Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach - hier: Einstellung des Verfahrens 3. Vorkaufssatzung Nr. 6 Ä - Bildungscampus Unterliederbach - 1. Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I.
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - wird geändert, er ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zur Aufstellungsbeschluss-Änderung vom 14.05.
- I.
- Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschluss-Änderung die geänderten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten städtebaulichen Konzepts vom 14.05.2020 einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und für diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. III. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach ist einzustellen. IV. Der räumliche Geltungsbereich der Vorkaufssatzung Nr. 6 - Bildungscampus Unterliederbach - wird geändert. Die Vorkaufssatzung Nr. 6 Ä - Bildungscampus Unterliederbach -
- Änderung wird nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB als Satzung beschlossen.
Begründung
A. Allgemeines
Anlass der Änderung des räumlichen Geltungsbereichs sowie der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.12.2019, § 4994 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach mit dem Ziel gefasst, für seinen Geltungsbereich dringend benötigte Gemeinbedarfsflächen für verschiedene Schulformen und ergänzende soziale Infrastruktur (Kindertagesstätte) sowie öffentliche Grünverbindungen planungsrechtlich vorzubereiten und zu sichern.
B. Finanzielle Auswirkungen
Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses, welches außerhalb des bereits gefassten Geltungsbereichs Flächen für soziale Infrastruktur sowie in den Randbereichen Wohnbebauung vorsieht, sollen der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 930 um die Fläche nördlich der Hermann-Waibel-Allee und südlich der Idarwaldstraße erweitert sowie die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung um die Aufnahme von untergeordneter Wohnnutzung ergänzt werden.