Bieterwettbewerb „Öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main“
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 07.12.2001, M 254
Betreff: Bieterwettbewerb "Öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.08.2000, § 6616
- Es wird zur Kenntnis genommen, dass die FAAG ein Gutachten zur Vorbereitung des Bieterwettbewerbes "Öffentliche Toilettenanlagen in Frankfurt am Main" erarbeitet hat.
- Von der Kurzfassung des Gutachtens mit der Bezeichnung "Kurzbeschreibungen / Allgemeiner Anforderungskatalog" sowie "Weitere Stellungnahmen zu Fragen von Dezernat II" wird Kenntnis genommen.
- Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich, auf Grundlage des Gutachtens einen Bieterwettbewerb für die im Gutachten aufgeführten 11 öffentlichen Toilettenanlagen durchzuführen. Dabei sind für die Anlagen Paulsplatz und Mainkurstraße die im Gutachten vorgeschlagenen oberirdischen Lösungen zu realisieren.
- Über das Ergebnis des Bieterwettbewerbs ist der Stadtverordnetenversammlung zu be-richten.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Absicht besteht, mit dem Ende des mit der FES GmbH abgeschlossenen Einzelleistungsvertrages über Toilettenreinigung sämtliche im Stadtgebiet angesiedelten Anlagen im Wege einer Ausschreibung zu sanieren und soweit erforderlich andere Standorte in das Verfahren aufzunehmen. Begründung
- Zielsetzung Durch den zum
- Januar 1996 in Kraft getretenen "Einzelleistungsvertrag über Toilettenreinigung ist geregelt, dass die FES im Auftrage der Stadt Frankfurt am Main an 58 Standorten öffentliche Toilettenanlagen zu betreiben hat, wofür sie jährlich für ihre Leistungen von der Stadt ein Entgelt von derzeit rund 4,3 Millionen DM erhält. Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten sind dabei nur bis zu einer Höhe eines Unterhaltungsaufwandes von 0,3 Millionen DM pro Jahr inbegriffen. Obwohl der Zustand vieler Toilettenanlagen häufig zu Recht als "beklagenswert" wahrgenommen wird, ist das Entgelt aus dem Vertragsverhältnis aus Sicht der FES nicht kostendeckend. Bei den 58 Standorten handelt es sich um: - 12 unterirdische, davon 10 in Verbindung mit einer U-Bahn-Station - 8 oberirdische in vorhandenen Gebäuden - 29 Massivbauten - 9 Fertigteilbauten. Im § 2 (3) des o.g. Vertrages ist formuliert: "Die Gesellschaft wird den Bedarf im Stadtgebiet an öffentlichen Toilettenanlagen beobachten, ein Konzept zur wirtschaftlichen Betreibung vorlegen und dies ständig fortschreiben." Im Winter 1999/2000 nahm dieses von der FES vorzulegende Konzept Gestalt an und wurde in der Sitzung des Umweltausschusses im Mai 2000 präsentiert. Der Ausschuss wünschte, dass auch andere interessierte in- und ausländische Anbieter die Möglichkeit zur Vorstellung ihrer Angebote bekämen. Dazu gab dann die am
- September 2000 durchgeführte Sondersitzung des Umweltausschusses Gelegenheit. Sowohl der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5686 (vom
- Februar 2000) als auch der Beschluss § 6616 (vom
- August 2000) zielen darauf ab, durch ein ausschreibungsähnliches Verfahren (hinsichtlich Neubau/Sanierung und dauerhaften Betrieb) das Betreiben öffentlicher Toilettenanlagen für Frankfurt am Main neu zu organisieren. Im Ergebnis soll die Qualität der entsprechenden Anlagen (Erreichbarkeit, Öffnungszeit, Helligkeit, Sicherheit, Schutz gegen Vandalismus, Hygiene, insbesondere auch Bereitstehen einer Toilette für schwerbehinderte Mitmenschen; auch städtebauliche Verträglichkeit) für das Publikum deutlich erhöht werden. Gleichzeitig soll gewährleistet sein, dass die Stadt Frankfurt am Main für die Betreibung der Toilettenanlagen keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung stellen muss. Für den Betreiber wiederum soll die Möglichkeit eröffnet werden, seinen Aufwand durch Einnahmen aus Werbung zu finanzieren. Da die geplante Kompensation (Finanzierung durch Werbeflächen) den bestehenden DSM-Vertrag tangiert, wurde im Dezember 2000 ein Nachtragsvertrag mit der DSM abgeschlossen, so dass diese teilweise auf Rechte an Werbeflächen verzichtet. Im Februar 2001 wurde ein Zusatzvertrag mit der FES unterschrieben, der die Standorte für öffentliche Toilettenanlagen aus dem diesbezüglichen Einzelvertrag entlässt, die Gegenstand des ausschreibungsähnlichen Verfahrens sein werden. Bis zur Einsetzung des sich durch das Bieterverfahren zu bestimmenden neuen Betreibers ist die Betreibung durch die FES natürlich gewährleistet. Am
- April 2001 - nach Zustimmung der Magistratsvergabekommission - erfolgte die Auftragsvergabe an die FAAG zur Vorbereitung des Bieterverfahrens (Stufe 1).
- Alternativen Der bestehende Einzelleistungsvertrag mit der FES zum Thema "Toiletten" läuft bis zum Jahr
- Er sieht eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils weitere drei Jahre vor, wenn er nicht spätestens ein Jahr vor seinem jeweiligen zeitlichen Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung (mit Ausnahme des oben zitierten Zusatzvertrages) müsste demnach spätestens 2003 erfolgen. Würde kein Bieterwettbewerb stattfinden oder käme eine Vergabe nicht zustande, müsste die Stadt Frankfurt am Main weiterhin das Entgelt für die laufende Betriebsführung zahlen, vor allem aber wäre sie gezwungen, die notwendigen Investitionen zur Verbesserung des Dienstleistungsangebotes selbst vorzunehmen.
- Lösung Nunmehr sollen für einige ausgewählte und derzeit von der FES betriebene Standorte die öffentlichen Toilettenanlagen durch einen Bieterwettbewerb zu einem neuen Betreiber gelangen. Für das beabsichtigte Bieterverfahren wurden zunächst zehn Standorte ausgewählt, orientiert an deren Bedeutung nach örtlicher Lage, an deren Sanierungsbedürftigkeit, auch an der Nachfrage durch Bürgerschaft, Öffentlichkeit und politischen Gremien. Auf eine Streuung über die Stadtteile wurde gleichzeitig geachtet. Die Standorte sind: Innenstadt: Paulsplatz (unterirdisch) und von West nach Ost: Höchst: Marktplatz Höchst Zuckschwerdtstraße Rödelheim Rödelheim Bahnhof Gallusviertel: Galluswarte Bonames: Bonames, Nähe oberirdische U-Bahn-Station Eschersheim: Am Weißen Stein Nordend: Hauptfriedhof Bornheim: Berger Straße / Mainkurstraße (unterirdisch) Ostend: Ostpark. Zu diesen zehn Standorten wurde noch ein elfter hinzugenommen, der einen Sonderfall darstellt. Die Toilettenanlage U-Bahn-Station Messe gelangt in den Bieterwettbewerb als neue und moderne Anlage. Der spätere Betreiber muss hier nicht sanieren; er muss hier nur den dauerhaften Betrieb sichern. Erheblich erweiterte Öffnungszeiten sind sinnvoll. Diese sollten in Absprache mit Messe-Gesellschaft und VGF mbH definiert werden. Die elf Standorte, die somit mit dem Bieterwettbewerb in ein ausschreibungsähnliches Verfahren gelangen, wurden von April 2001 bis August 2001 von der das Projekt durchführenden FAAG umfänglich hinsichtlich des Ist-Zustandes untersucht und bewertet. Die sich daraus ergebenden weitergehenden Fragen wurden bis Ende Oktober 2001 untersucht. Standort und Lage wurden städtebaulich und unter dem Gesichtspunkt der Auffindbarkeit beurteilt, das Objekt selbst wurde hinsichtlich Bausubstanz, Haustechnik, Ausstattung, Funktionalität und Sicherheit begutachtet, Missbrauch und Vandalismus unter den gegenwärtigen Bedingungen wurden eingeschätzt. Die FAAG erarbeitete gleichzeitig einen Katalog allgemeiner Anforderungen an öffentliche Toilettenanlagen. Diese Anforderungen sind auf den jeweiligen Einzelstandort individualisiert heruntergebrochen und stellen in der Summe den vom neuen Betreiber zu erfüllenden Anforderungskatalog (unter Einschluss der Thematik "Interimslösung") dar. So werden Vorschläge gemacht zur etwaigen Besetzung mit Personal und zu den Öffnungszeiten, zur Integration einer Behindertentoilette, zum Umgang mit den Themen "Sicherheit" und "Schutz vor Missbrauch und Vandalismus". Im vorgelegten Gutachten ist jeder Standort photographisch dokumentiert und hinsichtlich des Ist-Zustandes (mit einer Vielzahl technischer Daten) und der Erfordernisse für die Zukunft vorgestellt. Für den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurden zwei Mappen mit den wichtigsten Informationen zusammengestellt, die als Anlage beigefügt sind: "Kurzbeschreibungen / Allgemeiner Anforderungskatalog" "Weitere Stellungnahmen zu Fragen von Dezernat II" (Anlage) Im Rahmen ihrer Auftragserfüllung hat die FAAG zudem auch Überlegungen hinsichtlich grundsätzlich neuer Standorte für öffentliche Toilettenanlagen angestellt. Wegen der hochkomplexen Verhältnisse bereits für die elf vom Bieterwettbewerb erfassten Standorte wurde zum gegenwärtigen Zeitpunkt darauf verzichtet, neue in das Verfahren einzubeziehen. Gleichwohl besteht auch weiterhin die Möglichkeit, losgelöst vom jetzigen Bieterverfahren, Lösungen für neue Standorte zu erarbeiten. Die sich am Bieterwettbewerb beteiligenden Anbieter werden sich Herausforderungen kreativ stellen müssen; es ist mehr verlangt als das Aufstellen von Kompaktanlagen. Die besonderen Probleme sind in der o.g. Kurzbeschreibung dargestellt. Ergänzend zu den in der Kurzbeschreibung vorgeschlagenen unterirdischen Lösungen für die Anlagen Paulsplatz und Bornheim wurde im Nachgang alternativ nach oberirdischen Lösungen gesucht. Das Ergebnis ist in "Weitere Stellungnahmen zu Fragen von Dezernat II" dokumentiert, und stellt - nicht zuletzt unter dem Aspekt der sozialen Kontrolle - die bessere Lösung dar. Die Möglichkeit für Anbieter Mustertoiletten aufzustellen, wird im Verfahren möglich sein. Interessenten müssten hierfür die Randbedingungen für die befristete Präsentation mit dem Planungsdezernat abklären und die Genehmigungsverfahren mit den Behörden (Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes) selbst betreiben. Auch müssten sie sich hinsichtlich der Abklärung der Konditionen der Anschlussmöglichkeiten für die provisorische Ver- und Entsorgung der Präsentationsobjekte (Energie, Wasser, Abwasser) in eigener Zuständigkeit kümmern. Als nächster Schritt hat die Beauftragung der FAAG (Stufe 2), den Bieterwettbewerb vertragsrechtlich vorzubereiten, zu organisieren, auszuschreiben und durchzuführen zu erfolgen. Das Ergebnis des Bieterwettbewerbes wird der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.
- Kosten Die Finanzierung der Vorbereitung und Durchführung des Bieterverfahrens erfolgt zunächst über das außerhaushaltsmäßige Konto 0.5.7010.
- Der Ausgleich des außerhaushaltsmäßigen Kontos soll durch die ausgeschriebene Leistung erfolgen. Für die Stufe 1 (Bestandserhebung, Standortprüfung, Analyse; Dokumentation, Anforderungsprofil und Zielkatalog), die mit der Vorlage von Anforderungskatalog mit Kurzbeschreibung abgeschlossen ist, sind Kosten in Höhe von 87.000 DM entstanden.Nebenvorlage: Antrag vom 06.02.2002, NR 499