Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen
Vorlagentyp: E GRÜNE, SPD, FDP, Volt
Inhalt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom
04.05.2022, E 143 Betreff: Produktbereich: 98 Zentrale
Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen
Handlungsfähigkeit der Stadtwerke Holding sichern Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich
um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf
Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 -
2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
18.02.2022, §
1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass
im Bedarfsfall die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadtwerke Holding auch
nach 2023 gesichert bleibt. Für die nach dem aktuellen Wirtschafts- und
Erfolgsplan der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding (SWFH) bis 2026 zu
erwartenden Jahresfehlbeträge werden ausreichende Mittel in den Finanz- und den
Investitionshaushalt der Stadt Frankfurt am Main eingestellt. Dadurch wird die
Handlungsfähigkeit der stadteigenen Holding als wichtiges finanzpolitisches
Instrument der Kommune garantiert. Bei Jahresfehlbeträgen werden die
Beteiligungsgesellschaften, deren voraussichtliche Jahresergebnisse für diese
Fehlbeträge ursächlich sind, mit der Erstellung von Vorschlägen für
Kostensenkungsprogramme, mit denen diese Ergebnisse unter Aufrechterhaltung der
notwendigen Leistungen der Daseinsvorsorge verbessert werden, beauftragt. Ziel
ist es, die Höhe der notwendigen Einlagen über den Lauf des Erfolgsplans
nachhaltig zu vermindern. Diese Vorschläge sind den Fachausschüssen
vorzustellen und von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Begründung: Unter dem Dach der Stadtwerke Frankfurt am Main
Holding sind städtische Tochtergesellschaften bzw. Unternehmensbeteiligungen
zusammengefasst, die - jede für sich - unverzichtbare Beiträge zur
Daseinsvorsorge in Frankfurt am Main leisten. In der SWFH finden sich u.a. die
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) und In-der-City-Bus
(ICB), der städtische Energieversorger Mainova, die Bäderbetriebe Frankfurt
(BBF) und die Abfallverbrennungsanlage Nordwest (AVA), ebenso wie die
werthaltige städtische Beteiligung an Fraport. Da die finanzielle Rentabilität dieser Gesellschaften
und Beteiligungen sehr unterschiedlich ist, eröffnet ihre Bündelung in einer
städtischen Holding wichtige finanzielle Ausgleichs- und damit kommunale
Gestaltungsmöglichkeiten. Der rechtliche Bestandsschutz, den die 1992
gegründete Holding genießt, garantiert den Fortbestand des internen
Defizitausgleichs bei sich ändernden, gesetzlichen Rahmenbedingungen. Damit ist
die SWFH zu einem wichtigen finanzpolitischen Instrument für Frankfurt
geworden. Für den Erhalt der Werthaltigkeit der
Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Holding sind diverse Investitionen
erforderlich geworden. So wurden z. B. teure Projekte wie der Neubau des
Panoramabades durch die BBF erforderlich und die Zuschüsse für den ÖPNV stiegen
kontinuierlich beim Versuch, die Klimakrise zu bekämpfen. Die erforderliche finanzielle Handlungsfähigkeit der
Holding ist jedoch nur so lange gegeben, wie ihr Eigenkapital nicht aufgezehrt
ist - bei einer Überschuldung würden Vorteile wie günstiger Erhalt von
Fremdkapital oder kostensparende Übernahme bestimmter Aufgaben durch die
Holding verloren gehen. Daher kann das Stadtparlament nicht einfach abwarten,
während die - im Rahmen verbesserter Daseinsvorsorge politisch gewollten -
Maßnahmen Fehlbeträge in einer Höhe verursachen, die nicht mehr von den
gewinnbringenden Teilen der Holding ausgeglichen werden können. Ansonsten wäre
das verbliebene Eigenkapital der SWFH schnell verzehrt und deren Fortbestand
gefährdet. Daher muss die Stadt als Besitzerin der Gesellschaften bzw. der
Beteiligungen entsprechende Schritte einleiten. Antragsteller:
GRÜNE
SPD
FDP
Volt
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 09.09.2022, B 332
Bericht des
Magistrats vom 28.04.2023, B 175
Vortrag des
Magistrats vom 28.10.2024, M 141
Vortrag des
Magistrats vom 26.09.2025, M 148
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 10.05.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO II, TOP 19
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage E 143 wird mit der
Maßgabe zugestimmt, dass der zweite Absatz im Beschlusstext ersetzt wird
durch: "Zu diesem Zweck wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu
berichten, inwieweit die nach dem aktuellen Wirtschafts- und Erfolgsplan der
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding (SWFH) bis 2026 zu erwartenden
Jahresfehlbeträge im Ergebnishaushalt des Haushaltsplanentwurfs 2023 ff. der
Stadt berücksichtigt werden können. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der
stadteigenen Holding als wichtiges Instrument der Daseinsvorsorge der Kommune
zu garantieren."
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im
Rahmen NR 276) sowie LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (=
Enthaltung)