Bebauungsplan Nr. 912 - Adam-Riese-Straße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M
148 Betreff: Bebauungsplan Nr. 912 - Adam-Riese-Straße
- hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I. 1.
Für das Gebiet Adam-Riese-Straße in Frankfurt am Main - Gallus ist ein
Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche
Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem
vorgelegten Lageplan vom 15.08.2019 zum Aufstellungsbeschluss. I. 2. Der Magistrat
wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu
veröffentlichen. Allgemeine Ziele und
Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die
Entwicklung und Neuordnung eines innerstädtischen Baugebietes mit gemischter
Nutzung ermöglicht werden. Es soll Planungsrecht für die Neuerrichtung eines
140 Meter hohen Wohnhochhauses sowie ergänzend eines Gebäudes mit 7
Vollgeschossen für überwiegend Wohnnutzung im südöstlichen Teil des
Geltungsbereichs geschaffen werden. Darüber hinaus soll die
Erschließungssituation im Umfeld geregelt und die Umgebungsbebauung im Sinne
der Bestandsicherung festgesetzt werden.
II. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 557 - Mainzer Landstraße von
Hafenstraße bis Hufnagelstraße wird um die im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 912 - Adam-Riese-Straße gelegenen Flächen
reduziert. III. Es dient zur
Kenntnis, dass durch die Planung circa
550 neue Wohneinheiten entstehen. Etwa 165 Wo hneinheiten
davon (30 %) sollen als geförderter Wohnungsbau, jeweils zur Hälfte nach
dem ersten und zweiten Förderweg, hergestellt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE
Zu I. bis III.
Lage des
Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet umfasst eine Größe von
ca. 6,4 ha und befindet sich in der Stadt Frankfurt am Main im Stadtteil
Gallus. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an die Mainzer
Landstraße. Im Osten verläuft die Geltungsbereichsgrenze in der Mitte der
Hafenstraße von Norden nach Süden bis in die Verlängerung des östlich der
Hafenstraße gelegenen Flurstücks 3/7, nimmt dessen Grenzen im Norden, Osten und
Süden auf und verläuft dann nördlich des Gleisfelds bis zur
S-Bahn-Wartungshalle der DB AG (Grenze zwischen den Flurstücken 16/107 und
16/63). Von dort aus verläuft der Geltungsbereich in nordwestlicher Richtung
bis zur Adam-Riese-Straße, verspringt in deren Mittellage und umfasst das
unmittelbar östlich der Wilhelm-Schickard-Straße gelegene Grundstück, bevor
weiter nördlich dann die westliche Grenze der Wilhelm-Schickard-Straße bis zur
Mainzer Landstraße aufgenommen wird. Bestand städtebauliche Situation Das Plangebiet liegt in exponierter Lage, in
unmittelbarer Nähe westlich des Hauptbahnhofs und nördlich angrenzend an das
Gleisfeld. Im Bereich der Mainzer Landstraße befinden sich Bürogebäude und
weiter nördlich das Europaviertel als neues, innenstadtnahes, urbanes Quartier.
Westlich angrenzend an das Plangebiet sind die Gebäude der S-Bahn-Werkstatt,
eine ebenerdige Parkplatzfläche sowie weitere Bürogebäude zu verorten. Die neu
zu entwickelnden Flächen im Südosten des Plangebietes waren bisher vollflächig
durch ein Postverteilzentrum inklusive Tiefgarage, ein bestehendes Hochhaus und
zugehörige Erschließungsanlagen bebaut. Das Postverteilzentrum sowie eine
Brücke über die Hafenstraße wurden in der Vergangenheit bereits abgebrochen.
Das Gelände ist somit für eine Neubebauung frei. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des
Regionalverbands Frankfurt RheinMain stellt das Plangebiet als Gemischte
Baufläche - Bestand dar. Die Beikarten des Regionalen Flächennutzungsplans
enthalten keine relevanten Darstellungen für den Planbereich. Aufgrund der
allgemeinen Ziele und Zwecke des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 912 ist
dieser gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem RegFNP entwickelt. Gemäß Landschaftsplan ist im Geltungsbereich der
Durchgrünungsanteil zu erhöhen. Außerdem werden Gleisanlagen dargestellt, die
inzwischen bereits zurückgebaut wurden. Für das Plangebiet besteht kein qualifizierter
Bebauungsplan. Es gelten lediglich einfache Bebauungspläne. Im Bereich der Mainzer Landstraße gilt der
Fluchtlinienplan Nr. 376, förmlich festgestellt am 25.01.1901, im
Bereich der Mainzer Landstraße und Hafenstraße der Fluchtlinienplan
Nr. 1710, förmlich festgestellt am 14.11.1955 sowie im Bereich der Hafen-
und der Poststraße der Fluchtlinienplan Nr. 46, förmlich festgestellt am
06.07.1886. Diese Pläne treffen ausschließlich Aussagen zu Straßen- und
Baufluchtlinien.
Die Liegenschaften südlich der
Mainzer Landstraße, zwischen Wilhelm-Schickard-Straße und Hafenstraße werden
durch den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 557 - Mainzer Landstraße
von Hafenstraße bis Hufnagelstraße überdeckt. Der Aufstellungsbeschluss vom
20.08.1987 hat das Ziel, die bestehende Wohn- und Gewerbenutzung
planungsrechtlich zu sichern. Die Bürgeranhörung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch
wurde am 25.02.1986 durchgeführt. Die Zielsetzung bleibt durch den nunmehr
aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 912 - Adam-Riese-Straße gewahrt. Der
räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans
Nr. 557 wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 912
gelegenen Flächen reduziert. Das Plangebiet ist im Hochhausentwicklungsplan der
Stadt Frankfurt am Main als vorgeschlagener Hochhausstandort mit 120 Metern
Höhe aufgeführt. Die geplante Entwicklung sieht, als Ergebnis eines
Architekturwettbewerbs, eine Erhöhung auf 140 Meter vor, die in der Umgebung
und in Wechselwirkung mit dem bestehenden Posthochhaus als städtebaulich
verträglich und sinnvoll erachtet wird. Das beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept
2011 der Stadt Frankfurt am Main sieht im Geltungsbereich keine Entwicklung
großflächigen Einzelhandels vor. Dem soll durch den Ausschluss von
großflächigem Einzelhandel im Plangebiet gefolgt werden.
Anlass,
Erfordernis und Ziele Für die Stadt Frankfurt am Main ist in den letzten
Jahren ein erhebliches Wachstum der Bevölkerung festzustellen, das sich
voraussichtlich in den nächsten Jahren fortsetzen wird. Es besteht daher in
Frankfurt am Main insbesondere im innerstädtischen Bereich ein deutlicher
Bedarf an Wohnbauflächen. Die geplante bauliche Entwicklung im Plangebiet
stellt aufgrund der Wiedernutzbarmachung von Flächen und der Nachverdichtung
eine Innenentwicklung dar und entspricht somit den Leitvorstellungen und
Grundsätzen des Baugesetzbuchs. Der Bebauungsplan soll eine gemischte Nutzung
mit Wohnen und gewerblichen Nutzungen wie Gastronomie, nicht-großflächigen
Einzelhandel, Dienstleistungen, Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Kita)
und gegebenenfalls Beherbergungsbetriebe umfassen. Planerische Grundkonzeption Die planerische Grundkonzeption für den Neubauteil
wurde im Rahmen eines Architekturwettbewerbs ermittelt. Der Siegerentwurf fügt
das neue Gebäude mit dem bestehenden Posthochhaus zu einem stimmigen
städtebaulichen Ensemble. Der neu entstehende 140 Meter hohe Wohnturm soll
die südöstliche Ecke besetzen und optisch mit zunehmender Höhe in seinem Umfang
wachsen. Die Fassade soll im unteren Bereich verdichtet und nach oben hin
leichter und transparenter werden. Ein deutlich niedriger Baukörper mit einer
Gesamthöhe von etwa 30 Meter soll sich nach Nordwesten vorlagern. Es ist
geplant beide Baukörper in einem eingeschossigen Sockelbereich miteinander zu
verbinden. Dieser soll gewerbliche Nutzungen, wie beispielsweise Gastronomie,
Einzelhandel im Sinne der Nahversorgung oder andere Nutzungen sowie eine
Kindertagesstätte aufnehmen. Durch die Planung können circa 550 neue
Wohneinheiten entstehen. Etwa 165 Wohneinheiten (30 %) sollen als
geförderter Wohnungsbau, jeweils zur Hälfte nach dem ersten und zweiten
Förderweg, hergestellt werden. Mit dem Bebauungsplan Nr. 912 soll die
planungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung dieses städtebaulichen Konzepts
geschaffen werden. Es ist beabsichtigt die Bebauung nördlich der
Adam-Riese-Straße, die im Bau befindliche DB-Zentrale im westlichen Teil des
Plangebietes, das bestehende sogenannte Posthochhaus an der Hafenstraße sowie
die nötigen Flächen für die Erschließungsanlagen bestandsorientiert
festzusetzen. Im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplans werden zur Bearbeitung und Berücksichtigung relevanter
Planungsfaktoren fachspezifische Gutachten erstellt. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
26.11.2019, OA 503
Antrag vom
09.11.2019, OF
1098/1
Antrag vom 11.11.2019, OF 1099/1
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des Magistrats vom 04.07.2022, M 99 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1
Versandpaket: 02.10.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.10.2019, TO I, TOP
25 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 148 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 35. Sitzung des OBR 1
am 29.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO II, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 148 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 36. Sitzung des OBR 1
am 26.11.2019, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die
Vorlage OF 1098/1 dahin gehend ab, dass im Antragstenor unter Ziffer I. nach
den Worten "bis Hafenstraße geschaffen werden." die Worte "Die
Adam-Riese-Straße wird als verkehrsberuhigter Bereich oder als Fahrradstraße
konzipiert, und es werden Maßnahmen ergriffen, dort den motorisierten
Durchgangsverkehr zu verhindern." eingefügt werden und eine neue Ziffer
mit den Worten "V. Auf dem Adam-Riese-Platz wird eine öffentliche
Spielfläche für Kinder und Jugendliche errichtet." angefügt wird sowie
dass die Begründung wie folgt ergänzt wird: "In den bisherigen
Plänen ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bis auf den Außenbereich
der Kindertagesstätte kein Spielplatz geplant. Im Sinne einer "Stadt für
alle" sind Spiel- und Freiflächen für Kinder und Jugendliche jedoch
unbedingt notwendig. Die Adam-Riese-Straße bietet sich für den
Fahrradverkehr als Alternative zur Mainzer Landstraße an, um das Gallus in
Ost-West-Richtung zu durchfahren. Diese Alternative kann aber nur dann sicher
genutzt werden, wenn Rad Fahrenden dort genügend sicherer Raum geboten wird
und andere Formen des Verkehrs dort soweit möglich vermieden
werden." Die GRÜNE-Fraktion stellt den
Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 1098/1 ziffernweise
abzustimmen. Beschluss:
Anregung
OA 503 2019
1. Der Vorlage
M 148 wird unter Hinweis auf OA 503 zugestimmt.
2. a) Der
Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 1098/1 wird
(bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 3. Die Vorlage
OF 1099/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. 1 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B.
gegen 1 SPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. a) 1 SPD, CDU, FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD,
GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme) b) CDU, FDP und U.B. gegen SPD,
GRÜNE, LINKE., BFF und Die PARTEI (= Annahme) zu 3. 1 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B.
gegen 1 SPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 35. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP
18 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 503 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 503) und FRANKFURTER (=
Annahme im Rahmen OA 503 Ziffer 2.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 35
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 503 wird zur nochmaligen Beratung an
den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Ablehnung), FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 503) sowie FRANKFURTER (=
Annahme im Rahmen OA 503 Ziffer 2.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 148 = Ablehnung)
38. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 25
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 503 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 503) sowie
FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 503 Ziffer 2.)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 4986, 38. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 61 00