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Flurbereinigung Fechenheimer Mainbogen

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 226

Betreff: Flurbereinigung Fechenheimer Mainbogen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.09.1996, § 6691 (M 98) I. Der geplanten Flurbereinigung des Fechenheimer Mainbogens zur Entwicklung einer auentypischen Landschaft inklusive eines großen neuen Main-Altarms zur ökologischen Strukturverbesserung wird zugestimmt. II. Das Amt für Bodenmanagement Büdingen wird beauftragt, die Flurbereinigung durchzuführen. Die Verfahrenskosten trägt das Land Hessen. III. Es dient zu Kenntnis, dass die Ausführungskosten von der Stadt Frankfurt zu tragen sind und voraussichtlich wie folgt betragen: Vermessungskosten: ca. 40.000 € Wegebaumaßnahmen für die neue Erschließung: ca. 500.000 € IV. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 793 "Fechenheim, Am Mainbogen (Freizeitgärten)" wird um den Überschneidungsbereich mit der Flurbereinigungsmaßnahme Fechenheimer Mainbogen auf der Grundlage der vorgelegten Gebietsabgrenzung zur Flurbereinigung Fechenheimer Mainbogen reduziert. Begründung: A. Zielsetzung Für den Fechenheimer Mainbogen soll ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden. Die Flurbereinigung ist Voraussetzung für die Umsetzung des "Fachplanes Landschaft", einer Synthese aus dem "Landschaftsplan Fechenheimer Mainbogen" von 1996 und der Maßnahme "Flutmulde" aus der 2009 im Zuge der EU-Wasserrahmenrichtlinie erstellten Voruntersuchung "Gewässerökologische Strukturverbesserung am Main in Frankfurt" sowie des daraus ausgewählten und 2013 plangenehmigten

  1. Maßnahmenbündels. Der Fachplan Landschaft sieht die Entwicklung einer naturnahen Landschaft mit typischem Auencharakter im Fechenheimer Mainbogen vor. Neben großen Verbesserungen für die Gewässerökologie und die Biodiversität ensteht durch das Vohaben ein Naturerlebnisraum mit hohem Freizeitwert für die Frankfurter Bevölkerung. Das gesamte Verfahrensgebiet ist gesetzlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet, dient als Retentionsraum (u.a. für die Frankfurter Innenstadt) und soll als solcher langfristig gesichert werden. Wesentliche Elemente des Fachplanes Landschaft sind (s. Anlagen): - ein neuer, ca. 1,7 km langer Altarm, der entlang einer natürlich vorhandenen Mulde quer durch den Mainbogen verlaufen und beidseitig an den Main angeschlossen sein wird; - ein ufernaher, kleinerer Altarm sowie mehrere Altwasser (plangenehmigt seit 29.11.2013);


    - die Entwicklung neuer bzw. Erhaltung vorhandener Auwaldflächen, Ufersäume und Feldgehölze; - die Entwicklung neuer bzw. Erhaltung vorhandener extensiver Wiesenflächen, insbesondere im Uferrandbereich der neuen Gewässer; - großflächige Acker- oder alternativ Grünlandflächen in den übrigen Bereichen zur Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Nutzung; - ein geschlossenes, erweitertes Wegenetz mit Brücken und Stegen; - Orte mit markanten Ausblicken und Aufenthaltsqualität. B. Alternativen Keine; ohne vorlaufende Bodenneuordnung ist die Umsetzung der unter A genannten Ziele aufgrund der kleinparzellierten, zersplitterten und zwischen Stadt und Privateigentum gemischten Grundstücksaufteilung nicht möglich (siehe Anlage). C. Lösung Das geplante Flurbereinigungsgebiet ist ca. 87 ha groß und wird begrenzt von der Carl-Ullrich-Brücke, der Dieburger Straße, der Anlage 1 des Kleingartenvereins Fechenheim e.V., von Freizeitgärten, die der Bebauung an der Dietesheimer Straße vorgelagert sind, dem Fechenheimer Friedhof sowie dem Mainufer abwärts bis zur Carl-Ullrich-Brücke. Aktuell wird das künftige Flurbereinigungsgebiet mit 44 ha Ackerfläche und 22 ha Grünland überwiegend landwirtschaftlich genutzt, mosaikartig verteilt auf städtische und private Grundstücke. Die übrigen Flächen umfassen Gehölze, Röhrichte, Wege u.a. Die Gesamtfläche des Gebietes ist zurzeit in über 1.000 Flurstücke mit insgesamt rund 135 Eigentumstiteln unterteilt. Die Stadt Frankfurt am Main hält mit fast 58 ha zwei Drittel des gesamten Areals, ca. 29 ha und damit ein Drittel sind in Privateigentum. Im Zuge der Flurbereinigung werden die auf Grundlage des oben erläuterten "Fachplanes Landschaft" entstehenden Flächen für die neuen Altarme und Gewässer ebenso wie die bestehenden und geplanten Auen- und Feldgehölze sowie die neuen Wiesenflächen und Wegeparzellen dem städtischen Eigentum zugeordnet. Verbleibende Ackerflächen und der Großteil der bestehenden Wiesen werden privatem Eigentum zugeteilt. In der sich daraus ergebenden Bilanz verbleibt das Verhältnis von städtischer zu privater Fläche nach erfolgter Bodenordnung in etwa gleich, mit einer leichten Verschiebung zugunsten der Stadt. Aus diesem Grund ist mit einem Flächenankauf durch die Stadt Frankfurt am Main in einem Umfang von ca. 2 ha zu rechnen. Das heute nur rudimentär vorhandene Wegenetz wird sowohl für die Freizeitnutzung als auch die Zuwegung zu den neu entstehenden Ackerschlägen netzartig erschlossen. Von den neuen öffentlichen Wegeparzellen wird lediglich der Leinpfad asphaltiert. Dieser erhält außerdem zur Hälfte seiner Länge eine neue Streckenführung, um ungestörte Mainuferzonen zu erhalten und den Bau von Brücken über die Altarmanbindungen an den Main zu vermeiden. Die restlichen neuen Wege erhalten eine wassergebundene Decke oder werden für die landwirtschaftliche Zuwegung als Erd- und Graswege parzelliert. Da der geplante große Altarm sich in einem Teilstück mit dem im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 793 "Fechenheim, Am Mainbogen (Freizeitgärten)" überschneidet, soll dessen Geltungsbereich im weiteren Verfahren entsprechend angepasst und zugunsten des Altarms zurückgenommen werden. Somit wird der Geltungsbereich des Bebauungsplan-verfahrens Nr. 793 "Fechenheim, Am Mainbogen (Freizeitgärten)" um die Flurstücke 106, 105, 104, 103, 102, 101, 520/100 und 521/100 der Flur 20, Gemarkung Fechenheim (492) und das Flurstück 527/213 der Flur 17, Gemarkung Fechenheim (492) sowie einen Teilbereich des Flurstückes 525/212 der der Flur 17, Gemarkung Fechenheim (492) reduziert. Auf der betroffenen Teilfläche befinden sich aktuell keine Freizeitgärten. Die Genehmigung und die bauliche Herstellung des Altarms und damit auch der Brücken und Stege ist nicht Gegenstand der Flurneuordnung und damit nicht dieses Vortrages, sondern nachgeordneten Verfahren vorbehalten. D. Kosten Die Verfahrenskosten trägt das Land Hessen. Die Stadt Frankfurt am Main hat folgende Kosten zu tragen: Vermessungskosten: ca. 40.000 € Wegebaumaßnahmen für die neue Erschließung: ca. 500.000 € Die Vermessungskosten werden aus vorhandenen Mitteln des Umweltamtes getragen. Die Mittel für die Wegebaumaßnahmen trägt das zuständige Dezernat VI und Dezernat X und sind in den folgenden Haushalten vorzusehen. Der Grunderwerb erfolgt aus Mitteln der Produktgruppe 31.08 "Abwicklung von Grundstücksgeschäften" (Projektdefinition 5.005485 "Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011)". Anlage 1_Fachplan_Landschaft_Erlaeuterung (ca. 3,1 MB) Anlage 2_Fachplan_Landschaft (ca. 11,6 MB) Anlage 3_Plan_Gebietsabgrenzung (ca. 491 KB) Anlage 4_Uebersichtskarte (ca. 514 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.01.2015, NR 1108

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 37
OBR 11
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 226 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 36
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 11
Angenommen
1. Der Vorlage M 226 wird im Rahmen der Vorlage NR 1108 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Römer
Ablehnung:
Freie Wähler
Sitzung 36
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 20
Angenommen
1. Der Vorlage M 226 wird im Rahmen der Vorlage NR 1108 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne Linke
Ablehnung:
SPD FDP Römer
Sitzung 37
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 31
Angenommen
1. Der Vorlage M 226 wird im Rahmen der Vorlage NR 1108 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne Linke
Ablehnung:
SPD FDP Römer Ablehnung
Enthaltung:
Freie Wähler
Sitzung 38
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 7
Angenommen
1. Der Vorlage M 226 wird im Rahmen der Vorlage NR 1108 zugestimmt. 2. a) Der Vorlage NR 1108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Hanisch, Lange, Klingelhöfer und Schenk dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Grüne Linke SPD FDP Römer
Enthaltung:
Freie Wähler