Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Teil 6: Osthafenplatz Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 23.07.2018, M
123 Betreff:
Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich
Frankfurter Osten, Teil 6: Osthafenplatz Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorgang: Beschl. d.
Stv.-V. vom 14.12.2006, § 1176 (M 195) I. Der Planung und Ausführung des Osthafenplatzes im
Rahmen der Maßnahme "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im
Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" wird entsprechend der beigefügten
Plananlage zugestimmt. II. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit
einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 2.794.000,- € brutto werden
bewilligt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus
der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Baunebenkosten Mittel in Höhe von 405
T€ in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001450, und b) für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 952 T€
(Osthafenplatz) in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.004909, zur
Verfügung stehen; die Maßnahme wird hinsichtlich der Baunebenkosten über das
Projekt 5.001450 und hinsichtlich der Bauausführung über das Projekt 5.004909
abgewickelt; c) zur weiteren Deckung 500 T€
aus Mitteln der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.004906 - "Verkehrliche
Erschließung Frankfurter Ostend-Eytelweinstraße, und 937 T€ aus Mitteln
der "Projektdefinition 5.004910 - "Verkehrliche Erschließung Frankfurter
Ostend-Eyssenstraße", eingesetzt werden; d) für Planung und Projektsteuerung aus
Projektdefinition 5.001450 bereits Mittel in Höhe von rd. 125 T€
verausgabt wurden;
e) aus Projektdefinition 5.004909
bereits Baukosten in Höhe von rd. 2 T€ verausgabt wurden; f) im Rahmen der Maßnahme 13 Bäume neu gepflanzt
werden; g) die vorhandenen Verkehrsflächen
zum 31.12.2017 einen Restbuchwert von 23.605,- € aufweisen, der infolge
des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe
des Restbuchwertes verursacht; h) die Jahresfolgekosten in Höhe von 155.098,17
€ in den jeweiligen Budgets sichergestellt sind; i) im Rahmen der Maßnahme Stellplatzablösemittel in
Höhe von rd. 94 T€ verwendet werden sollen. Begründung: A
Zielsetzung Der Osthafenplatz ist Bestandteil
der Maßnahme "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im
Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006, § 1176 zu M 195). Die städtebauliche
Entwicklung im Frankfurter Osten mit der Ansiedlung von Gewerbenutzungen und
dem Umzug der Europäischen Zentralbank (EZB) auf das ehemalige Großmarktgelände
erfordert Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen, entwickelt im "Masterplan
Verkehr - Entwicklungsbereich Frankfurter Osten". Ziele sind insbesondere eine
bessere Erschließung des Osthafengebietes und eine bessere Verkehrsverbindung
zwischen dem Frankfurter Süden und Norden sowie zwischen der BAB 661 und der
Innenstadt. Der Osthafenplatz soll eine
funktionale und straßenraumgestalterische Aufwertung erfahren, wobei eine
bestandsnahe Umgestaltung vorgesehen ist. Zusätzlich machen die vorhandene
Ausbauqualität und der Zustand der Verkehrsflächen eine verkehrsgerechte
Herstellung notwendig. B
Alternativen - keine
- C
Lösung 1.
Allgemeines Die Planung sieht eine grundhafte
Erneuerung des Osthafenplatzes vor. Die Maßnahme richtet sich stark nach dem
vorhandenen Bestand. Zusätzlich zu den Parkplätzen in Mittellage werden
beidseitig separate Parkstreifen mit Baumpflanzungen angeordnet. Die
Straßenbeleuchtung wird neu erstellt. Der denkmalgeschützte Brunnen wird
saniert und mittels einer Brunnenkammer wieder reaktiviert. 2.
Planungsdetails Straßenbau Die Fahrbahnränder des Osthafenplatzes
bleiben im Wesentlichen unverändert. Die Fahrbeziehungen bleiben wie im
Bestand. Neben den Fahrspuren sind Längsparkstreifen von 2,00 m Breite und
mindestens 3,00 m breite Gehwege geplant. Im Wechsel mit Längsparkstreifen
werden Grünbeete mit Bäumen angeordnet. Das bestehende Hochbeet am nördlichen
Ende des Platzes bleibt erhalten und wird neu eingefasst. Die Pflanzfläche wird
neu gestaltet. Die Linde am südlichen Platzende wird gemeinsam mit dem Brunnen
in eine wassergebundene Fläche integriert. Der Knotenpunkt mit der Mayfarthstraße
wird als Kreisverkehrsplatz mit begrünter Mittelinsel ausgeführt.
Baumpflanzungen sind auf dieser Mittelinsel wegen der vorhandenen
Leitungstrassen nicht möglich. Die Fahrbahn wird asphaltiert. Die
Fahrbahn des Osthafenplatzes wird in Abhängigkeit der prognostizierten
Verkehrsmenge in Belastungsklasse 10 ausgebildet. Der Gehwegbereich wird mit
Betonplatten 40x40 bzw. 20x20 im Bereich von Grundstückszufahrten gepflastert.
Im Bereich der Stellplätze wird zwischengelagertes Großpflaster aus bereits
umgestalteten, angrenzenden Straßen wiederverwendet. 3.
Planungsdetails Leitungen/Straßenausstattung Folgende Arbeiten der Ämter und Werke
(Versorgungsträger) sind vorgesehen: Aufgrund der Maßnahme muss ein neuer
Entwässerungskanal DN 400 von der Mayfarthstraße bis in die Hanauer Landstraße
verlegt werden; der Anschluss in der Hanauer Landstraße wird mittels
Stollenbaugrube (unterirdisch) realisiert. Außerdem muss ein Fahrleitungsmast
der VGF umgesetzt und eine Trasse des Amtes für Informations- und
Kommunikationstechnik (IKT) umgelegt werden. Zusätzlich werden diverse weitere
Versorgungstrassen (u.a. Strom) umverlegt. Die Ausfahrt in die Hanauer Landstraße
bleibt aus Sicherheitsgründen signalisiert, hierfür müssen einige
Rohrleitungsarbeiten ausgeführt werden. Am Knoten zur Mayfarthstraße ist für
den Endzustand ein Kreisverkehr vorgesehen. Die Straßenbeleuchtung wird
komplett erneuert. An geeigneten Stellen werden Fahrradständer und zylindrische
Poller aufgestellt. Der Straßenabschnitt muss durchgängig markiert und
beschildert werden. D
Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der
(hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über
den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die
Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden
Marktpreise zugrunde 1. Investitionsbedarf
Die Kosten der hier dargestellten Maßnahme
belaufen sich auf 2.794.000,00 € (brutto) Die
Mittel für Baukosten in Höhe von 2.389.300,00 € werden auf dem Konto
Produktgruppe:
16.3 Projektdefinition:
5.004909 abgewickelt. Die Mittel für Baunebenkosten in Höhe von 404.700
€ stehen auf dem Konto Produktgruppe:
16.3 Projektdefinition:
5.001450 zur Verfügung. Es wurde beim Referat Mobilitäts- und
Verkehrsplanung (Stellplatzablöse) die Erstattung der Kosten für die
Stellplätze in Höhe von 93.800 € beantragt.
Kostenübersicht
brutto 1. Baukosten €
€ €
1.1 Straßenbauarbeiten
1.069.200
1.2 Sanierung Brunnen 203.700
1.3 Trassenarbeiten
1.3.1 Kabel- und Kabeltiefbauarbeiten Amt 16 379.000
1.3.2 Straßenbeleuchtung
242.400 1.3.3 Fahrleitungsmast 67.500
1.3.4 LSA 37.500
1.4 Begrünung 118.400
1.5 Kanalarbeiten 271.600
Summe 1 Baukosten
2.389.300
2. Baunebenkosten € €
€
Planung Amt 16 60.200
Planung LSA 6.000
Baumgutachten, Planung Amt 67
36.700
Planung Brunnensanierung 34.000
Sonst. Planung, Gutachten, Bauüberw.
267.800
Summe 2 Baunebenkosten
404.700
GESAMTKOSTEN 2.794.000,00
2.
Finanzbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: in Projektdefinition
5.001450 5.004909 bis 2017 124.911,18 €
1.785,00€
2018 (Stand Ende März) 294,25 €
0,00€
125.205,43 €
1.785,00€
in Projektdefinition
5.001450 5.004909 2018 14.000,00 € 10.000,00 €,
2019 233.600,00 €
1.900.000,00 €,
2020 31.900,00 €
477.509,57 €,
279.500,00 €
2.387.509,57 €
3.
Folgeinvestitionen - keine -
4.
Jahresfolgekosten a) Personelle
Ausgaben - keine
- b)
Sachkosten 1.
Bauunterhaltungskosten Straßenbau
4.550 m2 á 1,30€
5.915,00
€ Grün- und
Freiflächen 5 % von (118.400 € + 36.700€ =
155.100€)
7.755,00 € Brunnen Unterhaltung
8.000,00
€
Gesamt
21.670,00 € 2. Abschreibung Die Kosten für den Fahrleitungsmast in Höhe von
67.500€ werden bei der VGF und die Kanalbaukosten in Höhe von
271.600€ werden beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung abgeschrieben, sie
sind in dieser Auflistung nicht enthalten. Straßenbau (30 Jahre) 1/30 von 1.819.700
€:
60.656,67 € Beleuchtung (20
Jahre) 1/20 von 242.400 €:
12.120,00 € Grünflächen (15 Jahre) 1/15 von 155.100 €:
10.340,00 € Brunnen (20 Jahre) 1/20 von 237.700
€:
11.885,00 €
gesamt
95.001,67 € c)
Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung (2,75 % / 2 x 2.794.000 € )
=
38.417,50
€ Jahresfolgekosten insgesamt: 21.670,00 € + 95.001,67 € + 38.417,50
€ =
155.089,17 €
5.
Jahreserträge keine
6.
Leistungen Dritter Stellplatzablöse
93.800,00 € gesamt
93.800,00
€ 7. Stellenplanmäßige
Auswirkungen - keine
- 8. Sonstiges entfällt Anlage _Lageplan (ca. 644 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
09.08.2018, NR 628
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 09.09.2005, M 195
Vortrag des
Magistrats vom 03.06.2022, M 82 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket:
25.07.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4
am 07.08.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 123 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.08.2018, TO I, TOP 21
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 123 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
23. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.08.2018, TO I, TOP
14 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 123 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 628 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 23. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 16
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage M 123 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage NR 628 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 24. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 21.08.2018, TO I, TOP 29
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 123 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 628 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (=
Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 628) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 123 = Ablehnung, NR 628
= Annahme) 26. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.08.2018, TO II, TOP 46
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 123 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 628 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (=
Annahme im Rahmen des Revisionsberichts), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (=
Annahme im Rahmen NR 628) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3049, 26. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018 Aktenzeichen: 90 1