Bebauungsplan Nr. 912 - Adam-Riese-Straße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M 148
Betreff: Bebauungsplan Nr. 912 - Adam-Riese-Straße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.
- Für das Gebiet Adam-Riese-Straße in Frankfurt am Main - Gallus ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 15.08.2019 zum Aufstellungsbeschluss. I.
- Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die Entwicklung und Neuordnung eines innerstädtischen Baugebietes mit gemischter Nutzung ermöglicht werden. Es soll Planungsrecht für die Neuerrichtung eines 140 Meter hohen Wohnhochhauses sowie ergänzend eines Gebäudes mit 7 Vollgeschossen für überwiegend Wohnnutzung im südöstlichen Teil des Geltungsbereichs geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Erschließungssituation im Umfeld geregelt und die Umgebungsbebauung im Sinne der Bestandsicherung festgesetzt werden. II. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 557 - Mainzer Landstraße von Hafenstraße bis Hufnagelstraße wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 912 - Adam-Riese-Straße gelegenen Flächen reduziert. III. Es dient zur Kenntnis, dass durch die Planung circa 550 neue Wohneinheiten entstehen. Etwa 165 Wo hneinheiten davon (30 %) sollen als geförderter Wohnungsbau, jeweils zur Hälfte nach dem ersten und zweiten Förderweg, hergestellt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. bis III. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 6,4 ha und befindet sich in der Stadt Frankfurt am Main im Stadtteil Gallus. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an die Mainzer Landstraße. Im Osten verläuft die Geltungsbereichsgrenze in der Mitte der Hafenstraße von Norden nach Süden bis in die Verlängerung des östlich der Hafenstraße gelegenen Flurstücks 3/7, nimmt dessen Grenzen im Norden, Osten und Süden auf und verläuft dann nördlich des Gleisfelds bis zur S-Bahn-Wartungshalle der DB AG (Grenze zwischen den Flurstücken 16/107 und 16/63). Von dort aus verläuft der Geltungsbereich in nordwestlicher Richtung bis zur Adam-Riese-Straße, verspringt in deren Mittellage und umfasst das unmittelbar östlich der Wilhelm-Schickard-Straße gelegene Grundstück, bevor weiter nördlich dann die westliche Grenze der Wilhelm-Schickard-Straße bis zur Mainzer Landstraße aufgenommen wird. Bestand städtebauliche Situation Das Plangebiet liegt in exponierter Lage, in unmittelbarer Nähe westlich des Hauptbahnhofs und nördlich angrenzend an das Gleisfeld. Im Bereich der Mainzer Landstraße befinden sich Bürogebäude und weiter nördlich das Europaviertel als neues, innenstadtnahes, urbanes Quartier. Westlich angrenzend an das Plangebiet sind die Gebäude der S-Bahn-Werkstatt, eine ebenerdige Parkplatzfläche sowie weitere Bürogebäude zu verorten. Die neu zu entwickelnden Flächen im Südosten des Plangebietes waren bisher vollflächig durch ein Postverteilzentrum inklusive Tiefgarage, ein bestehendes Hochhaus und zugehörige Erschließungsanlagen bebaut. Das Postverteilzentrum sowie eine Brücke über die Hafenstraße wurden in der Vergangenheit bereits abgebrochen. Das Gelände ist somit für eine Neubebauung frei. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands Frankfurt RheinMain stellt das Plangebiet als Gemischte Baufläche - Bestand dar. Die Beikarten des Regionalen Flächennutzungsplans enthalten keine relevanten Darstellungen für den Planbereich. Aufgrund der allgemeinen Ziele und Zwecke des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 912 ist dieser gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem RegFNP entwickelt. Gemäß Landschaftsplan ist im Geltungsbereich der Durchgrünungsanteil zu erhöhen. Außerdem werden Gleisanlagen dargestellt, die inzwischen bereits zurückgebaut wurden. Für das Plangebiet besteht kein qualifizierter Bebauungsplan. Es gelten lediglich einfache Bebauungspläne. Im Bereich der Mainzer Landstraße gilt der Fluchtlinienplan Nr. 376, förmlich festgestellt am 25.01.1901, im Bereich der Mainzer Landstraße und Hafenstraße der Fluchtlinienplan Nr. 1710, förmlich festgestellt am 14.11.1955 sowie im Bereich der Hafen- und der Poststraße der Fluchtlinienplan Nr. 46, förmlich festgestellt am 06.07.
- Diese Pläne treffen ausschließlich Aussagen zu Straßen- und Baufluchtlinien. Die Liegenschaften südlich der Mainzer Landstraße, zwischen Wilhelm-Schickard-Straße und Hafenstraße werden durch den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 557 - Mainzer Landstraße von Hafenstraße bis Hufnagelstraße überdeckt. Der Aufstellungsbeschluss vom 20.08.1987 hat das Ziel, die bestehende Wohn- und Gewerbenutzung planungsrechtlich zu sichern. Die Bürgeranhörung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch wurde am 25.02.1986 durchgeführt. Die Zielsetzung bleibt durch den nunmehr aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 912 - Adam-Riese-Straße gewahrt. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 557 wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 912 gelegenen Flächen reduziert. Das Plangebiet ist im Hochhausentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main als vorgeschlagener Hochhausstandort mit 120 Metern Höhe aufgeführt. Die geplante Entwicklung sieht, als Ergebnis eines Architekturwettbewerbs, eine Erhöhung auf 140 Meter vor, die in der Umgebung und in Wechselwirkung mit dem bestehenden Posthochhaus als städtebaulich verträglich und sinnvoll erachtet wird. Das beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 der Stadt Frankfurt am Main sieht im Geltungsbereich keine Entwicklung großflächigen Einzelhandels vor. Dem soll durch den Ausschluss von großflächigem Einzelhandel im Plangebiet gefolgt werden. Anlass, Erfordernis und Ziele Für die Stadt Frankfurt am Main ist in den letzten Jahren ein erhebliches Wachstum der Bevölkerung festzustellen, das sich voraussichtlich in den nächsten Jahren fortsetzen wird. Es besteht daher in Frankfurt am Main insbesondere im innerstädtischen Bereich ein deutlicher Bedarf an Wohnbauflächen. Die geplante bauliche Entwicklung im Plangebiet stellt aufgrund der Wiedernutzbarmachung von Flächen und der Nachverdichtung eine Innenentwicklung dar und entspricht somit den Leitvorstellungen und Grundsätzen des Baugesetzbuchs. Der Bebauungsplan soll eine gemischte Nutzung mit Wohnen und gewerblichen Nutzungen wie Gastronomie, nicht-großflächigen Einzelhandel, Dienstleistungen, Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Kita) und gegebenenfalls Beherbergungsbetriebe umfassen. Planerische Grundkonzeption Die planerische Grundkonzeption für den Neubauteil wurde im Rahmen eines Architekturwettbewerbs ermittelt. Der Siegerentwurf fügt das neue Gebäude mit dem bestehenden Posthochhaus zu einem stimmigen städtebaulichen Ensemble. Der neu entstehende 140 Meter hohe Wohnturm soll die südöstliche Ecke besetzen und optisch mit zunehmender Höhe in seinem Umfang wachsen. Die Fassade soll im unteren Bereich verdichtet und nach oben hin leichter und transparenter werden. Ein deutlich niedriger Baukörper mit einer Gesamthöhe von etwa 30 Meter soll sich nach Nordwesten vorlagern. Es ist geplant beide Baukörper in einem eingeschossigen Sockelbereich miteinander zu verbinden. Dieser soll gewerbliche Nutzungen, wie beispielsweise Gastronomie, Einzelhandel im Sinne der Nahversorgung oder andere Nutzungen sowie eine Kindertagesstätte aufnehmen. Durch die Planung können circa 550 neue Wohneinheiten entstehen. Etwa 165 Wohneinheiten (30 %) sollen als geförderter Wohnungsbau, jeweils zur Hälfte nach dem ersten und zweiten Förderweg, hergestellt werden. Mit dem Bebauungsplan Nr. 912 soll die planungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung dieses städtebaulichen Konzepts geschaffen werden. Es ist beabsichtigt die Bebauung nördlich der Adam-Riese-Straße, die im Bau befindliche DB-Zentrale im westlichen Teil des Plangebietes, das bestehende sogenannte Posthochhaus an der Hafenstraße sowie die nötigen Flächen für die Erschließungsanlagen bestandsorientiert festzusetzen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans werden zur Bearbeitung und Berücksichtigung relevanter Planungsfaktoren fachspezifische Gutachten erstellt. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,7 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 26.11.2019, OA 503 Antrag vom 09.11.2019, OF 1098/1 Antrag vom 11.11.2019, OF 1099/1
Beratungsverlauf 7 Sitzungen
Sitzung
34
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP
25
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung
35
OBR 1
TO I, TOP 6
a) Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
35
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 16
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung
36
OBR 1
TO I, TOP 7
Anregung OA 503 2019 1. Der Vorlage M 148 wird unter Hinweis auf OA 503 zugestimmt. 2. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 1098/1 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1099/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
CDU Grüne Linke FDP Die Partei U.B
Ablehnung:
Gegen Spd
Enthaltung:
BFF
Sitzung
35
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP
18
1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 503 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF
Ablehnung:
Linke FRAKTION Frankfurter
Sitzung
36
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 35
1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 503 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF
Ablehnung:
Linke FRAKTION Frankfurter
Sitzung
38
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 25
1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 503 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL FRAKTION Frankfurter