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Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029 hier: Informatorische Lesung

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen. Es dient zur Kenntnis, dass die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer mit einer separaten Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main ohne Befristung der Geltungsdauer der Hebesätze von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, § 5513, beschlossen wurden. Die dort genannten Hebesätze liegen dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2026 zu Grunde. § 5 der im Entwurf vorgelegten Haushaltssatzung weist diese Hebesätze nachrichtlich aus.
  2. Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) zum Haushalt 2026 werden gemäß der Anlagen 2 und 2a beschlossen. Sie sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Anderweitige Verfahrensregelungen werden ungültig.
  3. Aufgrund des § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
  4. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
  5. April 2025 (GVBl. 2025, Nr. 24) beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 a) der Zusatzversorgungskasse Pflicht gemäß Anlage 3a, b) der Zusatzversorgungskasse freiwillig gemäß Anlage 3b. Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am ... beschlossene Stellenplan. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß.
  6. Gemäß § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
  7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
  8. April 2025 (GVBl. 2025, Nr. 24) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2026 gemäß Anlagen 4 bis 7 fest.
  9. Der Wirtschaftsplan und Feststellungsvermerk des Eigenbetriebs Kita Frankfurt sowie der Volkshochschule werden nicht in dieser Beschlussvorlage behandelt. Die jeweils zuständigen Dezernate sowie der Eigenbetrieb Kita Frankfurt und Volkshochschule sind aufgefordert, den Wirtschaftsplan und Feststellungsvermerk angepasst auf die Veranschlagungen im Haushaltsentwurf 2026 der Stadtverordnetenversammlung in einer gesonderten Vorlage bis zur Beschlussfassung über den Haushalt 2026 vorzulegen.
  10. Die Finanzplanungen der Sondervermögen und die ihnen zu Grunde liegenden Investitionsprogramme werden beschlossen.
  11. Die nach § 101 HGO für den Zeitraum 2026-2029 vorgelegte mittelfristige Finanzplanung dient zur Kenntnis. Sie ist den künftigen mittelfristigen Finanzplanungen und den Haushaltsplänen des Finanzplanungszeitraums zu Grunde zu legen.
  12. Das vorgelegte Investitionsprogramm 2026-2029, das die investiven Maßnahmen enthält, die im Finanzplanungszeitraum voraussichtlich kassenwirksam werden und deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Gesamtfinanzhaushalt eingeflossen sind, wird beschlossen. Der Stadtverordnetenversammlung dient zur Kenntnis, dass die Annahmen über den Geldabfluss, die zeitliche Abwicklung des Investitionsprogramms neben der Erfüllung der technischen Voraussetzungen und Bedingungen unter den Prämissen erfolgen, dass Þ bei von Bund, Land und sonstigen Dritten mitfinanzierten Projekten der rechtzeitige und vollständige Eingang der nach Art und Umfang veranschlagten Leistung gesichert werden kann, Þ einschränkende Begrenzungen der Kreditaufnahmen im Investitionszeitraum bis 2029 nicht erfolgen, Þ in den jeweiligen Haushaltsjahren ausreichende haushaltsrechtliche Ermächtigungen für die Kreditaufnahmen zur Verfügung stehen, Þ das erforderliche Fremdkapital zu beschaffen ist und Þ die Folgekosten aus den Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen die in der Finanzplanung festgelegten Begrenzungen grundsätzlich einhalten.
  13. Es dient zur Kenntnis, dass zur vollständigen Finanzierung der in der Finanzplanung ausgewiesenen Investitionsbedarfe eine Kreditaufnahme in Höhe von (kumuliert) 3,50 Mrd. € (Nettoneuverschuldung kumuliert 2,44 Mrd. €) und damit ein Anstieg des Schuldenstands bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 6,01 Mrd. € erforderlich wäre. Die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 950,00 Mio. € festgesetzt. Zur Liquiditätssteuerung und Begrenzung der planerischen Nettoneuverschuldung stehen die im Investitionsprogramm veranschlagten Maßnahmen im Haushaltsvollzug 2026 unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Magistrat sowie der Stadtverordnetenversammlung.
  14. Die geplanten Jahresergebnisse dienen wie folgt zur Kenntnis: Ergebnishaushalt 2026 Fehlbetrag von - 58,94 Mio. €, Ergebnishaushalt 2027 Fehlbetrag von - 90,75 Mio. €, Ergebnishaushalt 2028 Fehlbetrag von - 35,78 Mio. € und Ergebnishaushalt 2029 Fehlbetrag von - 40,36 Mio. €. Im Finanzplanungszeitraum ist damit 2026-2029 ein kumulierter Fehlbetrag in Höhe von -225,83 Mio. € planerisch abgebildet. Hierin sind die Zuführungen zu den zweckgebundenen Rücklagen der Gebührenhaushalte und der unselbstständigen Stiftungen bereits enthalten.
  15. Es dient zur Kenntnis, dass · sich der Stand der Rücklage zum 31.12.2024 auf 1.099,71 Mio. €, der planerische Stand zum 31.12.2025 auf 945,49 Mio. € beläuft, · zur Deckung des Fehlbedarfs des Haushaltsjahres 2026 noch ausreichende Mittel aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage zur Verfügung stehen, · unter Berücksichtigung des vorliegenden Haushaltsentwurfes 2026 Ende 2026 ein planerischer Rücklagenbestand in Höhe von 886,55 Mio. € vorhanden sein wird und · Ende 2029 ein Rücklagenbestand in Höhe von 719,66 Mio. € ausgewiesen wird.
  16. Die aus dem Ergebnishaushalt bis 2029 resultierenden Finanzmittelüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit dienen wie folgt zur Kenntnis: Finanzmittelüberschuss 2026 + 267,40 Mio. €, Finanzmittelüberschuss 2027 + 299,27 Mio. €, Finanzmittelüberschuss 2028 + 331,43 Mio. €, Finanzmittelüberschuss 2029 + 351,30 Mio. €, (kumulierter Finanzmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit bis 2029 1,25 Mrd.€).
  17. Es dient zur Kenntnis, dass - nur unter Berücksichtigung der geplanten, pauschalen und globalen Kürzungen - der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in den Planjahren 2026 bis 2029 ausreicht, um die gesetzlich vorgeschriebene Deckung der ordentlichen Tilgung und damit den Haushaltsausgleich sicherzustellen.
  18. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das Planjahr 2026 wird auf 700,00 Mio. € festgesetzt.
  19. Es dient zur Kenntnis, dass planerisch über den fünfjährigen Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2029 ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt erreicht wird.
  20. Der mit dem Entwurf zum Haushalt 2026 vorgelegte Finanzstatusbericht (Entwurf Haushalt 2026; Band 1), der einen Überblick über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Frankfurt auf Basis des aktuellen Finanzplanungszeitraums 2025-2029 gibt, dient zur Kenntnis.
  21. Es dient zur Kenntnis, dass Eigenbetriebe und Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main Wirtschaftspläne aufgestellt und beschlossen haben, die teils von den entsprechenden Veranschlagungen im Haushalt 2026 abweichen. Die Eigenbetriebe und die auf finanzielle Unterstützung durch die Stadt angewiesenen Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt sind daher gehalten, ihre wirtschaftliche Situation anhaltend zu verbessern bzw. alternative Vorschläge vorzulegen, um Unterdeckungen zu vermeiden.
  22. Der Magistrat wird beauftragt, zur finanziellen Absicherung der im Entwurf zum Haushalt 2026 für das Planjahr 2026 noch nicht zugeordneten pauschal und global veranschlagten konsumtiven Kürzungen zu Beginn des Haushaltsjahres eine haushalterische Sperre in Höhe von 78,08 Mio. € festzusetzen. Darüber wird der Magistrat beauftragt, die ab dem Planjahr 2027 ff. über die im Finanzplanungserlass 2026 zulässige 2% Konsolidierung hinausgehenden Aufwandskürzungen im Rahmen der entsprechenden künftigen Haushaltsplanungen auf konkrete Maßnahmen umzusetzen.
  23. Die in der Anlage 10 aufgeführten Budgetveränderungen zum Finanzhaushalt 2026-2029 werden im Vorgriff auf die noch nicht finalisierten Förderbedingungen des Landes zum Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz sowie der Umsetzung des Finanzplanungserlasses 2026 beschlossen. Sie sind in der Endfassung des Haushalts 2026 zusammen mit den Etatanträgen und -anregungen sowie den übrigen Beschlüssen zum Haushalt 2026 zu berücksichtigen.
  24. Bei Nichtrealisierung der in Anlage 10 aufgeführten Einzahlungen aus Fördermitteln reduziert sich im Planjahr das Investitionsvolumen stadtweit und dezernatsübergreifend um 40 Mio. € zugunsten von Auszahlungen in gleicher Höhe im Projekt "Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen". Weitere nicht-realisierbare Einzahlungen führen zu entsprechenden Kürzungen der möglichen Auszahlungen in den in Anlage 10 aufgeführten Maßnahmen. Der Magistrat wird ermächtigt, die Details nach einer Entscheidung des Landes über die Verteilung der Mittel der Sondervermögen zu treffen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.
  25. Die unter Ziffer 19 beschlossenen Budgetveränderungen führen im Finanzhaushalt 2026 bis 2029 zu folgenden wesentlichen Veränderungen In Mio. € 2026 2027 2028 2029 kumuliert Auszahlungen (mehr (+) / weniger (-)) 85,80 45,80 45,80 45,80 223,20 Einzahlungen (mehr (+) / weniger (-)) 85,80 45,80 45,80 45,80 223,20 Überschuss aus Verwaltungstätigkeit nachrichtlich: Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit (unverändert) 0,00 0,00 0,00 0,00
  26. Darüber hinaus wird zugestimmt, dass zum Endausdruck Umschichtungen im Budget des Dezernats I vorgenommen werden, im Rahmen derer sowohl die pauschale Konsolidierung um 15,685 Mio. € als auch die übrigen Kostenarten insgesamt um 15,685 Mio. € erhöht werden. Zudem wird zugestimmt, dass weitere finanzwirksame Umschichtungen im Rahmen des Budgets des Dezernats I sowohl produktgruppen- als auch kontengruppenübergreifend (mit Ausnahme der Personal- und Versorgungsaufwendungen, nicht auszahlungswirksamen Ansätzen sowie weiterer Ausweitungen der pauschalen Konsolidierung) zum Endausdruck vorgenommen werden können. Im Saldo kommt es jeweils zu keiner Ausweitung des Ergebnishaushaltes.
  27. Unter Einbeziehung der unter Ziffer 21 und 22 genannten Haushaltsauswirkungen sind der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt 2026-2029 weiterhin ausgeglichen.
  28. Der Magistrat wird darüber hinaus ermächtigt, alle weiteren, aus den in Ziffer 19, Anlage 10 und Ziffer 22 genannten Budgetveränderungen zusätzlich erforderlich werdenden Haushalts-anpassungen in der Endfassung des Haushaltes 2026 zu berücksichtigen.

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