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Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Teil 6: Osthafenplatz Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.07.2018, M 123 Betreff: Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Teil 6: Osthafenplatz Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2006, § 1176 (M 195) I. Der Planung und Ausführung des Osthafenplatzes im Rahmen der Maßnahme "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" wird entsprechend der beigefügten Plananlage zugestimmt. II. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 2.794.000,- € brutto werden bewilligt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Baunebenkosten Mittel in Höhe von 405 T€ in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001450, und b) für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 952 T€ (Osthafenplatz) in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.004909, zur Verfügung stehen; die Maßnahme wird hinsichtlich der Baunebenkosten über das Projekt 5.001450 und hinsichtlich der Bauausführung über das Projekt 5.004909 abgewickelt; c) zur weiteren Deckung 500 T€ aus Mitteln der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.004906 - "Verkehrliche Erschließung Frankfurter Ostend-Eytelweinstraße, und 937 T€ aus Mitteln der "Projektdefinition 5.004910 - "Verkehrliche Erschließung Frankfurter Ostend-Eyssenstraße", eingesetzt werden; d) für Planung und Projektsteuerung aus Projektdefinition 5.001450 bereits Mittel in Höhe von rd. 125 T€ verausgabt wurden; e) aus Projektdefinition 5.004909 bereits Baukosten in Höhe von rd. 2 T€ verausgabt wurden; f) im Rahmen der Maßnahme 13 Bäume neu gepflanzt werden; g) die vorhandenen Verkehrsflächen zum 31.12.2017 einen Restbuchwert von 23.605,- € aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht; h) die Jahresfolgekosten in Höhe von 155.098,17 € in den jeweiligen Budgets sichergestellt sind; i) im Rahmen der Maßnahme Stellplatzablösemittel in Höhe von rd. 94 T€ verwendet werden sollen. Begründung: A Zielsetzung Der Osthafenplatz ist Bestandteil der Maßnahme "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006, § 1176 zu M 195). Die städtebauliche Entwicklung im Frankfurter Osten mit der Ansiedlung von Gewerbenutzungen und dem Umzug der Europäischen Zentralbank (EZB) auf das ehemalige Großmarktgelände erfordert Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen, entwickelt im "Masterplan Verkehr - Entwicklungsbereich Frankfurter Osten". Ziele sind insbesondere eine bessere Erschließung des Osthafengebietes und eine bessere Verkehrsverbindung zwischen dem Frankfurter Süden und Norden sowie zwischen der BAB 661 und der Innenstadt. Der Osthafenplatz soll eine funktionale und straßenraumgestalterische Aufwertung erfahren, wobei eine bestandsnahe Umgestaltung vorgesehen ist. Zusätzlich machen die vorhandene Ausbauqualität und der Zustand der Verkehrsflächen eine verkehrsgerechte Herstellung notwendig. B Alternativen - keine - C Lösung 1. Allgemeines Die Planung sieht eine grundhafte Erneuerung des Osthafenplatzes vor. Die Maßnahme richtet sich stark nach dem vorhandenen Bestand. Zusätzlich zu den Parkplätzen in Mittellage werden beidseitig separate Parkstreifen mit Baumpflanzungen angeordnet. Die Straßenbeleuchtung wird neu erstellt. Der denkmalgeschützte Brunnen wird saniert und mittels einer Brunnenkammer wieder reaktiviert. 2. Planungsdetails Straßenbau Die Fahrbahnränder des Osthafenplatzes bleiben im Wesentlichen unverändert. Die Fahrbeziehungen bleiben wie im Bestand. Neben den Fahrspuren sind Längsparkstreifen von 2,00 m Breite und mindestens 3,00 m breite Gehwege geplant. Im Wechsel mit Längsparkstreifen werden Grünbeete mit Bäumen angeordnet. Das bestehende Hochbeet am nördlichen Ende des Platzes bleibt erhalten und wird neu eingefasst. Die Pflanzfläche wird neu gestaltet. Die Linde am südlichen Platzende wird gemeinsam mit dem Brunnen in eine wassergebundene Fläche integriert. Der Knotenpunkt mit der Mayfarthstraße wird als Kreisverkehrsplatz mit begrünter Mittelinsel ausgeführt. Baumpflanzungen sind auf dieser Mittelinsel wegen der vorhandenen Leitungstrassen nicht möglich. Die Fahrbahn wird asphaltiert. Die Fahrbahn des Osthafenplatzes wird in Abhängigkeit der prognostizierten Verkehrsmenge in Belastungsklasse 10 ausgebildet. Der Gehwegbereich wird mit Betonplatten 40x40 bzw. 20x20 im Bereich von Grundstückszufahrten gepflastert. Im Bereich der Stellplätze wird zwischengelagertes Großpflaster aus bereits umgestalteten, angrenzenden Straßen wiederverwendet. 3. Planungsdetails Leitungen/Straßenausstattung Folgende Arbeiten der Ämter und Werke (Versorgungsträger) sind vorgesehen: Aufgrund der Maßnahme muss ein neuer Entwässerungskanal DN 400 von der Mayfarthstraße bis in die Hanauer Landstraße verlegt werden; der Anschluss in der Hanauer Landstraße wird mittels Stollenbaugrube (unterirdisch) realisiert. Außerdem muss ein Fahrleitungsmast der VGF umgesetzt und eine Trasse des Amtes für Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) umgelegt werden. Zusätzlich werden diverse weitere Versorgungstrassen (u.a. Strom) umverlegt. Die Ausfahrt in die Hanauer Landstraße bleibt aus Sicherheitsgründen signalisiert, hierfür müssen einige Rohrleitungsarbeiten ausgeführt werden. Am Knoten zur Mayfarthstraße ist für den Endzustand ein Kreisverkehr vorgesehen. Die Straßenbeleuchtung wird komplett erneuert. An geeigneten Stellen werden Fahrradständer und zylindrische Poller aufgestellt. Der Straßenabschnitt muss durchgängig markiert und beschildert werden. D Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde 1. Investitionsbedarf Die Kosten der hier dargestellten Maßnahme belaufen sich auf 2.794.000,00 € (brutto) Die Mittel für Baukosten in Höhe von 2.389.300,00 € werden auf dem Konto Produktgruppe: 16.3 Projektdefinition: 5.004909 abgewickelt. Die Mittel für Baunebenkosten in Höhe von 404.700 € stehen auf dem Konto Produktgruppe: 16.3 Projektdefinition: 5.001450 zur Verfügung. Es wurde beim Referat Mobilitäts- und Verkehrsplanung (Stellplatzablöse) die Erstattung der Kosten für die Stellplätze in Höhe von 93.800 € beantragt. Kostenübersicht brutto 1. Baukosten € € € 1.1 Straßenbauarbeiten 1.069.200 1.2 Sanierung Brunnen 203.700 1.3 Trassenarbeiten 1.3.1 Kabel- und Kabeltiefbauarbeiten Amt 16 379.000 1.3.2 Straßenbeleuchtung 242.400 1.3.3 Fahrleitungsmast 67.500 1.3.4 LSA 37.500 1.4 Begrünung 118.400 1.5 Kanalarbeiten 271.600 Summe 1 Baukosten 2.389.300 2. Baunebenkosten € € € Planung Amt 16 60.200 Planung LSA 6.000 Baumgutachten, Planung Amt 67 36.700 Planung Brunnensanierung 34.000 Sonst. Planung, Gutachten, Bauüberw. 267.800 Summe 2 Baunebenkosten 404.700 GESAMTKOSTEN 2.794.000,00 2. Finanzbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: in Projektdefinition 5.001450 5.004909 bis 2017 124.911,18 € 1.785,00€ 2018 (Stand Ende März) 294,25 € 0,00€ 125.205,43 € 1.785,00€ in Projektdefinition 5.001450 5.004909 2018 14.000,00 € 10.000,00 €, 2019 233.600,00 € 1.900.000,00 €, 2020 31.900,00 € 477.509,57 €, 279.500,00 € 2.387.509,57 € 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten a) Personelle Ausgaben - keine - b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Straßenbau 4.550 m2 á 1,30€ 5.915,00 € Grün- und Freiflächen 5 % von (118.400 € + 36.700€ = 155.100€) 7.755,00 € Brunnen Unterhaltung 8.000,00 € Gesamt 21.670,00 € 2. Abschreibung Die Kosten für den Fahrleitungsmast in Höhe von 67.500€ werden bei der VGF und die Kanalbaukosten in Höhe von 271.600€ werden beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung abgeschrieben, sie sind in dieser Auflistung nicht enthalten. Straßenbau (30 Jahre) 1/30 von 1.819.700 €: 60.656,67 € Beleuchtung (20 Jahre) 1/20 von 242.400 €: 12.120,00 € Grünflächen (15 Jahre) 1/15 von 155.100 €: 10.340,00 € Brunnen (20 Jahre) 1/20 von 237.700 €: 11.885,00 € gesamt 95.001,67 € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung (2,75 % / 2 x 2.794.000 € ) = 38.417,50 € Jahresfolgekosten insgesamt: 21.670,00 € + 95.001,67 € + 38.417,50 € = 155.089,17 € 5. Jahreserträge keine 6. Leistungen Dritter Stellplatzablöse 93.800,00 € gesamt 93.800,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges entfällt Anlage _Lageplan (ca. 644 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.08.2018, NR 628 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.09.2005, M 195 Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 82 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 25.07.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 07.08.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 123 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.08.2018, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 123 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.08.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 123 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 628 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 123 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 628 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.08.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 123 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 628 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 628) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 123 = Ablehnung, NR 628 = Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.08.2018, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 123 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 628 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 628) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3049, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018 Aktenzeichen: 90 1