Grundstückstausch: Markuskrankenhaus, Ginnheimer Landstraße
Beschlussvorschlag
- Der Abschluss eines Grundstückstauschvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Eigentümer: Stadt Frankfurt am Main (Amt für Bau und Immobilien) Tauschgrundstück: Fläche von 584 m2, Gemarkung Bockenheim (488), Flur 22, Flurstück 124/1, hält 16 m2, Flurstück 127/1, hält 568 m2 Ginnheimer Landstraße, 60431 Frankfurt am Main Verkehrswert: 379.600,- Euro Eigentümer: AGAPLESION Frankfurter Diakonie Kliniken gemeinnützige GmbH (Markuskrankenhaus) Tauschgrundstück: Fläche von 584 m2, Gemarkung Bockenheim (488), Flur 22, Flurstück 131/1, hält 6 m2 Flurstück 138/4, hält 25 m2 Flurstück 138/5, Teilfläche hält 553 m2 Ginnheimer Landstraße, 60431 Frankfurt am Main Verkehrswert: Wertausgleich 227.760,- Euro Der Differenzbetrag zwischen den Tauschgrundstücken in Höhe von 151.840,- Euro wird zwischen den Parteien ausgeglichen. Besondere Bedingungen: - Der Grundstückstausch erfolgt mit Wertausgleich. - Die Kosten des Vertrages werden geteilt. - Sofern im Tauschgrundstück Ver- und Entsorgungsleitungen der Stadt oder anderer Versorgungsträger vorhanden sind, verpflichtet sich der Tauschpartner zur Sicherung der Leitungen die Eintragung beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten im Grundbuch zu Lasten des Tauschobjektes und zugunsten der Stadt oder des jeweiligen Versorgungsträgers zu bewilligen oder die Verlegung der Leitungen zu veranlassen. - Die Grundstücke werden so getauscht, wie sie daliegen, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und / oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jedweder Art. Verrechnung: Die Verrechnung der Kaufpreise erfolgt über die Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Tauschflächen in das bestehende Erbbaurecht mit dem Markuskrankenhaus (Laufzeit bis 2039) einbezogen werden und mit demselben Erbbauzins verzinst werden.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die angesetzten Verkehrswerte sich jeweils durch Wertermittlung der Kommunalen Wertermittlungsstelle ergeben und sich für die Tauschgrundstücke an dem späteren Verwendungszweck (überwiegend klinikaffine Nutzung) orientieren.
Begründung
A. Allgemeines
A. Zielsetzung a) Schaffung einer zusammenhängenden Entwicklungsfläche für die Erweiterung des Markuskrankenhauses durch eine Grundstücksbeordnung. Dadurch besteht die Möglichkeit auch ein neues "Wohnheim" im preisgünstigen Mietsegment für die Bediensteten der Klinik zu errichten. Diese Maßnahme ist von hoher Bedeutung für die erfolgreiche Weiterführung des Klinikstandortes. Nur mit bezahlbarem Wohnraum ist es möglich neue Kräfte am Standort anzuwerben bzw. zu halten. Als Generalunternehmer wird Lang & Cie. die neu zu schaffenden Baufelder für das Markuskrankenhaus entwickeln. Die gesamte Entwicklungsfläche weist eine Grundstücksgröße von rund 16.000 m2 auf. Die Umgebungsflächen zum städtischen Grundstück befinden sich zum Großteil im Eigentum der Klinik bzw. ein kleinerer Grundstücksteil mit Abrissgebäuden (ca. 2.000 m2) im Eigentum von Lang & Cie. Der Anteil der städtischen Fläche beträgt lediglich 584 m2. Neben der Entwicklung des neu zu errichtenden Wohnheims für die Beschäftigten des Klinikums und weiterer Flächen für die Kliniknutzung soll noch eine neue Seniorenresidenz auf den Flächen entstehen. b) Erzielung von nachhaltigen Erträgen aus dem städtischen Grundstück. Nach Beendigung des langjährigen Pachtvertrages durch die Gärtnerei erwirtschaftet das städtische Grundstück keine Erträge mehr. Eine eigenständige Entwicklung ist aufgrund des Grundstückzuschnittes (9,5 m breit und 59 m lang) nicht möglich. Die städtische Fläche mit 584 m2 könnte alternativ nur als Gartenland verpachtet werden. Durch den Flächentausch und die Einbeziehung der Tauschflächen in das bereits bestehende Erbbaurecht (Laufzeit bis 2039, Erbbauzins aktuell bei 13,50 €/m2 p.a.) mit dem Markuskrankenhaus können wieder nachhaltige und deutlich höhere Erträge in Höhe von 7.884,- EUR p.a. für die Stadt generiert werden. Die Teilflächen des bestehenden Erbbaurechts - in die die Tauschflächen einbezogen werden - dienen aktuell zur Nutzung als Parkdeck für Besucher des Markuskrankenhauses.
D. Klimaschutz
D. Kosten
- Investitionsbedarf: Durch diesen Beschluss fallen keine Investitionskosten an.
- Personalkosten: Durch diesen Beschluss fallen keine Personalkosten an.
- Sachkosten: Durch den Grundstückstausch fallen die üblichen Notar- und Vermessungskosten an, die von den Tauschpartnern hälftig getragen werden. Ferner Grunderwerbsteuer in Höhe von 6 % des Grundstückskaufpreises.