Sportfördermittel hier: konsumtive Maßnahmen vereinseigener Sportstättenbau
Beschlussvorschlag
- Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für konsumtive Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 64.400,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt.
- Die Deckung erfolgt aus dem Budget des Dezernats I. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.
Begründung
A. Allgemeines
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten. Beim Fußballverein 1920 Hausen e.V. weist das vereinseigene Umkleidegebäude erhebliche Mängel an der Fassade auf. Durch den teilweise abgefallenen Putz dringt Feuchtigkeit in das Gebäude ein. Daher beabsichtigt der Verein die komplette Fassade zu erneuern. Der Sporthallenboden beim Turn- und Sportverein Hausen 1860 e.V. besteht aus PVC-Platten. Diese Platten lösen sich immer häufiger und führen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Sportaktivitäten. Die PVC-Platten sollen entfernt werden und durch einen neuen Linoleumboden ersetzt werden. Die Parkettteile des Hallenbodens in der großen Turnhalle der Turngemeinde Höchst 1847 e.V. lösen sich an verschiedenen Stellen und die Verklebung zwischen den Parkettteilen ist geschädigt. Um eine Ausweitung der Schäden zu vermeiden, soll der Hallenboden wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden. Die Außenwände der Sporthalle des Turnverein 1882 Harheim e.V. bestehen aus Holz. Durch Witterungseinflüsse ist das Holz trocken und rissig geworden. Daher sollen die Außenwände eine neue Imprägnierung erhalten.
D. Klimaschutz
Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 64.400,00 € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich. Für die Renovierung der Fassade des Umkleidegebäudes beim Fußballverein 1920 Hausen e.V. werden Aufwendungen von 44.492,63 € veranschlagt. Hiervon sind nur Kosten in Höhe von 27.354,07 € zuwendungsfähig, da die anteilig auf den nicht sportlich genutzten Teil des Gebäudes entfallenden Aufwendungen nicht berücksichtigt werden können. Bei einem Jugendanteil von 59,0 % und einer Zuschusshöhe von 50 % beläuft sich der städtische Zuschuss auf 13.677,00 €. Der städtische Zuschuss für die Erneuerung des Sporthallenbodens beim Turn- und Sportverein Hausen 1860 e.V. beträgt 14.469,00 € bei zuwendungsfähigen Kosten von 41.339,75 €, einem Jugendanteil von 29,0 % und einer Zuschusshöhe von 35%. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 29.952,90 € für die Sanierung des Hallenbodens in der großen Turnhalle der Turngemeinde Höchst 1847 e.V. beträgt der städtische Zuschuss 14.976,00 € bei einem Jugendanteil von 44,4 % und einer Zuschusshöhe von 50 %. Der städtische Zuschuss für die Renovierung der Außenfassade beim Turnverein 1882 Harheim e.V. beläuft sich auf 21.278,00 € bei zuwendungsfähigen Kosten von 42.556,51 €, einem Jugendanteil von 40,2 % und einer Zuschusshöhe von 50 %.