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Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach - hier: Einstellung des Verfahrens 3. Vorkaufssatzung Nr. 6 Ä - Bildungscampus Unterliederbach - 1. Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I.

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - wird geändert, er ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zur Aufstellungsbeschluss-Änderung vom 14.05.
  2. I.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschluss-Änderung die geänderten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten städtebaulichen Konzepts vom 14.05.2020 einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und für diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. III. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach ist einzustellen. IV. Der räumliche Geltungsbereich der Vorkaufssatzung Nr. 6 - Bildungscampus Unterliederbach - wird geändert. Die Vorkaufssatzung Nr. 6 Ä - Bildungscampus Unterliederbach -
  4. Änderung wird nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB als Satzung beschlossen.

Begründung

A. Allgemeines

Anlass der Änderung des räumlichen Geltungsbereichs sowie der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.12.2019, § 4994 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach mit dem Ziel gefasst, für seinen Geltungsbereich dringend benötigte Gemeinbedarfsflächen für verschiedene Schulformen und ergänzende soziale Infrastruktur (Kindertagesstätte) sowie öffentliche Grünverbindungen planungsrechtlich vorzubereiten und zu sichern.

B. Finanzielle Auswirkungen

Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses, welches außerhalb des bereits gefassten Geltungsbereichs Flächen für soziale Infrastruktur sowie in den Randbereichen Wohnbebauung vorsieht, sollen der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 930 um die Fläche nördlich der Hermann-Waibel-Allee und südlich der Idarwaldstraße erweitert sowie die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung um die Aufnahme von untergeordneter Wohnnutzung ergänzt werden.

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 42
OBR 6
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 128 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Grüne Linke BFF
Sitzung 42
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP FRAKTION BAU Frankfurter
Enthaltung:
BFF
Sitzung 41
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Enthaltung:
BFF
Sitzung 41
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FRAKTION Frankfurter FDP ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Sitzung 43
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Enthaltung:
BFF
Sitzung 48
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF

Verknüpfte Vorlagen