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Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen

Vorlagentyp: E GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Inhalt

S A C H S T A N D : Etatantrag vom 04.05.2022, E 143 Betreff: Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Handlungsfähigkeit der Stadtwerke Holding sichern Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass im Bedarfsfall die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadtwerke Holding auch nach 2023 gesichert bleibt. Für die nach dem aktuellen Wirtschafts- und Erfolgsplan der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding (SWFH) bis 2026 zu erwartenden Jahresfehlbeträge werden ausreichende Mittel in den Finanz- und den Investitionshaushalt der Stadt Frankfurt am Main eingestellt. Dadurch wird die Handlungsfähigkeit der stadteigenen Holding als wichtiges finanzpolitisches Instrument der Kommune garantiert. Bei Jahresfehlbeträgen werden die Beteiligungsgesellschaften, deren voraussichtliche Jahresergebnisse für diese Fehlbeträge ursächlich sind, mit der Erstellung von Vorschlägen für Kostensenkungsprogramme, mit denen diese Ergebnisse unter Aufrechterhaltung der notwendigen Leistungen der Daseinsvorsorge verbessert werden, beauftragt. Ziel ist es, die Höhe der notwendigen Einlagen über den Lauf des Erfolgsplans nachhaltig zu vermindern. Diese Vorschläge sind den Fachausschüssen vorzustellen und von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Begründung: Unter dem Dach der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding sind städtische Tochtergesellschaften bzw. Unternehmensbeteiligungen zusammengefasst, die - jede für sich - unverzichtbare Beiträge zur Daseinsvorsorge in Frankfurt am Main leisten. In der SWFH finden sich u.a. die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) und In-der-City-Bus (ICB), der städtische Energieversorger Mainova, die Bäderbetriebe Frankfurt (BBF) und die Abfallverbrennungsanlage Nordwest (AVA), ebenso wie die werthaltige städtische Beteiligung an Fraport. Da die finanzielle Rentabilität dieser Gesellschaften und Beteiligungen sehr unterschiedlich ist, eröffnet ihre Bündelung in einer städtischen Holding wichtige finanzielle Ausgleichs- und damit kommunale Gestaltungsmöglichkeiten. Der rechtliche Bestandsschutz, den die 1992 gegründete Holding genießt, garantiert den Fortbestand des internen Defizitausgleichs bei sich ändernden, gesetzlichen Rahmenbedingungen. Damit ist die SWFH zu einem wichtigen finanzpolitischen Instrument für Frankfurt geworden. Für den Erhalt der Werthaltigkeit der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Holding sind diverse Investitionen erforderlich geworden. So wurden z. B. teure Projekte wie der Neubau des Panoramabades durch die BBF erforderlich und die Zuschüsse für den ÖPNV stiegen kontinuierlich beim Versuch, die Klimakrise zu bekämpfen. Die erforderliche finanzielle Handlungsfähigkeit der Holding ist jedoch nur so lange gegeben, wie ihr Eigenkapital nicht aufgezehrt ist - bei einer Überschuldung würden Vorteile wie günstiger Erhalt von Fremdkapital oder kostensparende Übernahme bestimmter Aufgaben durch die Holding verloren gehen. Daher kann das Stadtparlament nicht einfach abwarten, während die - im Rahmen verbesserter Daseinsvorsorge politisch gewollten - Maßnahmen Fehlbeträge in einer Höhe verursachen, die nicht mehr von den gewinnbringenden Teilen der Holding ausgeglichen werden können. Ansonsten wäre das verbliebene Eigenkapital der SWFH schnell verzehrt und deren Fortbestand gefährdet. Daher muss die Stadt als Besitzerin der Gesellschaften bzw. der Beteiligungen entsprechende Schritte einleiten. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 332 Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 175 Vortrag des Magistrats vom 28.10.2024, M 141 Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 148 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.05.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO II, TOP 19 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 143 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der zweite Absatz im Beschlusstext ersetzt wird durch: "Zu diesem Zweck wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die nach dem aktuellen Wirtschafts- und Erfolgsplan der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding (SWFH) bis 2026 zu erwartenden Jahresfehlbeträge im Ergebnishaushalt des Haushaltsplanentwurfs 2023 ff. der Stadt berücksichtigt werden können. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der stadteigenen Holding als wichtiges Instrument der Daseinsvorsorge der Kommune zu garantieren." Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 276) sowie LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (= Enthaltung)