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Neubau der Quartiersgarage Glauburgschule (Nordend - Lenaustraße 64-68) hier: Baumfällvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 13.08.2012, M 171

Betreff: Neubau der Quartiersgarage Glauburgschule (Nordend - Lenaustraße 64-68) hier: Baumfällvorlage I. Es dient zur Kenntnis, dass aufgrund des vorgesehenen Neubaus der Quartiersgarage Glauburgschule ein Eingriff in den Straßenbaumbestand unvermeidlich ist. Es müssen insgesamt sechs Bäume gefällt werden, und zwar: - eine Kastanie mit einem Stammdurchmesser von 78 cm in der Lenaustraße sowie - fünf Kastanien mit Stammdurchmessern zwischen 64 und 82 cm in der Lortzingstraße II. Der Baumfällung wird zugestimmt. III. Es dient ferner zur Kenntnis, dass für die vorzunehmenden Baumfällungen ein Ausgleich durch Neupflanzung von sieben Bäumen mit einem Stammumfang von 25/30 cm, davon ein Baum am bisherigen Standort in der Lenaustraße sowie sechs Bäumen in der Lortzingstraße, vorgesehen ist. Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2008, § 3548 (M 231), wurde der Entwicklung des Schulhofs der Glauburgschule als Ersatzstandort für die Quartiersgarage auf dem Grundstück des Philanthropin zugestimmt. In der Folge wurden die Planungen für die Quartiersgarage und weiterer geplanter Hochbauten vorangetrieben. Danach ist vorgesehen, dass über der Quartiersgarage eine Einfeldturnhalle und eine Kindertageseinrichtung für fünf Gruppen entstehen. Die Turnhalle ist für die angrenzende Glauburgschule sowie die Kindertagestätte zur Bedarfsdeckung von zentraler Bedeutung. Für den "Neubau einer Tiefgarage mit 100 Stellplätzen" wurde im Juli 2011 eine

  1. Teilbaugenehmigung erteilt. Diese Teilbaugenehmigung erfolgte unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Bauherr vor Baubeginn eine Einigung zum Umgang, Erhalt und Schutz der vorhandenen Straßenbäume mit der Stadt erzielen muss, da insgesamt neun Rosskastanien, fünf in der Lortzingstraße und vier in der Lenaustraße, mit jeweils ca. zwei Metern Abstand zur Grundstücksgrenze in direkter Nachbarschaft zum Bauvorhaben stehen und deren Erhalt in zumindest sechs von neun Fällen als unwahrscheinlich eingeschätzt wurde. Vor diesem Hintergrund wurde durch ein Baumgutachten sowie eine Betrachtung von verschiedenen Varianten untersucht, inwieweit Umplanungen zum Erhalt des Baumbestandes möglich und vertretbar sind bzw. welche Bäume - auch unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen - nicht mehr erhalten werden können. Nach den gutachterlichen Feststellungen würde infolge des Abbruchs der bestehenden Turnhalle die Standsicherheit von drei Rosskastanien - davon zwei in der Lortzingstraße und eine in der Lenaustraße - massiv beeinträchtigt. Ursächlich hierfür ist der abrissbedingte Wegfall der Auflast für das Wurzelwerk der Bäume, die das Gewicht des Gebäudes als Verankerung nutzen. Ferner wäre durch die Errichtung der Tiefgarage, der Kindertagesstätte und der Turnhalle bei weiteren drei Bäumen in der Lortzingstraße die Eingriffe in Wurzel- und Kronenbereich derart hoch, dass auch hier ein Erhalt der Bäume nach den ursprünglichen Planungen ausgeschlossen wäre. Insgesamt wären daher fünf Rosskastanien in der Lortzingstraße sowie eine Kastanie in der Lenaustraße zu fällen. Mit dem Ziel einer möglichst weitgehenden Baumerhaltung wurde sowohl eine Verkleinerung der Tiefgarage um eine Stellplatzreihe als auch eine Verschiebung der Tiefgarage in Richtung Lenaustraße mit folgenden Resultaten überprüft: - Durch eine Verkleinerung der Tiefgarage könnte bei einem Verlust von ca. 20 Stellplätzen lediglich eine der fünf Kastanien in der Lortzingstraße erhalten werden. Der Eingriff in die Standsicherheit durch Abbruch der Turnhalle besteht unabhängig von der Größe und Lage der Tiefgarage. Außerdem wäre der Substanzverlust bei zwei der drei übrigen Bäume in der Lortzingstraße trotz des größeren Abstandes zur Tiefgarage immer noch zu hoch, um den Erhalt zu gewährleisten. - Eine Verschiebung der Tiefgarage in Richtung Lenaustraße würde den Verlust von weiteren drei Bäumen in der Lenaustraße bedeuten, sodass vier Bäume in der Lenaustraße gefällt werden müssten. Durch den Abriss der Turnhalle und die Errichtung der Hochbauten würden trotz der Verschiebung der Tiefgarage aber immer noch vier von fünf Bäumen in der Lortzingstraße gefährdet, sodass anstelle von insgesamt sechs sogar acht Bäume gefällt werden müssten. Zudem hätten beide Umplanungsvarianten zur Folge, dass die vorgesehenen Hochbauten auf die Größe und Lage der Tiefgarage wirtschaftlich neu zu bewerten wären. Die geplanten Gebäude, bestehend aus Sporthalle und Kindertagesstätte, müssten neu geplant werden, da vorgesehen ist, dass die beiden Gebäude statisch mit der Tiefgarage eine Einheit bilden. Eine Verkleinerung der Tiefgarage hätte beispielsweise zur Folge, dass für das aufstehende Bauwerk (Sporthalle und Kindertagesstätte) eine Lastabtragung in dem ursprünglich für die Tiefgarage vorgesehen Raum für Verbaumaßnahmen durchzuführen ist. Eine Umplanung hätte daher erhebliche Mehrkosten sowohl bei der Tiefgarage als auch bei der Kindertagesstätte und der Turnhalle zur Folge hätte, die sich nach ersten Schätzungen auf ca. eine halbe Million Euro belaufen. Zusammenfassend war daher festzustellen, dass weder eine Verkleinerung noch eine Verschiebung der Tiefgarage den Erhalt der Bäume sicherstellen würde, wenn an den dringend notwendigen Neubauten der Sporthalle und der Kindertagestätte festgehalten wird. Lediglich einer von insgesamt sechs zu fällenden Bäumen könnte durch die Umplanung der Tiefgarage erhalten werden. Demgegenüber stünde ein erheblicher finanzieller Mehraufwand sowie - bedingt durch die Umplanung und erforderliche neue Bauantragstellung - eine unbestimmte zeitliche Verzögerung bei der Realisierung der Baumaßnahme. Ein Eingriff in den im Straßenraum vorhandenen Baumbestand ist bei einer Weiterführung der ursprünglichen Planungen für Tiefgarage, Sporthalle und Kindertagesstätte im beschriebenen Umfang daher nicht zu vermeiden. Für die zu fällenden Bäume, mit einem Stammdurchmesser von durchschnittlich 75 cm, ist eine Ersatzpflanzung mit Bäumen von mindestens 25/30 cm Stammumfang vorgesehen. Die Pflege der Ersatzpflanzung ist für die Dauer von fünf Jahren durch den Antragsteller sicherzustellen. Bei Absterben von Ersatzpflanzungen ist ein erneuter Ersatz zu pflanzen. Anlage 1 (ca. 100 KB) Anlage 2 (ca. 591 KB) Anlage 3 (ca. 331 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 3 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 22.08.2012

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