Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2026
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
A. Zielsetzung Gemäß § 7 Abs. 3, Ziffer 1 EigBGes hat die Betriebskommission zum Wirtschaftsplan Stellung zu nehmen und diesen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main im Voraus zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß § 3.3 des Betrauungsakts ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden. Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß §3.4 der Betrauung der Volkshochschule Frankfurt am Main vom 22.09.2023 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist.
B. Finanzielle Auswirkungen
B. Alternativen Keine
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
C. Lösung Nach EU-Beihilferecht ist eine Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes in der von der Betriebskommission beschlossenen Fassung durch die Stadtverordnetenversammlung noch im Jahr 2025 erforderlich. Der hier vorgelegte Wirtschaftsplan berücksichtigt die aktuelle wirtschaftliche Lage und Kostenentwicklung. Die VHS verfolgt mit der Berücksichtigung einer Honorarerhöhung die Minimierung des Einklagerisikos durch Kursleitende (Herrenberg-Urteil), da durch attraktive Honorare das Einklagerisiko deutlich minimiert wird. Die aktuelle Differenz zwischen dem Wirtschaftsplan der VHS und dem entsprechenden Haushaltsansatz 2026 im Entwurf wird durch Umschichtung von 755.000 € von PG 20.03 auf PG 20.04 ausgeglichen. Die Folgejahre werden entsprechend angepasst.
D. Klimaschutz
D. Öffentlichkeitsbeteiligung entfällt, da verwaltungsinterner Vorgang