Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2024/2025
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
Gemäß § 7, Abs. 3, Ziffer 1, des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) hat die Betriebskommission zum Wirtschaftsplan Stellung zu nehmen und auch diesen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main, zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß § 3.3 des Betrauungsakts ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden. Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß § 3.4 der Betrauung der Volkshochschule Frankfurt am Main vom 22.09.2023 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist.