PAR_6975_2025
§ 6975
Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB
Gremium
Stadtverordnetenversammlung
Sitzung
45
Beschlussdatum
11. Dezember 2025
Gremiensitzung
11. Dezember 2025
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main schlägt die Annahme der Vorkaufssatzung Nr. 11 vor, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines gemischten Quartiers zu schaffen. Dies umfasst insbesondere den Bau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte zur Deckung lokaler Bedarfe. Ziel ist es, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu fördern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Beschluss
Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.