Neugestaltung des Martin-Luther-Platzes
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 11.06.2010, M 123
Betreff: Neugestaltung des Martin-Luther-Platzes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.05.2000, § 5993 (M 22) Auf Antrag des Magistrats vom 21.06.2010
- Den Baumaßnahmen zur Neugestaltung des Martin-Luther-Platzes gemäß der beiliegenden Plananlage wird zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die unter Punkt
- aufgeführten Baumaßnahmen einschließlich der durch die Stadt zu tragenden Kosten für die Beleuchtung, Straßenbegleitgrün und Leitungsverlegungen werden gemäß der Kostenübersicht mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 1.427.000 € bewilligt.
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Neugestaltung des Martin-Luther-Platzes finanzielle Mittel mit einem Betrag in Höhe von 827.000 € im Programm "Schöneres Frankfurt", Produktgruppe 13.01, Produktdefinition 5.001721 eingestellt sind. Der darüber hinausgehende Deckungsbedarf in Höhe von 600.000 € wird aus dem Programm "Zu Hause im Stadtteil / Schöneres Frankfurt" bereitgestellt.
- Es dient zur weiteren Kenntnis, dass bei der Planung die Barrierefreiheit im erforderlichen Umfang berücksichtigt wurde. Hierbei wurde in Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt eine von den städtischen Standards gemäß aktuellem Arbeitsplan mit Stand vom 15.01.2010 abweichende Materialität (Kleinpflaster) und Farbe (heller Granit) der Aufmerksamkeits- und Leitelemente verwendet, um den Bedürfnissen einer einheitlichen und attraktiven Gestaltung der Oberflächenbeläge Rechnung zu tragen.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass durch die neue entstehende Platzneugestaltung kein Eingriff in das vorhandene Straßenbegleitgrün erforderlich ist und zusätzlich im Bereich dieser Baumaßnahme sieben neue Bäume gepflanzt werden.
- Es dient zur Kenntnis, dass die vorhandenen Verkehrsanlagen zum 31.12.2009 mit einem Restwert von 272.199,00 € in der Bilanz enthalten sind. Der Abgang dieser Verkehrsanlagen verursacht eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restwertes.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Jahresfolgekosten der Produktgruppen 16.3 (Straßenbau) in Höhe von 109.590,- €, und (Beleuchtung) in Höhe von 10.738,- €, 22.9 (Grün- u. Freiflächen) in Höhe von 9.667,- €, sowie 35.02 (Informations- und Kommunikationstechnik) in Höhe von 735,- € im Rahmen der jeweiligen Dezernatsbudgets sicherzustellen sind. Begründung: A. Zielsetzung Der umzugestaltende Platzbereich befindet sich im Frankfurter Nordend nordöstlich des Luisenplatzes und wird weiträumig von der Friedberger Landstraße, der Rothschildallee und der Berger Straße umgeben. Die vorhandene Platzfläche befindet sich derzeit in einem unattraktiven Zustand und erzeugt durch eine Vielzahl unwillkürlich parkender Kraftfahrzeuge, Betonkübel, Poller, sowie durch den maroden Schwarzdeckenbelag ein unansehnliches Erscheinungsbild. Durch die Neugestaltung des Martin-Luther-Platzes soll der gesamte Platzbereich sowie die Einmündungen der sternförmig auf den Platz zulaufenden Seitenstraßen optisch und funktional aufgewertet, die Sicherheit für Fußgänger - insbesondere für Schulkinder - erhöht und die barrierefreie Nutzung des gesamten Platzbereiches insbesondere für seh- und mobilitätsbehinderte Menschen sichergestellt werden. Zielstellung ist, den Platzbereich einer Verkehrsberuhigung mit einer klaren verkehrlichen Struktur zuzuführen. Im Vordergrund steht dabei die Reduzierung der Fahrbahnquerschnitte der Straßen auf das notwendige Mindestmaß zu Gunsten möglichst breiter Gehwegflächen und einer großzügig angelegten Platzfläche mit anspruchsvoller Aufenthaltsqualität und einem dementsprechenden Ambiente. Dabei wird auch das willkürliche Parken durch die Beordnung der Parksituation in Form von 14 Stellplätzen in Senkrechtaufstellung, wovon zwei als Behindertenstellplätze ausgewiesen sind, künftig unterbunden. Die Trassierung der geplanten Seitenstraßen orientiert sich im Wesentlichen am Bestand der Bebauungskorridore und verläuft geradlinig und strahlenförmig auf die in Ost-West-Richtung verlaufende, u-förmige Platzumfahrt zwischen Schopenhauerstraße und Schleiermacherstraße. Diese ist so festgelegt, dass eine möglichst große, zusammenhängende Platzfläche entsteht. Der gesamte Ausbaubereich des geplanten Martin-Luther-Platzes befindet sich innerhalb des von der vorhandenen Bebauung umgebenen öffentlichen Verkehrsraumes. B. Alternativen Alternativen entfallen, da die vorgesehene Umgestaltung des Martin-Luther-Platzes auf Grundlage der mit dem Ortsbeirat 3 abgestimmten Vorplanung (OM 1769 vom 01.11.2007) erfolgt, für die eine Baureifplanung aufgestellt wird. Grundlage ist der seit 05.03.1966 rechtsverbindliche Bebauungsplan NO 21d Nr.
- C. Lösung Der geplante Martin-Luther-Platz gliedert sich durch die u-förmige Platzumfahrt zwischen Schopenhauerstraße und Schleiermacherstraße und die seitlich daran anschließenden und strahlenförmig auf den Platz zulaufenden Nebenstraßen in die eigentliche Platzfläche sowie in einzelne, überbreite Gehwegflächen auf. Folgende Elemente der Neugestaltungsmaßnahmen sind dabei von wesentlicher Bedeutung: - Um den Fußgängern eine deutlich höhere Priorität einzuräumen und deren Sicherheit - insbesondere für Schulkinder - zu erhöhen, werden die Fahrbahnbreiten der Umfahrt bzw. Zufahrten (5,50 m bzw. 3,50 m - 4,50 m) zu Gunsten großzügiger Gehweg- und Platzflächen reduziert. Dabei wurde die u-förmige Platzumfahrt so trassiert, dass ein größtmögliches Maß für die Gehweg- und Platzflächen zur Verfügung steht. Damit sollen die Verkehrsräume für die Fußgänger deutlich vergrößert und der Platzcharakter - auch über den eigentlichen Platz vor der Kirche hinaus - optisch hervorgehoben werden. - Kernstück dieser Baumaßnahme ist die Herstellung des Platzes unmittelbar vor der Martin-Luther-Kirche. Dieser wird mit einem optisch ansprechenden Oberflächenbelag aus anthrazitfarbenen Betonplatten mit Basaltvorsatz und zweireihigen Basalt-Kleinpflasterstreifen befestigt und mit entsprechenden Gestaltungs- und Möblierungselementen wie Treppen- und Sitzstufen aus Granit, Sitzbänke, eine ansprechende Bepflanzung und Beleuchtung nebst Bodenstrahlern ausgestattet. Hierdurch wird zum einen der Platz vom Fahrverkehr frei gehalten und zum anderen optisch, funktional und qualitativ aufgewertet, was eine deutliche Steigerung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität des Platzes und damit auch der Wohn- und Lebensqualität für die dort ansässigen Anlieger mit sich bringt. - Ein weitere Verbesserung der Verkehrsqualität stellt die Barrierefreiheit durch Anhebung der Fahrbahn mit nahezu höhengleichen Gehwegen (Bordsteinvorstand 0 cm bzw. 3 cm) und den barrierefreien Zugängen zu Platz und Kirche, sowie die Ausstattung der Oberflächenbeläge mit Aufmerksamkeits- und Leitstreifen für die seh- und mobilitätsbehinderten Menschen dar. Hierbei wurde in Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten von den städtischen Standards gemäß aktuellem Arbeitsplan mit Stand vom 15.01.2010 in Materialität und Farbe abgewichen. Für die Aufmerksamkeitsstreifen ist Kleinpflaster vorgesehen, das - wie die Rillenplatten auch - in hellem Granit - bzw. in Basalt für den Aufmerksamkeitsstreifen im zentralen Zugangsbereich des Platzes - ausgeführt werden soll, um hier den Bedürfnissen einer einheitlichen und attraktiven Gestaltung der Oberflächenbeläge Rechnung zu tragen. Dabei wird einerseits die Verkehrsberuhigung deutlich hervorgehoben und die Fahrgeschwindigkeit reduziert. Andererseits wird die uneingeschränkte, barrierefreie Nutzung und Erreichbarkeit von Platz, Gehwegen und Kirchenzugang - insbesondere für seh- und mobilitätsbehinderte Menschen - ermöglicht. Ein Eingriff in das vorhandene "Straßenbegleitgrün" ist auf Grund der Neugestaltung des Platzes und der Reduzierung der Straßenquerschnitte nicht erforderlich, da die vorhandenen Baumstandorte erhalten und in die Umgestaltungsmaßnahme integriert werden können. Zusätzlich werden im Bereich dieser Baumaßnahme sieben neue Bäume gepflanzt. Zur Realisierung der Platzneugestaltung ist kein Grunderwerb erforderlich, da sich die erforderlichen Flächen in der Vermögensverwaltung der Stadt Frankfurt befinden. D. Kosten Die Gesamtkosten der Baumaßnahme einschließlich der durch die Stadt zu tragenden Kosten für Beleuchtung, Straßenbegleitgrün, Leitungsverlegungen und Baunebenkosten belaufen sich auf 1.427.000 €. Die in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.001721 - Umgestaltung Martin-Luther-Platz bereitgestellten Mittel in Höhe von 827.000 € werden für die Baumaßnahme freigegeben. Es ist beabsichtigt, im Jahre 2010 aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.001721 Verpflichtungen in Höhe von 1.427.000 € einzugehen. Der sich ergebende Überhangbetrag in Höhe von 600.000 € wird aus dem Programm "Schöneres Frankfurt - Stadtteile" finanziert. Zu Begründung Kosten:
- Investitionsbedarf: Straßenbau 1.251.117,00 € Beleuchtung 107.383,00 € Amt 16, IKT 10.500,00 € Grün- und Freiflächen 58.000,00 € Verkehrssignalanlagen 0,00 € Summe Investitionen 1.427.000,00 €
- Finanzierungsbedarfszeitraum: 2010 527.000,00 € 2011 900.000,00 €
- Zugehörige Folgeinvestitionen 0,00 €
- Jahresfolgekosten:
- a)Persönliche Ausgaben 0,00 €
- b)Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten Straßenbau 4.100 m2 1,30 €/m2 5.330,00 € Grün- und Freiflächen 5,00% 2.900,00 € Summe Sachkosten 8.230,00 €
- Abschreibung BND *) Straßenbau 30 Jahre 3,33% 41.703,90 € Beleuchtung 20 Jahre 5,00% 5.369,15 € Amt 16, IKT 50 Jahre 2,00% 210,00 € Grün- und Freiflächen 15 Jahre 6,67% 3.866,67 € Verkehrssignalanlagen 15 Jahre 6,67% 0,00 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung 51.149,72 € c) Kalkulatorische Verzinsung 5,00% 71.350,00 € Gesamtsumme Jahresfolgekosten 130.729,72 €
- Jahreserträge: Gebühren, Entgelte und dgl. 0,00 €
- Leistungen Dritter: Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. 0,00 €
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: 0,00 €
- Sonstiges: Es dient zur Kenntnis, dass die vorhandenen Verkehrsanlagen zum 31.12.2009 mit einem Restwert von 272.199,00 € in der Bilanz enthalten sind. Der Abgang dieser Verkehrsanlagen verursacht eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restwertes. Anlage Lageplan (ca. 4,6 MB)