1. Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Vorkaufssatzung Nr. 6 - Bildungscampus Unterliederbach - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M
169 Betreff: 1. Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus
Unterliederbach - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2.
Vorkaufssatzung Nr. 6 - Bildungscampus Unterliederbach - hier:
Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Bildungscampus Unterliederbach in
Frankfurt am Main ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden
Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 03.07.2019 zum
Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans gelegenen
Flächen sollen für dringend benötigte Gemeinbedarfsflächen für verschiedene
Schulformen und gegebenenfalls ergänzende soziale Infrastruktur
(Kindertagesstätte) planungsrechtlich gesichert werden. Weiterhin soll
ergänzend die Entwicklung einer in Ost-West-Richtung verlaufenden, öffentlichen
Grünverbindung im Plangebiet planerisch vorbereitet werden. II. Der Magistrat wird beauftragt, beim
Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen
Flächennutzungsplanes zu beantragen und sofern erforderlich beim
Regierungspräsidium Darmstadt, Geschäftsstelle der Regionalversammlung
Südhessen, einen Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen /
Regionaler Flächennutzungsplan 2010 zu stellen. III. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach wird um die
im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach
gelegenen Flächen reduziert.
IV. Der vorgelegte Entwurf der
Vorkaufssatzung Nr. 6 - Bildungscampus Unterliederbach wird nach § 25 (1) Satz
1 Nr. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung ist
entsprechend § 16 (2) BauGB durchzuführen. Begründung: Zu I. bis III. Lage des Plangebietes und räumlicher
Geltungsbereich Das Plangebiet hat eine Größe von rund 7 ha und liegt
im Stadtteil Unterliederbach im Westen der Stadt Frankfurt am Main, in einer
Entfernung von ca. 11 km Luftlinie zur Innenstadt. Das Plangebiet wird im Westen durch die
Hunsrückstraße begrenzt und schließt im nordwestlichen Bereich nahtlos an den
in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 926 - Nordwestlich Silobad
an. Im Norden verläuft die Geltungsbereichsgrenze zunächst entlang der
Hunsrückstraße alsdann entlang den südlichen Grundstücksgrenzen der Wohnhäuser
der Hunsrückstraße sowie entlang dem Heimchenweg. Im Osten verläuft der
Geltungsbereich östlich parallel zum Heimchenweg und zunächst nördlich der
Hermann-Waibel-Allee bis zur Liederbacher Straße und dann entlang der
Hermann-Waibel-Allee zurück bis zum Heimchenweg. Die südliche
Geltungsbereichsgrenze verläuft danach entlang der nördlichen Grundstücksgrenze
des Heimchenwegs Nr. 10 sowie der nördlichen Grundstücksgrenze der Wohnhäuser
des Wachtelwegs entlang bis zur Hunsrückstraße. Bestand und städtebauliche Situation Das Plangebiet liegt im Stadtteil Unterliederbach
zwischen zwei Wohngebieten mit überwiegend zweigeschossiger, lockerer Bebauung
in offener Bauweise. Im Plangebiet selbst befinden sich landwirtschaftlich
genutzte Flächen sowie sonstige Grünflächen, teilweise mit Buschbestand. Im
Westen wird das Plangebiet in Nord-Süd-Richtung von der Bahntrasse der
Königsteiner Bahn durchschnitten. Der Bahnhof Unterliederbach befindet sich
unweit davon in fußläufiger Entfernung, nordwestlich des Plangebietes. Im
nordöstlichen Teil befindet sich am Heimchenweg ein Standort der örtlichen
Feuerwehr. Östlich des Plangebietes befinden sich ferner einzelne gewerblich
genutzte Hallen sowie wenige Wohnhäuser zwischen der Idarwaldstraße,
Liederbacher Straße und der Hermann-Weibel-Allee. Östlich des Plangebiets
fließt in etwa 100 m Entfernung der Liederbach. Planungsgrundlagen Regionaler Flächennutzungsplan Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) stellt für
den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 930 folgenden Flächennutzungen dar:
Grünfläche - Parkanlage und Flächen für die Landbewirtschaftung, überlagert mit
der Darstellung eines Vorbehaltsgebiets für besondere Klimafunktionen. Darüber
hinaus wird im Westen die Trasse der Königsteiner Bahn als regional bedeutsame
Schienennahverkehrsstrecke - Bestand dargestellt. Der östliche Teil des
Plangebietes ist als Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz
dargestellt. In der Beikarte 1 zum RegFNP ist der
innere Bereich des Gebietes ebenfalls als Grünfläche dargestellt. Weiterhin
wird am westlichen Rand ein Denkmalschutz - linienhaft sowie ein Denkmalschutz
- punktuell dargestellt. In der Vergangenheit war der Planbereich im RegFNP
als Kompostlagerplatz, Fläche für Erwerbsgartenbau und Grünfläche dargestellt.
Aufgrund der nicht lösbaren planerischen Konflikte mit den Störfallbetrieben im
Industriepark Höchst wurden im Rahmen der Aufstellung des RegFNP 2010 die
bisherigen Flächendarstellungen überwiegend zu landwirtschaftlicher Fläche
umgewidmet. Die Fortentwicklung der Rechtsprechung lässt inzwischen die
Abwägung konkurrierender Belange zu, die sich aus den Schutzzielen der
Seveso-III-Richtlinie einerseits und den Entwicklungszielen der Stadt Frankfurt
am Main zur Baurechtschaffung schutzbedürftiger Nutzungen innerhalb der
Achtungsabstände andererseits, ergeben. Insofern scheint auch eine Änderung des
RegFNP mit einer Darstellung einer Fläche für Gemeinbedarf möglich zu sein.
Da im RegFNP die Fläche zum einen als
Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen dargestellt ist und zum anderen
die geplante Flächenumwandlung größer als 5 ha ist, wird eventuell ein
Zielabweichungsverfahren zu beantragen sein. Bebauungspläne Der Geltungsbereich des aufzustellenden
Bebauungsplans Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - überlagert sich fast
vollständig mit mehreren rechtsverbindlichen Bebauungsplänen. Der Bebauungsplan Nr. 478 - Silogebiet,
rechtsverbindlich seit dem 01.08.1989, deckt derzeit den äußersten westlichen
Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 930 westlich der
Eisenbahntrasse ab und setzt dort Private Grünfläche - Gärten fest. Diese
Flächen befinden sich bereits im Geltungsbereich des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 824 - Pfaffenwiese - Silogebiet, sollen
nun aber im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 930 überplant werden.
Der Bebauungsplan SW 7a Nr. 1 - Bf. Unterliederbach,
rechtsverbindlich seit dem 21.06.1977, deckt derzeit einen Bereich im
westlichen Teil des Geltungsbereiches ab und setzt dort Öffentliche Grünfläche
und eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche fest.
Der Fluchtlinienplan Nr. 1432, förmlich festgestellt
am 12.07.1937, gilt gegenwärtig auf den restlichen Flächen des Geltungsbereichs
des Bebauungsplans Nr. 930 und sieht für das Areal neue festzustellende
Straßen- und Baufluchtlinien vor. Hierbei sollen u.a. die Johannesallee und die
Hermann-Waibel-Allee zusammengefasst und nach Westen ins Plangebiet verlängert
werden. Darüber hinaus wurde für ein Großteil
des Plangebiets am 19.06.2001 der Aufstellungsbeschluss für den im Verfahren
befindlichen Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach gefasst, für den
am 30.01.2001 die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch stattgefunden
hat. Die zukünftige Entwicklung soll für den Bebauungsplan Nr. 930 -
Bildungscampus Unterliederbach gelegenen Bereich mit geänderten Zielen und
Zwecken der Planung erfolgen. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach wird um die
im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach
gelegenen Flächen reduziert. Seveso Für das Plangebiet sind die Schutzziele der
Seveso-III-Richtlinie im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Anlass, Erfordernis und Ziele Im gesamten Stadtgebiet werden unter anderem aufgrund
des stetig anhaltenden Zuzuges nach Frankfurt am Main dringend neue
Schulstandorte benötigt. Insofern soll als Zielstellung für den Bebauungsplan
der Schwerpunkt auf einer baulichen Entwicklung von verschiedenen
Schulstandorten liegen. Im Stadtteil Unterliederbach besteht bereits aus dem
heutigen Wohnungsbestand heraus ein erhebliches Defizit bei der Versorgung mit
Grundschulplätzen, welchem auf diesem Wege abgeholfen werden soll. Zusätzliche
Bedarfe ergeben sich teilweise auch aus dem neuen Wohngebiet nordwestlich des
Silobades, für das der Bebauungsplan Nr. 926 aufgestellt wird. Darüber hinaus
sollen Ersatzstandorte für die Paul-Ehrlich-Schule und die Ludwig-Erhard-Schule
in Unterliederbach gefunden werden. Voraussichtlich soll auch noch ergänzende
soziale Infrastruktur (Kindertagesstätte) am Standort untergebracht werden. Als
einzige zusammenhängende Freifläche mit entsprechender Größe ist es planerisch
geboten, für die angestrebte Entwicklung diese Fläche auf ihre Eignung hin zu
prüfen. Im weiteren Verfahren soll der
Standort auf die mögliche Ansiedlung dieser Bildungseinrichtungen überprüft
werden. Im Zuge dessen, ist die Erschließungssituation zu prüfen und den
Erfordernissen anzupassen. Neben den verschiedenen Schulen sowie gegebenenfalls
ergänzender sozialer Infrastruktur soll das Plangebiet mit einer in
Ost-West-Richtung verlaufenden Grünverbindung ergänzt werden. Zu IV. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt im
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach
städtebauliche Maßnahmen durchzuführen. Mit dem neu aufzustellenden
Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach sollen die
planungsrechtlichen Grundlagen zur Verlagerung und Kapazitätserweiterung von
zwei Berufsschulen aus den Stadtteilen Unterliederbach und Höchst geschaffen
werden. Des Weiteren sollen eine Grundschule und gegebenenfalls noch ergänzende
soziale Infrastruktur (Kindertagesstätte) am Standort errichtet werden.
Außerdem ist es geplant, eine in Ost-West-Richtung verlaufende, öffentliche
Grünverbindung herzustellen. Zur Sicherung dieser Entwicklung soll für den
gesamten Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 930 -
Bildungscampus Unterliederbach eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht
nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB erlassen werden. Da die Stadt Frankfurt
am Main beabsichtigt, auf den Flurstücken im Geltungsbereich der
Vorkaufssatzung Nr. 6 - Bildungscampus Unterliederbach städtebauliche Maßnahmen
durchzuführen, kann sie an diesen Grundstücken ein besonderes
Vorkaufsrecht geltend machen. Die durch die Vorkaufssatzung ggf. entstehenden
Kosten werden aus den laufenden Haushaltsmitteln des Amtes für Bau und
Immobilien, das für derartige Grundstücksgeschäfte Mittel vorhält, finanziert,
soweit dadurch originäre Grundstücksgeschäfte nicht gefährdet werden.
Andernfalls erfolgt eine Deckung aus Mitteln des Dezernates IV. Diese Regelung gilt auch für die Vorkaufssatzung Nr.
5 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände - (M
136/2019). Anlage 1_Lageplan (ca. 1,1 MB) Anlage
2_Vorkaufssatzung (ca.
670 KB) Anlage 3_Karte_Geltungsbereich (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
26.11.2019, OA 504
Antrag vom
20.11.2019, OF
1179/6 dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 29.05.2020, B 257
Vortrag des
Magistrats vom 21.08.2020, M 128
Antrag vom
07.06.2021, OF
102/6
Antrag vom 26.06.2021, OF 114/6
Auskunftsersuchen
vom 29.06.2021, V 83
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
23.10.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6
am 26.11.2019, TO I, TOP 34 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Vorlage OF
1179/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 504 2019
1. Der Vorlage
M 169 wird unter Hinweis auf OA 504 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 1179/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffer
4. wie folgt lautet: "4. bei der Wohnbebauung die Höhe möglichst auf
drei Geschosse parallel zum Wachtelweg und möglichst auf vier Geschosse
parallel zur Hermann-Waibel-Allee begrenzt wird".
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE, LINKE. und FDP
zu 2. Ziffern 1., 3., 4. und 5.: Einstimmige Annahme
Ziffer 2.: CDU, SPD, BFF, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (=
Ablehnung) 35. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.11.2019, TO I, TOP 20
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
504 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
35. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 02.12.2019, TO I, TOP 17
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der
Vorlage OA 504 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
35. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP
19 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 504 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 36
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 169 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 504 wird zur nochmaligen Beratung an
den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und
FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 504) und FRANKFURTER (= Ablehnung)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 169 und OA 504 = Annahme)
38. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 33
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 169 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 504 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD,
LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 504) sowie FRANKFURTER (=
Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 4994, 38. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 61 00