Förderung des Wohnungsbaus Gewährung eines Darlehens i. H. v. 1.244.450 Euro an die ABG Frankfurt Holding für ein Projekt in Offenbach am Main
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 132
Betreff: Förderung des Wohnungsbaus Gewährung eines Darlehens i. H. v.
- 244.450 Euro an die ABG Frankfurt Holding für ein Projekt in Offenbach am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2010, § 8962 (M 202) I. Abweichend von Ziffer 4.2.1 der geltenden Förderrichtlinien wird der ABG Frankfurt Holding GmbH, im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung des Landes Hessen, für die Errichtung von 32 Wohnungen in 63065 Offenbach am Main, Christian-Pleß-Straße (ehemaliges MAN Roland Gelände) ein Wohnungsbaudarlehen der Stadt Frankfurt am Main in Höhe von pauschal 1.244.450,-- € gewährt. Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Baudarlehen nach den Finanzierungskonditionen des "Frankfurter Programms zur sozialen Mietwohnungsbauförderung" (Ziffer 6.1 der Richtlinien). Die 32 Wohnungen sind für sozialwohnungsberechtigte Haushalte bestimmt, die beim Frankfurter Amt für Wohnungswesen als wohnungssuchend registriert sind. II. Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt aus Mitteln des Produktbereichs 13 (Stadtplanung), Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinition Nr. 5.001232 - Unterstützung des Wohnungsbaus -Darlehen. III. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat gemäß § 71 HGO und § 25 HWoFG über die Regelung zur Sicherung der Zweckbestimmung eine Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Offenbach am Main abschließen wird. Begründung: A. Zielsetzung Ziel der Förderung ist es, in einem interkommunalen Projekt neuen Wohnraum für Frankfurter sozialwohnungsberechtigte Haushalte zu schaffen. Als wichtiges Projekt regionaler Kooperation in der Wohnungsbauförderung sind 32 der in Offenbach am Main entstehenden Wohnungen für Frankfurter Haushalte bestimmt. Die Kooperation mit der Stadt Offenbach am Main weicht von der Fördervoraussetzung nach den Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen für den Mietwohnungsbau (vgl. Ziffer 4.2.1 - erster Spiegelstrich) ab: Das Fördervorhaben entsteht außerhalb des Stadtgebiets der Stadt Frankfurt am Main. B. Alternativen Keine. C. Lösung Das Bauvorhaben ist ein Projekt der ABG Frankfurt Holding (ABG FH) auf dem früheren Stammsitz des Druckmaschinenherstellers MAN Roland. Das 2004 aufgegebene Werksgelände wurde 2005 in das Förderprogramm "Stadtumbau in Hessen" aufgenommen. Das als Grundlage für den Stadtumbau entwickelte "Integrierte Handlungskonzept" sieht eine Stärkung der Wohnfunktion und Wohnbaulanderschließung des Geländes an der Christian-Pleß-Straße vor. Hierfür wurde 2007 gemeinsam von der Stadt Offenbach am Main und MAN ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnisse in den 2012 beschlossen Bebauungsplan "Sennefelderstraße/Christian-Pleß-Straße" eingeflossen sind. Die ABG FH errichtet hier einen sechsgeschossigen aufgelockerten Baukomplex mit insgesamt rund 172 Wohnungen in zwölf zusammenhängenden Wohnhäusern. Davon werden 50 Wohnungen verteilt auf vier Gebäude aus dem Hessischen Landesprogramm zur sozialen Wohnraumförderung gefördert und von den Städten Offenbach am Main und Frankfurt am Main komplementär finanziert. Das Wohnungsgemenge wurde einvernehmlich zwischen ABG FH, Offenbach am Main und Frankfurt am Main abgestimmt. Die geförderten Wohnungen verteilen sich gleichmäßig auf dem Areal. Alle Gebäude erhalten die gleiche Architektursprache. Das kommunale Förderdarlehen an die ABG FH teilen sich Offenbach am Main und Frankfurt am Main: - für 18 Wohnungen gewährt die Stadt Offenbach am Main Mittel in Höhe von 700.000 Euro, - für 32 Wohnungen gewährt die Stadt Frankfurt am Main ein Darlehen in Höhe von 1.244.450 Euro. Dies entspricht einer kommunalen Förderung von 38.890 Euro je Wohnung. Mit Gewährung des städtischen Darlehens und den Landesfördermitteln wird die Kaltmiete aller geförderten Wohnungen im Passivhausstandard auf 5,20 €/m2 gesenkt. Für die frei finanzierten Wohnungen soll der Mietzins eine Höhe von ca. 9,50 €/m2 nicht übersteigen. D. Kosten
- Investitionsbedarf Städtisches Darlehen in Höhe von 1.244.450,-- €
- Finanzbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten 2014/2015: 1.244.450,-- €
- Folgeinvestitionen Keine.
- Kalkulatorische Verzinsung 1.244.450,-- € x 4,0 % x 0,5 = 28.000,13 €/Jahr.
- Jahreserträge 1.244.450,-- € x 0,3 % Verwaltungskostenbeitrag = 3.733,35 €/Jahr. 1.244.450,-- € x 0,5 % Zinsen = 6.222,25 €/Jahr.
- Leistungen Dritter Bezogen auf den Finanzierungsbeitrag der Stadt Frankfurt am Main: keine Bezogen auf das Bauvorhaben insgesamt: Das Land Hessen stellt Fördermittel zur Verfügung, die durch die Stadt Offenbach am Main beantragt wurden. Die ABG FH investiert mindestens 15 % der Gesamtkosten aus Eigenkapital. Die Stadt Offenbach a.M. fördert 18 WE in diesem Bauvorhaben.
- stellenplanmäßige Auswirkungen Keine.
- Sonstiges entfällt Anlage 1_Gelaende_Luftbild (ca. 1,9 MB) Anlage 2_Lageplan (ca. 272 KB) Anlage 3_Ansicht_1 (ca. 3,8 MB) Anlage 4_Ansicht_2 (ca. 143 KB)
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
Sitzung
32
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP
23
Der Vorlage M 132 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Elf Piraten Römer REP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL NPD
Sitzung
33
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 12
Der Vorlage M 132 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Elf Piraten Römer
Sitzung
34
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 36
Der Vorlage M 132 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Elf Piraten Römer REP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL NPD
Sitzung
21
KAV
TO I, TOP 14
Der Vorlage M 132 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 5091,