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Herstellung eines Altarms am Fechenheimer Mainufer hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 10.08.2018, M 137

Betreff: Herstellung eines Altarms am Fechenheimer Mainufer hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.2015, § 6628 (M 174) I. Der Herstellung eines Altarms am Fechenheimer Mainufer wird gemäß der vorgelegten Planung zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 4.160 T€ entstehen. Ein beim Land Hessen bereits gestellter erster Antrag auf Förderung aus dem Landesprogramm "Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz" wurde positiv beschieden. Demnach beträgt die Landesförderung laut Zuwendungsbescheid vom 28.12.2015 bis zu 2.270 T€. III. Es dient im weiteren zur Kenntnis, dass Mittel für den Bau des Altarms im Investitionsprogramm 2017 - 2020, in der Produktgruppe 22.01, Projektdefinition 5.007277 "Altarm Fechenheimer Mainbogen" mit einem Gesamtausgabevolumen von 3.013 T€ bei gleichzeitig rd. 2.270 T€ Landeszuwendungen eingeplant sind und folglich nicht auskömmlich sein werden. Aufgrund der seit 2012 (Datum der ursprünglichen Kostenaufstellung) eingetretenen Kostensteigerungen sowie aufgrund geänderter Planungen erhöhen sich die veranschlagten Gesamtkosten inzwischen um

  1. 147 T€ auf 4.160 T€. Vor diesem Hintergrund werden ausgabeseitig zusätzliche Haushaltsmittel in dieser Höhe benötigt. IV. Da die unter III genannten Kosten noch nicht vollständig im aktuellen Haushalt der Stadt Frankfurt abgebildet sind, besteht für die Maßnahme derzeit eine Finanzierungslücke. Daher wird der Magistrat beauftragt, beim Land Hessen einen Aufstockungsantrag zu stellen, um die Differenz zwischen den im Magistratsvortrag vom 26.10.2015, M 174, genannten Projektkosten in Höhe von 3.013 T€ und der nun vorliegenden Kostenermittlung in Höhe von 4.160 T€ anteilmäßig fördern zu lassen.


    Eine Aufstockung wurde von der WI-Bank in Aussicht gestellt. Bei einer gleichbleibenden Förderquote würde sich die Zuwendung des Landes sodann von 2.270 T€ um 803 T€ auf 3.073 T€ erhöhen. Der städtische Finanzierungsanteil von 743 T€ (IPG 2017-2020) würde sich dann auf 1.087 T€ aktualisieren. Stockt das Land seinen Zuwendungsbescheid nicht auf, beträgt der städtische Finanzierungsanteil insgesamt 1.890 T€. V. Dem in Ziffer II genannten Ausgabebedarf von 4.160 T€ wird auf Basis der vorgelegten Kostenermittlung zugestimmt. Die zusätzlichen Mittel sind für den Haushalt 2019 anzumelden bzw. im Falle einer vorgezogenen Mittelinanspruchnahme im Rahmen der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften aus dem im Dezernat X - Umwelt und Frauen -vorhandenen Budget vorzufinanzieren oder daraus zu beordnen. VI. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der benachbarte Altwasserteich als Ausgleichsmaßnahme für Hessen Mobil zeitgleich auf deren Kosten und außerhalb der Haushaltsveranschlagungen der Stadt Frankfurt am Main geplant worden ist und zusammen mit dem Altarm gebaut werden soll, um Synergieeffekte (Baustraße, Baustellenlager, Zwischenlagerflächen für die Erdmassen) zu nutzen. Die Modalitäten regelt ein Planungs- und Baudurchführungsvertrag, der mit Hessen Mobil geschlossen wurde. VII. Es dient zur Kenntnis, dass sich die jährlichen Folgekosten, soweit diese den städtischen Haushalt belasten, auf insgesamt 98 T€ (Abschreibungen, kalkulatorische Verzinsung) belaufen werden, bei gleichzeitig 61 T€ Erträgen aus Auflösung des Sonderpostens aus der Landeszuwendung. Die Deckung der vorgenannten Folgekosten ist innerhalb des zur Verfügung gestellten Dezernatsbudgets sicherzustellen. Stellenplanmäßige Auswirkungen ergeben sich nicht. Begründung: A. Zielsetzung Der geplante mainparallele Altarm ist -nach der Anlage dreier Altwasserteiche und einer Reihe von kleinstrukturierten Maßnahmen am Mainufer zwischen Carl-Ulrich-Brücke und Starkenburger Straße im Jahr 2015- ein weiterer Baustein in der Entwicklung des Fechenheimer Mainbogens zu einer naturnahen Landschaft mit typischem Auencharakter. Durch den Bau des Altarms und Verlegung des Leinpfades wird ein großer Schritt zu einem Naturerlebnisraum getan. Die derart bereicherte Auenlandschaft verbessert die Naherholungs-möglichkeiten für die Fechenheimer Bevölkerung. Mit dem geplanten Altarm soll vor allem aber die gewässerökologische Situation am Main verbessert werden. Insbesondere werden durch die Anlage des Gewässers mit zwei Anbindungen an den Main Lebensräume für Fische und Amphibien geschaffen. Durch den Bau des neuen Altarms entstehen künftige Rückzugsräume, Laich-, Aufwuchs-, und Winterhabitate für Fischarten wie Karpfen, Hecht, Schleie, Ukelei, Nase, Rotauge, Blicke, Hasel, Brachse, Forelle und Zander. Lurche wie z.B. Frösche und Molche können in den fischfreien Flachwasserzonen laichen und als typische Libellenarten werden sich u.a. Braune Mosaikjungfer, Große Königslibelle oder Gemeine Heidelibelle einstellen. Die Ufer- und Unterwasservegetation wird sich erfahrungsgemäß auf natürliche Weise von selbst einstellen und dient zusammen mit der Makrozoobenthos für ein stabiles Lebensraumangebot für die Wirbeltierarten. Bei der aktuellen Vorlage handelt es sich um den kleineren, mainparallelen Altarm auf städtischem Grund. Ein weiterer, rund 1,7 km langer Altarm durch den Fechenheimer Main-bogen kann erst nach Vorliegen der neuen Bodenordnung geplant werden. Diese Boden-ordnung wird durch die aktuell laufende Flurbereinigung geschaffen (vgl. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015, § 5508 (M 226)). Das Kostenvolumen des großen Altarms im Volumen von ca. 15 Mio. € ist daher noch nicht im Haushalt eingeplant. B. Alternativen Für eine Maßnahme im beschriebenen Umfang steht am Frankfurter Mainufer keine vergleichbare städtische Fläche zur Verfügung. Dies war unter anderem im Rahmen der im Jahr 2009 vorgelegten Voruntersuchung "Gewässerökologische Strukturverbesserungen am Main in Frankfurt" nachgewiesen worden. C. Lösung Auf Grundlage der Plangenehmigung vom 27.11.2013 wurde die Ausführungsplanung für das neue Gewässer erstellt. Demnach entsteht im Abschnitt zwischen Starkenburger Straße und Südrand des Fechenheimer Friedhofes (genauer zwischen Flusskilometer 42,250 und 42,950) auf einem städtischen Wiesen-grundstück ein 700 Meter langer, unterschiedlich breiter und bis zu vier Meter tiefer Altarm. Wechselnde Uferneigungen, Substrate und Flachwasserbereiche ergeben unterschiedliche Gewässerstrukturen und damit Voraussetzungen für mannigfaltige aquatische Lebensräume für eine gewässertypische Flora und die unter A genannte Fauna. Die entstehende Gewässerfläche beträgt bei Normalwasserstand 30.000 qm. Der am Mainufer verlaufende Leinpfad wird zwischen Starkenburger Straße und der -flussaufwärts gesehen- oberen Mainanbindung entsiegelt und um den neuen Altarm herum neu gebaut, um zum einen auf zwei Brückenbauwerke verzichten zu können und zum anderen, um eine ungestörte Uferzone und eine neue, unzugängliche Maininsel zu erhalten. Zum Altarm nach Norden und zum Main nach Süden entstehen von Menschenhand unberührte Uferabschnitte, die sich selbst entwickeln dürfen. Die rund 400 Meter lange Insel wird der natürlichen Sukzession überlassen. Entgegen der im Magistratsvortrag vom 12.12.2014, M 226, und im Magistratsvortrag vom 26.10.2015, M 174, gezeigten Wegeführung des Leinpfades zwischen Starkenburger Straße und der in Fließrichtung gesehen unteren Anbindung des Altarms an den Main wird nun aus naturschutzfachlichen Gründen der Leinpfad etwa 50 Meter vom Ufer ins Landesinnere verlegt. Der alte Leinpfad, der sich in schlechtem Zustand befindet, wird ausgebaut und entsiegelt. Auf der Trasse des neuen, 490 Meter langen Leinpfadabschnittes erfolgt auch die vorherige, temporäre Nutzung als Baustraße. Durch die Abgrabungen für den Altarm und den Altwasserteich entsteht eine wertvolle Retentions-raumvergrößerung in Höhe von 43.900 cbm. Dies gilt für Wasserstände, die bei ein- bis fünf-jährlichem Hochwasser (HQ 1, HQ 5) eintreten. Wasserstände unterhalb HQ 1 führen noch nicht zur Flutung des Altwassers, Wasserstände über HQ 5 liegen oberhalb der Abgrabung beider Gewässer bzw. über der vorhandenen Geländekante. Der herzustellende Altarm ist nach dem Hessischen Wassergesetz als Gewässer III. Ordnung zu qualifizieren. Die Stadtentwässerung Frankfurt übernimmt das Gewässer nach der Fertigstellung in ihre Unterhaltungslast. D. Kosten Investitionsbedarf: Bewilligte Mittel gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 17.12.2015, § 6628 3.013.000 € Gesamtinvestitionsbedarf lt. Kostenermittlung vom 11.01.2018 4.160.000 € Differenz 1.147.000 € Neben Kostensteigerungen entsteht diese Differenz z.B. für die Planung und Bau einer temporären Schiffsanlegestelle für den Erdmassenabtransport. Weitere Kosten entstehen durch die Anpassung der Ausführungsplanung an die Plangenehmigung, was den Neubau des Leinpfades im Abschnitt Starkenburger Straße bis Beginn des westlichen Endes des Altarms betrifft. Geplante Mittelabflussraten / Zuwendung Land / Finanzbedarf Jahr Verpflichtung Mittelabfluss Landeszuwendung 2016 26.300 16.000 € 2017 370.000 € 97.000 € 2018 3.763.700 € 166.000 € 1.816.000 € 2019 3.881.000 € 454.000 € 2020 803.000 € Summen 4.160.000 € 4.160.000 € 3.073.000 €

  2. Folgeinvestitionen Wie unter A erläutert, ist der hier beschriebene Altarm Teil der landschaftsplanerischen Neu-gestaltung und Entwicklung des Fechenheimer Mainbogens zu einer naturnahen Auenlandschaft. Auf Grundlage der durch das laufende Flurbereinigungsverfahren entstehenden neuen Flurneuordnung werden zu gegebener Zeit weitere Fachplanungen z.B. für den großen, 1, 7 km langen Altarm und die ihn querenden Brücken beauftragt.

  3. Jahresfolgekosten (erhöhte Landesförderung unterstellt) a) Kapitaldienst

  4. Abschreibung bei einer Nutzungsdauer von 50 Jahren: 83.200,00 €

  5. Kalkulatorische Verzinsung: (4.160 T€ - 3.073 T€) x 0,5 x 2,75 % (kalkulatorischer Zinssatz) = 14.946,25 € Jahresfolgekosten: 98.146,25 €
    • b)Sachkosten -keine zusätzlichen; Unterhaltung wird von der SEF sichergestellt-
    • c)personelle Ausgaben -keine zusätzlichen-

  6. Jahreserträge (erhöhte Landesförderung unterstellt; siehe unter Beschlusstenor IV) 3.073.000 € / 50 Jahre = 61.460 €

  7. Leistungen Dritter 3.073.000 € (erhöhte Landesförderung unterstellt; siehe unter Beschlusstenor IV)

  8. Stellenplanmäßige Auswirkungen -keine-

  9. Sonstiges Entfällt Anlage 1 (ca. 4,3 MB) Anlage 2_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 6 KB)

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 24
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Sitzung 24
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter
Sitzung 25
OBR 11
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 137 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF FRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter
Sitzung 27
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL