Keine Baumfällung in der Lortzingstraße (Quartiersgarage Glauburgschule)
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Bericht des Magistrats vom 22.06.2012, B 293
Betreff: Keine Baumfällung in der Lortzingstraße (Quartiersgarage Glauburgschule) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2011, § 965 - OA 94/11 OBR 3 - Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 3548 vom 28.02.2008 wurde entschieden, den Schulhof der Glauburgschule als Standort für eine Quartiersgarage zu verwenden. In der Folge hat der Magistrat die Planungen für die Quartiersgarage und die weiteren geplanten Hochbauten, gemeinsam mit der Frankfurter Aufbau AG (FAAG) vorangetrieben. So sollen über der Quartiersgarage eine Einfeldturnhalle und eine Kindertageseinrichtung für fünf Gruppen entstehen. Die Turnhalle ist für die angrenzende Glauburgschule von hoher Wichtigkeit, der Bedarf für die Kindertagestätte steht für den Magistrat außer Frage. Für die nunmehr baureifen Planungen der Tiefgarage reichte die FAAG im Februar 2011 einen entsprechenden Bauantrag ein. Im Juli 2011 wurde eine
- Teilbaugenehmigung für den "Neubau einer Tiefgarage mit 100 Stellplätzen" erteilt. Diese wurde unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass der Bauherr vor Baubeginn eine Einigung zum Umgang, Erhalt und Schutz der vorhandenen Straßenbäume mit dem Magistrat erzielen muss, da insgesamt 9 Rosskastanien, 5 in der Lortzingstraße und 4 in der Lenaustraße, mit jeweils ca. 2 Metern Abstand zur Grundstücksgrenze in direkter Nachbarschaft zum Bauvorhaben stehen und deren Erhalt in zumindest 6 von 9 Fällen als unwahrscheinlich eingeschätzt wurde. Im weiteren Verfahren wurde daher durch ein Baumgutachten sowie die Betrachtung von verschiedenen Varianten untersucht, welche Bäume durch die Baumaßnahme nicht mehr zu erhalten sind und inwieweit Umplanungen zum Erhalt des Baumbestandes möglich und vertretbar sind. Bereits der Abbruch der bestehenden Turnhalle würde zu einem massiven Verlust der Standsicherheit von 3 Rosskastanien, 2 in der Lortzingstraße und einer in der Lenaustraße, führen, da dieses den Wegfall der Auflast für das Wurzelwerk der Bäume bedeutet, die das Gewicht des Gebäudes als Verankerung nutzen. Durch Errichtung der Tiefgarage, der Kindertagesstätte und der Turnhalle wären bei weiteren 3 Bäumen in der Lortzingstraße die Eingriffe in Wurzel- und Kronenbereich derart hoch, dass auch hier ein Erhalt der Bäume nach den ursprünglichen Planungen ausgeschlossen ist. Insgesamt wären daher alle 5 Rosskastanien in der Lortzingstraße sowie eine Kastanie in der Lenaustraße zu fällen. Eine Verkleinerung der Tiefgarage um eine Stellplatzreihe würde bei einem Verlust von ca. 20 Stellplätzen lediglich zu dem möglichen Erhalt von einem der 5 Bäume in der Lortzingstraße führen, da der Eingriff in die Standsicherheit durch Abbruch der Turnhalle unabhängig von der Größe und Lage der Tiefgarage gegeben ist und der Substanzverlust bei 2 der 3 übrigen Bäume in der Lortzingstraße trotz des größeren Abstandes zur Tiefgarage immer noch zu hoch wäre, um den Erhalt zu gewährleisten. Eine Verschiebung der Tiefgarage in Richtung Lenaustraße würde den Verlust von weiteren 3 Bäumen in der Lenaustraße bedeuten, sodass dann alle 4 Bäume in der Lenaustraße wegfallen. Durch den Abriss der Turnhalle und die Errichtung der Hochbauten würden trotz der Verschiebung der Tiefgarage aber immer noch 4 der 5 Bäume in der Lortzingstraße gefährdet, sodass anstelle von insgesamt 6 sogar 8 Bäume gefällt werden müssten. Grundsätzlich ist zu beiden Umplanungsvarianten zu bemerken, dass die beiden Hochbauten auf die Größe und Lage der Tiefgarage abgestimmt sind und eine Umplanung in jedem Fall zu erheblichen Mehrkosten sowohl bei der Tiefgarage, als auch bei der Kindertagesstätte und der Turnhalle zur Folge hat. Nach ersten Schätzungen belaufen sich diese auf ca. eine halbe Million Euro. Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass weder eine Verkleinerung noch eine Verschiebung der Tiefgarage den Erhalt der Bäume sicherstellen würde, wenn an den dringend notwendigen Neubauten der Sporthalle und der Kindertagestätte festgehalten wird. Lediglich einer der insgesamt 6 zu fällenden Bäume könnte durch die Umplanung der Tiefgarage gerettet werden. Demgegenüber steht ein erheblicher finanzieller Mehraufwand, sowie - bedingt durch die Umplanung und erforderliche neue Bauantragstellung - eine unbestimmte zeitliche Verzögerung bei der Realisierung der Baumaßnahme. Der Magistrat empfiehlt daher, an den bisherigen Planungen für Tiefgarage, Sporthalle und Kindertagesstätte unverändert festzuhalten.