Besetzung der Betriebskommission des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst in der XVIII. Wahlperiode; hier: Mitglieder der Personalvertretung
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Vortrag des Magistrats vom 13.01.2017, M 15
Betreff: Besetzung der Betriebskommission des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst in der XVIII. Wahlperiode; hier: Mitglieder der Personalvertretung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.06.2013, § 3239 (M 68) Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst werden für die Dauer der Wahlzeit der Personalvertretung Herr Stephan Morche (Personalratsvorsitzender) und Frau Karin Wittmann (Stellv. Personalratsvorsitzende) in die Betriebskommission des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst gewählt. Begründung: Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes i.d.F. vom 09.06.1989 in Verbindung mit der Betriebs-satzung des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst vom 16.06.2011 beruft der Magistrat eine Betriebskommission, der angehören: a) drei Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung b) der/die Oberbürgermeister/in kraft Amtes oder in seiner/ihrer Vertretung ein/e von ihm/ihr bestimmte/r Beigeordnete/r (Stadtrat/Stadträtin), der Stadtkämmerer/die Stadtkämmerin und ein/eine weitere(r) Beigeordnete(r) (Stadtrat/Stadträtin), c) 2 Mitglieder der Personalvertretung des Eigenbetriebes. Die Mitglieder der Personalvertretung werden von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit der Personalvertretung gewählt. Es wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.