Die Hauptroute zwischen der Kasinostraße und der
Zuckschwerdtstraße verläuft über einen bahnparallelen Weg, der über eine
Verbreiterung des westlichen Seitenraums der Zuckschwerdtstraße und
signalgeregelte Radfahrerfurten an die Ludwig-Scriba-Straße angebunden
wird. Die Befahrbarkeit des
Straßenzugs Kasinostraße - Emmerich-Josef-Straße als Alternativroute für den
Radverkehr in beiden Richtungen wird - z. B. über Schutz- und Radfahrstreifen
(wie in der Vorplanung eingetragen) - oder eine Führung, die im Rahmen der in
Bearbeitung befindlichen Vorplanung zur Grunderneuerung der
Emmerich-Josef-Straße und des Andreasplatzes noch zu konkretisieren ist,
sichergestellt.
In der Ludwig-Scriba-Straße werden
Fußgänger und Radfahrer im Seitenraum auf der Nordseite geführt. Die Trennung
von Geh- und Radweg ist bei der vorhandenen Breite nicht sinnvoll. Hier ist
daher ein gemeinsamer Geh-/Radweg mit einheitlichem Belag für beide Richtungen
vorgesehen. Plan 3 Bolongarostraße - Oeserstraße In der Bolongarostraße wird der Radverkehr auf der
Nordseite zwischen Holzlachstraße und Ludwig-Scriba-Straße auf einem
Zweirichtungsradweg (b = 2,50 m) geführt, der durch einen 0,75 m breiten
Sicherheitstrennstreifen von der Fahrbahn abgesetzt ist. Plan 4 Oeserstraße - Denisweg Im o. g. Abschnitt der Oeserstraße bestehen keine
Flächenreserven für durchgängige Radverkehrsanlagen. Südwestlich des S-Bahnhofs
Nied wird der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Hier ist
bereits eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
vorhanden (Schule). Nordöstlich des S-Bahnhofs Nied sind beidseitig kurze
Radwege im Seitenraum der Straße vorhanden, die an der Einmündung Im Sechholder
enden. Diese sollen über den Einmündungsbereich hinweg markiert werden. Die
Benutzungspflicht ist aufzuheben, die Radwege verbleiben als "andere Radwege"
ohne Benutzungspflicht. Damit wird der wiederholte Wechsel zwischen Fahrbahn
und Seitenraum vermieden. Anschließend verläuft die Route über die
Birminghamstraße und die Werner-Bockelmann-Straße (Mischverkehr auf der
Fahrbahn) und ab der Einmündung Mumm-von-Schwarzenstein-Straße über vorhandene
sowie eine neue herzustellende Wegverbindung zum Denisweg. Diese Wohnwege
werden durch Zeichen 240 als gemeinsame Geh- und Radwege ausgewiesen. Plan 5/6 Denisweg Der Denisweg ist bereits heute eine gut nutzbare
Verbindung zwischen Nied und der Hellerhof-Siedlung bzw. dem Gallus. Die vorhandene Beschilderung ist
abschnittsweise um die Freigabe für den Radverkehr zu ergänzen. In
Teilabschnitten westlich des Weges Zum Linnegraben sowie zwischen A 5 und
Schmidtstraße ist eine durchgehende Beleuchtung erforderlich. An der Kreuzung
Waldschulstraße wird durch Zeichen 138 StVO auf querende Radfahrer hinzuweisen.
Plan 7 Denisweg - Frankenallee Hierzu wurde seitens des Magistrates bereits eine
gesonderte Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung gefertigt. Plan 8 Frankenallee West Im Abschnitt der Fahrradroute zwischen der
Schloßborner Straße und der Hufnagelstraße führt die Route durch eine
bestehende Tempo-30-Zone. Die vorhandenen "anderen Radwege" werden ohne
Benutzungspflicht beibehalten, sodass die Radfahrer wahlweise im Mischverkehr
auf der Fahrbahn fahren oder bei individuellen Unsicherheiten auf die "anderen
Radwege" ausweichen können. Plan 9 Frankenallee Ost In diesem Abschnitt sind ebenfalls beidseitig Radwege
vorhanden, die hier auf Grund der Regelungen im Kfz-Verkehr mit einer
Benutzungspflicht belegt sind. Die Radwege sind in unterschiedlichem Zustand
und abschnittsweise hinsichtlich Breite und Ausbildung nicht
anforderungsgerecht. Um eine einheitliche Radverkehrsführung in der
Frankenallee zu erhalten, ist beabsichtigt, den Bereich der Frankenallee
zwischen Hufnagelstraße und der Europaallee in die bestehende Tempo 30 Zone zu
integrieren. Eine ausgearbeitete Tempo-30-Zonenplanung wird in Kürze dem OBR
zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Benutzungspflicht der bestehenden Radwege wird
aufgehoben, die Flächen bleiben jedoch als "andere Radwege" bestehen, sodass
wie in der Frankenallee West die Radfahrer wahlweise im Mischverkehr auf der
Fahrbahn fahren oder bei individuellen Unsicherheiten auf die "anderen Radwege"
ausweichen können.
Plan 10 + 12 Frankenallee - Hafenstraße Im Teilbereich der Fahrradroute zwischen Frankenallee
und der Kreuzung der Hafenstraße mit der Mainzer Landstraße wird die
Radverkehrsplanung zum Europaviertel Ost übernommen. Von der Kreuzung der
Hafenstraße mit der Mainzer Landstraße bis zur Niddastraße wird der bestehende
einseitige Zweirichtungsradweg der Hafenstraße genutzt. Am Knotenpunkt mit der
Niddastraße wird in Richtung Innenstadt zwischen der vorhandenen Furt und der
Fahrbahn eine Linksabbiegemöglichkeit mit separatem Radfahrersignal geschaffen.
In Fahrtrichtung stadtauswärts wird in der Niddastraße eine aufgeweitete
Aufstellfläche angelegt, um das Queren der Hafenstraße für den Radverkehr
sicher zu gestalten. Plan 13 Hafenstraße - Moselstraße Durch die Niddastraße wird der Radverkehr im
Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Das derzeit für alle Fahrzeuge außer der
nicht im Linienbetrieb verkehrenden Straßenbahn gesperrte Teilstück der
Niddastraße zur Düsseldorfer Straße wird für den Radverkehr freigegeben. Die
Querung der Düsseldorfer Straße im Zuge der Niddastraße erfolgt signalisiert
parallel zur Fußgängerfurt. Dazu sind westlich der Düsseldorfer Straße neben
der Integration in die Signalisierung vor allem die Anpassungen in der
Beschilderung und der Möblierung im Aufstellbereich erforderlich. Auf der
Ostseite der Düsseldorfer Straße ist zwischen der Furt und dem Durchlass zur
östlichen Niddastraße die Anlage eines baulichen Radweges erforderlich, da eine
Mitbenutzung des Gehweges im Arkadenbereich durch Radfahrer bei dem vorhandenen
Fußgängeraufkommen nicht zu empfehlen ist. Im Fahrbahnbereich endet der
Parkstreifen in Höhe des Durchlasses. Mit der Anlage des Radweges wird der
Beginn der Fahrbahnaufweitung auf zwei Fahrstreifen nur um etwa 27 m
verschoben. Die Anlage des Radweges auf Hochbordniveau ist aus
Sicherheitsgründen notwendig, da die Radfahrer hier in beiden Fahrtrichtungen
fahren. Die Querung des Gehweges erfolgt direkt zwischen dem Radweg und dem
Durchlass. Östlich des
Durchlasses soll durch Markierungen auf die Durchfahrt der Radfahrer
hingewiesen werden, damit der Bereich freigehalten wird. Die Querung der
Karlstraße erfolgt gesichert durch eine Querungshilfe, die auf dem hier
beginnenden mittleren der drei Fahrstreifen angeordnet wird. Die
Sichtbeziehungen sind gut und mit der vorgelagerten Signalanlage ergeben sich
ausreichende Zeitlücken im Kfz - Verkehr um jeweils einen der verbleibenden
Fahrstreifen sicher zu queren. Östlich der Karlstraße wird in der vorhandenen
Fahrbahn ein Aufstellbereich für Radfahrer markiert. Plan 14 Niddastraße - Kaiserstraße Auf diesem Streckenabschnitt werden die
Radverkehrsanlagen der Fahrradroute Bockenheim - Museumsufer genutzt. Plan 15 + 16 Moselstraße - Roßmarkt In dem Teilabschnitt zwischen Moselstraße und
Gallusanlage besteht kein Handlungsbedarf. Der Radverkehr wird hier verträglich
im Mischverkehr in der Fahrbahn geführt. Eine Anlage von Schutzstreifen ist aus
Platzgründen und einem hohen Anteil von Lieferverkehr nicht zu
verwirklichen. Der Teilabschnitt zwischen
Gallusanlage und Neue Mainzer Straße ist eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung
stadteinwärts. In Einbahnrichtung wird der Radverkehr im Mischverkehr geführt.
Für die Gegenrichtung (Richtung Bahnhof) wurde ein baulicher Radweg für
Radfahrer in 2003 neu hergestellt. Die Beschilderung und die Anpassung der
Markierungen in den Anschlussknoten werden nach Abschluss einer Baustelle in
diesem Bereich ergänzt. Handlungsbedarf besteht in diesem Teilabschnitt allein
für Radfahrer in Fahrtrichtung Innenstadt. Der Rückstau der wartenden Kfz an
der Lichtsignalanlage Neue Mainzer Straße ist für Radfahrer häufig nicht
passierbar. Mit einem kurzen Radwegteilstück kann hier die Verkehrsqualität für
Radfahrer deutlich verbessert werden. Das Sicherheitskonzept der EZB lässt
entsprechende Maßnahmen zwar derzeit nicht zu, mit dem Umzug der EZB sollte der
Handlungsspielraum zur Anlage eines Radwegteilstückes genutzt werden. Hierbei
sind ggf. bezüglich der Materialwahl passende Entscheidungen zu treffen.
Der Teilabschnitt zwischen der
Neuen Mainzer Straße und dem Kaiserplatz ist ebenfalls eine Einbahnstraße in
Fahrtrichtung stadteinwärts. In Einbahnrichtung fahren die Radfahrer im
Mischverkehr auf der Fahrbahn. Der Rückstau der wartenden Kfz an der
Lichtsignalanlage Friedensstraße ist für Radfahrer häufig nicht passierbar. Aus
diesem Grund ist es sinnvoll, einen kurzen Vorbeifahrstreifen anzulegen und mit
einer Absenkung das Auffahren auf den Radweg zu ermöglichen. Der aufgeweitete
Aufstellbereich verbessert die Sicherheit und die Verkehrsqualität für
Radfahrer in der Fahrbeziehung Bethmannstraße. Für den Radverkehr in der
Gegenrichtung wird der bestehende Radweg in Fahrtrichtung Bahnhof genutzt. Der
Radweg ist auf dem Kaiserplatz aus gestalterischen Gründen unterbrochen. Die
Beschilderung wird auf das unbedingt Notwendige reduziert. In dem Teilabschnitt zwischen
Kaiserplatz und Roßmarkt besteht kein Handlungsbedarf. Plan 17 Roßmarkt Anschluss an und Übernahme der beschlossenen
Vorplanung zur Umgestaltung von Straßen im Zusammenhang mit der vorgesehenen
Änderung der Verkehrsführung in der westlichen Innenstadt (M 178/05, §
10306/05). D) Kosten: Nach einer überschlägigen Kostenschätzung addieren
sich die Kosten für die bauliche Umsetzung der geplanten Radroute 10,
Innenstadt - Höchst einschließlich 19 % Mehrwertsteuer wie folgt:
Streckenabschnitt geschätzte Kosten 1 Dalbergstraße -
Dalbergplatz Im Zuge der allgemeinen Maßnahme zum Umbau der Dalbergstraße
/ Dalbergplatz ist die Radwegplanung mit einbezogen. -,-- 2 Kasinostraße -
Emmerich-Josef-Straße Herstellung von Radwegneuanlagen und Markierung
37.291,63
3 Ludwig-Scriba-Straße / Zuckschwerdtstraße
Knotenpunktsausbau, herstellen von Radwegneuanlagen und Markierung
47.404,84 4 Ludwig-Scriba-Straße
Ausbau des Zweirichtungsradweges im nördliche Seitenraum der Straße.
89.123,56
5 Bolongarostraße Ca. 250 m langer Straßenumbau
und Herstellung eines 2,50 m breiten gemeinsamen Geh.-und Radweges im
Zweirichtungsverkehr auf der Nordseite der Bolongarostraße. 78.346,63 6 Oeserstraße Markierung und Beschilderung
1.368,50
7 Werner-Bockelmann-Straße Neue Wegverbindung
(ca. 60m, 3m Breit) entlang der Bahn herstellen mit neuem Anschluss zum
Denisweg. 13.000,75
8 Denisweg Verkehrsgerechter Ausbau, u. a.
Beleuchtung bis Schmidtstraße. 198.432,00
9 Wegeverbindung Schmidtstraße bis Frankenallee
Querung der Schmidtstraße. Wegeverbindung zur Frankenallee einschließlich
Kreuzungsbauwerk mit der Bahnstrecke. Hierzu wurde seitens des
Magistrates bereits eine gesonderte Vorlage an die
Stadtverordnetenversammlung gefertigt. -,--
10 Umbau der
Frankenallee Einrichtungen für eine sichere Radverkehrsführung in der
Tempo 30 Zone 436.963,42
11 Querung mit der Hafenstraße Markierung und
Beschilderung sowie Signalisation. 19.159,00
12 Führung in der Niddastraße, Querung Düsseldorfer
Straße Markierung und Beschilderung sowie Signalisation.
33.562,46 13 Führung in der
Niddastraße, Querung der Karlstraße Markierung und Beschilderung.
6.842,50
14 Kaiserstraße (Neue Mainzer Straße bis Roßmarkt)
Radwegeteilstück, Markierung und Beschilderung. 16.422,00 15 Roßmarkt
Radwegeteilstück, Markierung und Beschilderung sowie Signalisation.
44.749,95 Gesamtsumme inkl.
gesetzlicher Mehrwertsteuer 1.022.667,24
Anlage Plan_11 (ca. 1,8 MB) Anlage Plan_12_und_13 (ca. 1,9 MB) Anlage Plan_14_und_15 (ca. 1,8 MB) Anlage Plan_16_und_17 (ca. 1,4 MB) Anlage Plan_1_und_2 (ca. 1 MB) Anlage Plan_3_und_4 (ca. 3,2 MB) Anlage Plan_5_und_6 (ca. 1,7 MB) Anlage Plan_7_und_8 (ca. 2,1 MB) Anlage Plan_9_und_10 (ca. 1,8 MB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
30.10.2007, OA 513
Antrag vom
20.09.2007, OF
617/6 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 09.09.2005, M 190
Bericht des
Magistrats vom 18.01.2008, B 28
Vortrag des
Magistrats vom 11.06.2021, M 83 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 6 Versandpaket:
05.09.2007 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6
am 18.09.2007, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen
Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 184 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1
am 18.09.2007, TO I, TOP 25 Die LINKE.-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag,
die Vorlage bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen.
Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag der LINKE.-Fraktion
wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 184 wird zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1.: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FDP (=
Annahme), bei Enthaltung E.L. zu 2.: Annahme bei Enthaltung LINKE.
14. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.09.2007, TO I, TOP
21 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 184 auf
den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
14. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 25.09.2007, TO I, TOP 23
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 184 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
15. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.10.2007, TO II, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 184 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
17. Sitzung des OBR 6
am 30.10.2007, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 513 2007
1. Der Vorlage
M 184 wird unter Hinweis auf OA 513 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 617/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Eingangsformulierung wie
folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: 1. Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zu der mit der
Vorlage M 184 vorgelegten Planung die folgenden drei Punkte
voranzutreiben:".
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF; der Vertreter
der FDP ist bei der Abstimmung nicht anwesend. zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF; der Vertreter
der FDP ist bei der Abstimmung nicht anwesend. 15. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.11.2007, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1. und 2.a) der Vorlage OA 513 wird
in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2.b) und 2.c) der
Vorlage OA 513 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG b) CDU,
GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: BFF (M 184 = Annahme unter Berücksichtigung OA 513, OA 513 =
Annahme) NPD (M 184 = Annahme, OA 513 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2.
Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2007, TO II, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1. und 2.a) der Vorlage OA 513 wird
in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. b) und 2.c) der
Vorlage werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
b) CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme)
17. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2007, TO II, TOP 33
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. a) Der
Ziffer 1. der Vorlage OA 513 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
b) Der Ziffer 2.a) der Vorlage OA 513 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt c) Die Ziffern 2.b) und 2.c) der Vorlage OA 513 werden dem
Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und NPD gegen BFF
(= Annahme unter Berücksichtigung OA 513) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF und
NPD b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF gegen NPD (= Prüfung und
Berichterstattung) c) CDU, GRÜNE, FAG und NPD gegen SPD, LINKE., FDP
und BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2986, 17. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2007 Aktenzeichen: 66 2