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Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 28.10.2019, M 172

Betreff: Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Auf Vorschlag der Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird die Falk GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solmsstraße 71 60486 Frankfurt am Main mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 beauftragt. Begründung: A. Zielsetzung Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss 2019 ist gemäß § 27 Absatz 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Gemäß § 5 des EigBGes entscheidet die Gemeindevertretung unter Beachtung der §§ 127/127a Hessische Gemeindeordnung (HGO) über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinde gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden sollen. Danach ist die Gemeindevertretung u. a. für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zuständig. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes hat die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen. B. Alternativen Keine C. Lösung Der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Jahresbericht sind nach der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit der Stellungnahme der Betriebsleitung über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen. Die Prüfung erstreckt sich auf den Jahresbericht, soweit dieser den Jahresabschluss erläutert, auf die Erfolgsübersicht, soweit diese zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist, und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz. Der festgestellte Jahresabschluss ist, soweit er vorschriftsmäßig geprüft wurde, mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen. Die Beauftragung soll als Folgeauftrag auf Grundlage der Ausschreibung vom 03.05.2016 an die Falk GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 ist daher die Falk GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solmsstraße 71 60486 Frankfurt am Main zu beauftragen. Nach Ziffer B. der Betrauung des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Magistratsbeschluss vom 08.07.2013) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2018 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co KG. Die Beauftragung soll daher auch im Folgejahr analog der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co KG erfolgen. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 27. August 2019 einer Beauftragung zugestimmt. D. Kosten Die Falk GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 einschließlich des Honorars für die Überkompensationskontrolle ein Honorar von 20.838,60 € zzgl. MwSt. festgelegt.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 35
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 172 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 36
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 172 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF
Sitzung 38
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 172 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL