Grundstückstausch: Markuskrankenhaus, Ginnheimer Landstraße
Beschlussvorschlag
- Der Abschluss eines Grundstückstauschvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Eigentümer: Stadt Frankfurt am Main (Amt für Bau und Immobilien) Tauschgrundstück: Fläche von 584 m2, Gemarkung Bockenheim (488), Flur 22, Flurstück 124/1, hält 16 m2, Flurstück 127/1, hält 568 m2 Ginnheimer Landstraße, 60431 Frankfurt am Main Verkehrswert: 379.600,- Euro Eigentümer: AGAPLESION Frankfurter Diakonie Kliniken gemeinnützige GmbH (Markuskrankenhaus) Tauschgrundstück: Fläche von 584 m2, Gemarkung Bockenheim (488), Flur 22, Flurstück 131/1, hält 6 m2 Flurstück 138/4, hält 25 m2 Flurstück 138/5, Teilfläche hält 553 m2 Ginnheimer Landstraße, 60431 Frankfurt am Main Verkehrswert: Wertausgleich 227.760,- Euro Der Differenzbetrag zwischen den Tauschgrundstücken in Höhe von 151.840,- Euro wird zwischen den Parteien ausgeglichen. Besondere Bedingungen: - Der Grundstückstausch erfolgt mit Wertausgleich. - Die Kosten des Vertrages werden geteilt. - Sofern im Tauschgrundstück Ver- und Entsorgungsleitungen der Stadt oder anderer Versorgungsträger vorhanden sind, verpflichtet sich der Tauschpartner zur Sicherung der Leitungen die Eintragung beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten im Grundbuch zu Lasten des Tauschobjektes und zugunsten der Stadt oder des jeweiligen Versorgungsträgers zu bewilligen oder die Verlegung der Leitungen zu veranlassen. - Die Grundstücke werden so getauscht, wie sie daliegen, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und / oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jedweder Art. Verrechnung: Die Verrechnung der Kaufpreise erfolgt über die Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Tauschflächen in das bestehende Erbbaurecht mit dem Markuskrankenhaus (Laufzeit bis 2039) einbezogen werden und mit demselben Erbbauzins verzinst werden.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die angesetzten Verkehrswerte sich jeweils durch Wertermittlung der Kommunalen Wertermittlungsstelle ergeben und sich für die Tauschgrundstücke an dem späteren Verwendungszweck (überwiegend klinikaffine Nutzung) orientieren.
Beratungsverlauf 6 Sitzungen
2 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE und 1 CDU
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung)
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung)
zu 1. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)