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PAR_6975_2025 § 6975

Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

45

Beschlussdatum

11. Dezember 2025

Gremiensitzung

11. Dezember 2025

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main schlägt die Annahme der Vorkaufssatzung Nr. 11 vor, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines gemischten Quartiers zu schaffen. Dies umfasst insbesondere den Bau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte zur Deckung lokaler Bedarfe. Ziel ist es, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu fördern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Verknüpftes Dokument

M_150_2025