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Kurhessenstraße Grunderneuerung und Umgestaltung zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Der Grunderneuerung und Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen den Straßen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz wird entsprechend der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 4.482 T€ werden bewilligt und 4.321 T € freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 1.900 T€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002723 - "Grunderneuerung und Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Schwalbenschwanz", zur Verfügung stehen, von denen bis zum 31.12.2024 bereits 161 T€ für Planungsleistungen verausgabt wurden; b) weitere Mittel in Höhe von 1.567 T€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001255 - "Ortsumgehung Bonames", zur Verfügung stehen. Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrates zum Jahresabschluss 2024; c) weitere Mittel in Höhe von 1.015 T€ in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001098 - "Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen", zur Verfügung stehen. Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrates zum Jahresabschluss 2024; d) über den Investitionsbedarf hinaus, die Kosten für das Anwohnerinformationsmanagement in Höhe von 45 T€ in der Produktgruppe 16.03, Kostengruppe 60, 61, 67 - 69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen "Öffentlichkeitsarbeit", zur Verfügung stehen; e) die vorhandenen Verkehrsflächen einen Restbuchwert von 13.889 € (Stand 31.12.2024) aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht.
  4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) die Jahresfolgekosten in Höhe von 209 T€ zukünftige Haushalte belasten. Den Jahresfolgekosten stehen jährliche Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von ca. 31 T€ (siehe D. Kosten,
  5. Jahreserträge) gegenüber; b) für die Baumaßnahme ein Förderbescheid nach dem Mobilitätsförderungsgesetz (in Höhe von 191 T€) vorliegt; ein weiterer Zuwendungsantrag aus der Nahmobilitätsförderung (728 T€) gestellt wurde und im Falle positiver Zuwendungsbescheide mit einer Gesamtförderung Höhe von 919 T€ gerechnet werden kann. Die endgültige Höhe der Gesamtförderung ergibt sich aus den Zuwendungsbescheiden; c) für die Maßnahme Stellplatzablösemittel für die Herstellung von Stellplätzen zugesagt wurden.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

41
41. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung der Delegation)

Ablehnung:
FRAKTION
Annahme:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AfD Volt ÖkoLinX-ELF
41
41. Sitzung Ältestenausschuss
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Gartenpartei (= Ablehnung)

Ablehnung:
Gartenpartei
Annahme:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AfD Volt
43
43. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP und Gartenpartei (= Ablehnung)

Ablehnung:
FDP Gartenpartei
Annahme:
GRÜNE CDU SPD Linke AfD Volt ÖkoLinX-ELF FRAKTION