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Erneuerung des Fuß- und Radwegs entlang der Nidda zwischen Heddernheim und Berkersheim hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Der Planung und Ausführung der Erneuerung des Fuß- und Radwegs zwischen Heddernheim und Berkersheim wird entsprechend der vorgelegten Plananlage zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit dem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.211 T€ brutto werden bewilligt und freigegeben.
  3. Der Planung und Ausführung der Baumaßnahme durch die Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird aufgrund der gleichzeitigen Nutzung als Unterhaltungsweg zugestimmt.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 1.211 T€ in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr", zur Verfügung stehen,
    • b)die Jahresfolgekosten in Höhe von 60 T€ zukünftige Haushalte belasten,
    • c)bereits Mittel bei der Stadtentwässerung Frankfurt am Main in Höhe von 22.500 € verausgabt wurden und zuzuordnen sind,
    • d)bei der Stadtentwässerung anfallende Kosten aus Ziffer 3. in den Aufwendungen (Sach- und Dienstleistungen) in der PG 22.06 "Oberirdische Gewässer" enthalten sind.
  5. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist (FAG/MobiFöG, Stellplatzablöse) und ggf. entsprechende Förderanträge zu stellen.

Begründung

A. Allgemeines

Die Niddauferwege sind wichtiger Bestandteil des Radwegesystems der Stadt Frankfurt am Main, dies gilt sowohl für den Freizeitverkehr als auch für den Berufsverkehr. Schlechte Wegstrecken sind Lücken in diesem System. Im Interesse einer Steigerung der Attraktivität und Kapazität des Radwegesystems sollen diese Lücken geschlossen werden.

B. Finanzielle Auswirkungen

Der Radweg bleibt in seiner Ausführung wie bisher, was zu höheren Jahresinstandhaltungskosten führt.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Aus historischen Gründen ist die Stadtentwässerung Frankfurt am Main für einen großen Teil der Uferwege zuständig. Die Wege wurden im Zuge der Niddaregulierung als Gewässerunterhaltungswege angelegt. Seitdem hat sich der Nutzungsschwerpunkt deutlich verschoben, es überwiegt der Rad- und Fußverkehr. Zugleich müssen die Wege aber immer noch von Unterhaltungsfahrzeugen vor allem der Stadtentwässerung und des Grünflächenamtes befahren werden. Seit etwa 18 Jahren ist die Stadtentwässerung Frankfurt am Main darum bemüht, die Niddauferwege abschnittsweise neu zu bauen. Dabei wird in der Regel der vorhandene, mangelhafte Unterbau vollständig entfernt.

D. Klimaschutz

Die Gesamtsanierungsstrecke zwischen ca. 400 m unterhalb der BAB A 661 und kurz unterhalb des Berkersheimer Bogens beträgt 2.200 m. Die Wegebreite beträgt ca. 3 Meter. Der asphaltierte Weg wird mit einem hellen Splittmastixasphalt hergestellt; dieser heizt sich im Sommer weniger stark auf als ein schwarzer Asphalt und hat daher eine weniger starke Trennwirkung, z. B. für auf dem Boden lebende Insekten; die helle Farbe passt sich außerdem besser in die Landschaft ein. Der relativ grobporige Belag verhindert, dass sich Pfützen bilden. Er ist schön griffig und lässt sich daher mit dem Rad gut befahren. Nicht nur Rad- und Fußverkehr müssen die Uferwege nutzen können. Auch Unterhaltungsfahrzeuge fahren dort. Der Aufbau der Neubaustrecken ist mit 40 cm Gesamtstärke vorgesehen und daher ausreichend stabil. Der vorhandene Baumbestand entlang des Niddaweges bleibt erhalten.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 39
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
TO I, TOP 13
Zurückgestellt / Beraten
Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Franz-Georg Söller Lauterbacher Straße 26 60386 Frankfurt Main als Schiedsperson für den Bezirk 11.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT FRAKTION BFF-BIG Stadtv. Bäppler-Wolf
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Sitzung 44
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 59
Zurückgestellt / Beraten
Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Franz-Georg Söller Lauterbacher Straße 26 60386 Frankfurt Main als Schiedsperson für den Bezirk 11.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG VOLT FRAKTION Stadtv. Bäppler-Wolf
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ELF Gartenpartei