Quartiersgarage Glauburgschule
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 561
Betreff: Quartiersgarage Glauburgschule Zu 1: Bezüglich der gewünschten verkehrlichen Entlastung während des Bring- und Holverkehrs wird eine beidseitige Erschließung des Grundstückes sowohl über die Lenau- als auch die Lortzingstraße umgesetzt. Zu 2: Die Positionierung der Turnhalle erfordert aufgrund der anfallenden Lasten eine enge Abstimmung mit der Planung der Tiefgarage. Die geplante Lage der Turnhalle ist unter anderem das Ergebnis dieses Prozesses. Die bauaufsichtliche Prüfung der Hochbauten ist bereits erfolgt, die Baugenehmigung wurde mit Datum vom 20.01.2012 erteilt. Eine Lageänderung zugunsten einer Verringerung der Verdunklung des Hinterhofs Neuhofstraße ist demnach nicht möglich. Die generell baurechtlichen vorgegebenen Abstandsflächen werden eingehalten.