Kurhessenstraße Grunderneuerung und Umgestaltung zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Beschlussvorschlag
- Der Grunderneuerung und Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen den Straßen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz wird entsprechend der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 4.482 T€ werden bewilligt und 4.321 T € freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 1.900 T€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002723 - "Grunderneuerung und Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Schwalbenschwanz", zur Verfügung stehen, von denen bis zum 31.12.2024 bereits 161 T€ für Planungsleistungen verausgabt wurden; b) weitere Mittel in Höhe von 1.567 T€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001255 - "Ortsumgehung Bonames", zur Verfügung stehen. Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrates zum Jahresabschluss 2024; c) weitere Mittel in Höhe von 1.015 T€ in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001098 - "Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen", zur Verfügung stehen. Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrates zum Jahresabschluss 2024; d) über den Investitionsbedarf hinaus, die Kosten für das Anwohnerinformationsmanagement in Höhe von 45 T€ in der Produktgruppe 16.03, Kostengruppe 60, 61, 67 - 69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen "Öffentlichkeitsarbeit", zur Verfügung stehen; e) die vorhandenen Verkehrsflächen einen Restbuchwert von 13.889 € (Stand 31.12.2024) aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) die Jahresfolgekosten in Höhe von 209 T€ zukünftige Haushalte belasten. Den Jahresfolgekosten stehen jährliche Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von ca. 31 T€ (siehe D. Kosten,
- Jahreserträge) gegenüber; b) für die Baumaßnahme ein Förderbescheid nach dem Mobilitätsförderungsgesetz (in Höhe von 191 T€) vorliegt; ein weiterer Zuwendungsantrag aus der Nahmobilitätsförderung (728 T€) gestellt wurde und im Falle positiver Zuwendungsbescheide mit einer Gesamtförderung Höhe von 919 T€ gerechnet werden kann. Die endgültige Höhe der Gesamtförderung ergibt sich aus den Zuwendungsbescheiden; c) für die Maßnahme Stellplatzablösemittel für die Herstellung von Stellplätzen zugesagt wurden.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
41
41. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung der Delegation)
Ablehnung:
FRAKTION
Annahme:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AfD Volt ÖkoLinX-ELF
41
41. Sitzung Ältestenausschuss
TO I
GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Gartenpartei (= Ablehnung)
Ablehnung:
Gartenpartei
Annahme:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AfD Volt
43
43. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP und Gartenpartei (= Ablehnung)
Ablehnung:
FDP Gartenpartei
Annahme:
GRÜNE CDU SPD Linke AfD Volt ÖkoLinX-ELF FRAKTION