Besetzung der Betriebskommission des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst in der XVIII. Wahlperiode; hier: Mitglieder der Personalvertretung
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 13.01.2017, M 15 Betreff: Besetzung der Betriebskommission
des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst in der XVIII.
Wahlperiode; hier: Mitglieder der Personalvertretung Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
06.06.2013, § 3239 (M 68) Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit
§ 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am
Main-Höchst werden für die Dauer der Wahlzeit der Personalvertretung Herr Stephan Morche (Personalratsvorsitzender) und Frau Karin Wittmann (Stellv. Personalratsvorsitzende) in die Betriebskommission des Eigenbetriebs
Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst
gewählt. Begründung: Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes i.d.F. vom
09.06.1989 in Verbindung mit der Betriebs-satzung des Eigenbetriebs Städtische
Kliniken Frankfurt am Main-Höchst vom 16.06.2011 beruft der Magistrat eine
Betriebskommission, der angehören: a) drei Mitglieder der
Stadtverordnetenversammlung b) der/die Oberbürgermeister/in kraft Amtes oder in
seiner/ihrer Vertretung ein/e von ihm/ihr bestimmte/r Beigeordnete/r
(Stadtrat/Stadträtin), der Stadtkämmerer/die Stadtkämmerin und ein/eine
weitere(r) Beigeordnete(r) (Stadtrat/Stadträtin), c) 2 Mitglieder der Personalvertretung des
Eigenbetriebes.
Die Mitglieder der Personalvertretung werden von der
Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die
Dauer der Wahlzeit der Personalvertretung gewählt. Es wird um entsprechende Beschlussfassung
gebeten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.04.2013, M 68 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 18.01.2017
Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2017, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes
in Verbindung mit § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Städtische
Kliniken Frankfurt am Main-Höchst werden für die Dauer der Wahlzeit der
Personalvertretung Herr Stephan Morche
(Personalratsvorsitzender) und Frau Karin Wittmann
(Stellv. Personalratsvorsitzende) in die Betriebskommission
des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst gewählt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Annahme) FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 37
Beschluss: Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung
mit § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt
am Main-Höchst werden für die Dauer der Wahlzeit der Personalvertretung
Herr Stephan Morche (Personalratsvorsitzender) und
Frau Karin Wittmann (Stellv. Personalratsvorsitzende)
in die Betriebskommission des Eigenbetriebs Städtische Kliniken
Frankfurt am Main-Höchst gewählt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION; FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 1088, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 54