Umgestaltung des Knotenpunktes Kurmainzer Straße/Dunantring/Sossenheimer Weg in einen Kreisverkehrsplatz (KVP) - Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 15.06.2018, M 109 Betreff: Umgestaltung des Knotenpunktes Kurmainzer
Straße/Dunantring/Sossenheimer Weg in einen Kreisverkehrsplatz (KVP) - Bau- und
Finanzierungsvorlage Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
31.01.2008, § 3377 (M 286) 1. Der Umgestaltung des Knotenpunktes Kurmainzer
Str. (L3006)/Dunantring/Sossenheimer Weg in einen Kreisverkehrsplatz (KVP) wird
entsprechend der beigefügten Planunterlage zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die
Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 2,2 Mio. € werden bereitgestellt und freigegeben;
der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das
Revisionsamt ergibt. 3. Der erforderlichen Fällung der im Bereich der oben genannten
Baumaßnahme befindlichen, nachfolgend aufgeführten 2 Bestandsbäume,
nämlich: 2 Berg-Ahorn (Acer
pseudoplatanus mit 110 cm und 179 cm Stammumfang) wird
zugestimmt. 4. Dem für die Fällung des vorhandenen Baumbestandes zu schaffenden
Ausgleich in Form einer Pflanzung von 14 neuen, standortgerechten Laubbäumen
(mit 20-25 cm Stammumfang) wird zugestimmt. 5. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Finanzierung der Baumaßnahme in Höhe von 1,7 Mio. €, aus
Mitteln der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.002791 -
"Umgestaltung KP Dunantring / Sossenheimer Weg/Kurmainzer Str. in einen
Kreisverkehrsplatz erfolgt, die im Investitionsprogramm eingestellt sind und
von denen bereits rd. 22.234,- € für Planungsleistungen verausgabt
wurden, b) zur Deckung des darüber hinaus gehenden Mittelbedarfs in Höhe von
500 T € aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition Nr. 5.006378 -
Grunderneuerung des Berkersheimer Weges zw. Azaleenweg und Homburger Landstraße
Mittel bereitgestellt werden, c) im Rahmen des Projektes Stellplatzablösemittel in Höhe von 268
T€ verwendet werden sollen, d) die geplante Baumaßnahme keine Auswirkungen auf den Restbuchwert
hat, da eine Grunderneuerung der Fahrbahnflächen nur im unmittelbaren Bereich
des KVP's erfolgt und die hiervon abgehenden Straßen lediglich eine
Deckenerneuerung erhalten. e) die
Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 114.185,- € sichergestellt sind. 6. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass bei der Planung die
Barrierefreiheit nach städtischem Standard gemäß dem mit der
Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt abgestimmten Arbeitsplan zur
Barrierefreiheit für Frankfurt mit Stand vom 26.10.2015 im erforderlichen
Umfang berücksichtigt wird. Begründung: A - Zielsetzung Der
Knotenpunkt Kurmainzer Str. (L 3006)/Dunantring/Sossenheimer Weg verknüpft
verkehrsbedeutende Grundnetzstraßen im Zuge der Stadtteilverbindungen zwischen
Höchst bzw. Unterliederbach und Sossenheim. Es ist beabsichtigt, den heute
lichtsignalgeregelten Knotenpunkt verkehrsfunktional und gestalterisch
aufzuwerten und in einen Kreisverkehrsplatz umzugestalten. Die
Umgestaltung soll die verkehrliche Leistungsfähigkeit, die Radverkehrsführung
und Querungsbedingungen für zu Fuß Gehende verbessern, die Wartezeiten u. a.
des ÖPNV verringern, die Anlage zusätzlicher Stellplätze im näheren Umfeld des
Knotenpunktes ermöglichen und durch Geschwindigkeitsreduzierung zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Schließlich sollen die
Verkehrsanlagen durch zusätzliche Grünflächen mit neuen Baumstandorten
entsiegelt werden.
B - Alternativen Keine,
da die weiterführende Entwurfs- und Ausführungsplanung auf Grundlage der durch
die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Vorplanung (§ 3377 vom
31.01.2008 zu M 286 vom 21.12.2007) erstellt wird und dementsprechend umgesetzt
werden soll. C - Lösung Die Planung sieht einen kleinen, einstreifigen
Kreisverkehrsplatz (D = 30 m) mit einstreifigen Zu- und Ausfahrten vor. Die
Kreisverkehrsfläche besteht aus einer 5,50 m breiten Kreisfahrbahn mit
bituminöser Deckschicht und einem 2,50 m breiten Innenring mit einer
aufgehellten, ebenfalls bituminösen Deckschicht, der durch einen flachen Bord
höhenmäßig von der Kreisfahrbahn abgesetzt ist und nur vom Schwerverkehr in
Anspruch genommen werden darf. Querenden Fußgängerinnen und Fußgängern stehen
Überwege (Zebrastreifen) mit am Kreisverkehr angrenzenden Fahrbahnteilern zur
Verfügung. Im
unmittelbaren Kreisverkehrsplatzbereich erfolgt auf Grund der neuen
Verkehrsflächengestaltung, der eventuellen Trassenverlegungen sowie der neuen
Höhengestaltung der Fahrbahn eine Grunderneuerung der Verkehrsflächen.
In den
sich daran anschließenden Bereichen erfolgt die Neuaufteilung der
Verkehrsflächen lediglich in Form einer Deckenerneuerung mit Neumarkierung der
Fahrbahndecke sowie punktuellen, baulichen Ergänzungen des
Straßenquerschnittes. Während in den Fahrbahnen und dem Radwegteilstück ein
Schwarzdeckenoberbau vorgesehen ist, erhalten die Gehwege einen neuen
Plattenbelag. Wegen
des spitzwinkligen Schnitts der Achsen des Sossenheimer Wegs und der südlichen
Kurmainzer Straße überschneiden sich die Eckausrundungen der Zufahrt
Sossenheimer Weg und der Ausfahrt Kurmainzer Straße-Süd gegen den Kreisrand so,
dass direktes Rechtsabbiegen nicht möglich ist. Ein Bypass für diese
Fahrbeziehung (ca. 40-60 Kfz in den Spitzenstunden), in dem kein
Linienbusverkehr auftritt, ist daher aus fahrgeometrischen Gründen notwendig.
Die
Radverkehrsführung erfolgt sowohl im Kreisel als auch im Sossenheimer Weg und
der östlichen Kurmainzer Straße im Mischverkehr auf der Fahrbahn und in den Zu-
und Ausfahrten der südlichen Kurmainzer Straße und des Dunantrings jeweils auf
Schutzstreifen bzw. Schutzstreifenteilstücken. In der südlichen Kurmainzer
Straße werden die Schutzstreifen an ein neu herzustellendes Radwegteilstück
bzw. an den vorhandenen Radweg angebunden. Die auf
der Nordseite des Sossenheimer Weges befindliche, vorhandene Bushaltestelle
"Sossenheim Bahnhof" der Buslinien 50, 58 und n1 (Nachtbuslinie) verbleibt an
ihrem jetztigen Standort. Diese wird barrierefrei mit entsprechend neuer
Möblierung ausgebaut, die von der VGF finanziert wird. Die an dieser Stelle
derzeit vorhandene Gehwegbreite von ca. 2,50 m bleibt erhalten und
gewährleistet nach wie vor ausreichende Platzverhältnisse. In der
südlichen Kurmainzer Straße können einseitig breitere Gehwege und
Längsparkstreifen u. a. im Bereich der Hausnummern 158 - 162 angelegt werden.
In der östlichen Kurmainzer Straße kann anstatt des vorhandenen rechten
Fahrstreifens ebenfalls ein Längsparkstreifen neu eingerichtet und durch
Baumstandorte eingefasst werden. Das größte Potenzial zur Umverteilung von
Flächen des fließenden Kfz-Verkehrs zugunsten des ruhenden Verkehrs, des
Radverkehrs und größerer Seitenraumbreiten bietet der Dunantring.
Die
Vorplanung sieht eine Aufteilung des Querschnitts jeweils ausgehend von der
begrünten Mittelinsel, die unverändert übernommen wird, vor. Die
Fahrstreifenbreite von 4,50 m (inkl. Schutzstreifen) ergibt sich aus der
derzeitigen Situation mit einem Längsparkstreifen auf der Ostseite. Auf der
Westseite sind durch Grünflächen eingefasste Schrägparkstände (12 Stellplätze)
geplant. Der westliche Gehweg kann auf ca. 3,50 m inkl. Überhangstreifen
verbreitert werden. Die für zu Fuß Gehende nutzbare Nettobreite beträgt somit
2,80 m. Mit der
Baumaßnahme soll voraussichtlich im Frühjahr 2019 begonnen werden.
D - Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der
(hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über
den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die
Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden
Marktpreise zugrunde. 1.
Investitionsbedarf:
(dazu zählen auch Investitionsförderungen
durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf
2.200.000 € Die Mittel in Höhe von 1.700.000
€ stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe:
16.03 Projektdefinition:
5.002791 und der darüber
hinaus gehende Mittelbedarf in Höhe von 500.000 € bei: Produktgruppe:
16.03 Projektdefinition:
5.006378 Kostenübersicht
1 Baukosten
brutto
1.1 Straßenbau
1.405.000,00 €
1.2 Rückbau LSA
39.000,00 €
1.3 Straßenbegleitgrün
72.000,00 €
1.4 Beleuchtung
139.000,00 €
1.5 Kanal 84.000,00 €
1.6 Gas und Wasser
70.000,00 €
Zur Rundung
1.000,00 €
Summe
Baunebenkosten
1.810.000,00 €
2 Baunebenkosten
2.1 Planung, Bauleitung, Straßenbau
153.000,00 €
2.2 Planung Straßenbegleitgrün
9.000,00 €
2.3 Bodengutachten Planung
12.353,00 €
2.4 Bodengutachten Bau
82.000,00 €
2.5 Baum-/Vegetationsgutachten
9.000,00 €
2.6 Suchschlitze Leitungslage
14.000,00 €
2.7 SIGE-Koordinator 12.000,00 €
2.8 Beweissicherungsverfahren
20.000,00 €
2.9 Erschütterungsmessungen
13.000,00 €
2.10 Anwohnerinformationsmanagement
40.000,00 €
2.11 Kampfmittelsondierung
12.000,00 €
2.12 Entwurfsvermessung
6.413,00 €
2.13 Bauvermessung und Vermarkung
4.000,00 €
2.14 TV-Kamerabefahrung SA-Leitung
2.552,00 €
2.15 Zur
Rundung 682,00
€ Summe
Baunebenkosten
390.000,00 €
Gesamtkosten 2.200.000,00 €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der
Jahresraten: Bis 2017
(für Planung verausgabt)
22.234,00
€ 2019
1.500.000,00 € 2020
677.766,00
€ 3. Folgeinvestitionen: - keine -
0,00 € 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben
- keine - b)
Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten -
Straßenbau
6.155
m2 1,30 €/m2 *)
8.001,50
€ - Grün- und Freiflächen
5,00%
4.050,00 € - Beleuchtung
(Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die
Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt
abgerechnet)
0,00 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und
Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich.
Summe
Sachkosten
12.051,50 € 2. Abschreibung - Straßenbau
BND*)
30 Jahre
1/30
59.533,33 € - Beleuchtung
BND*)
20 Jahre
1/20
6.950,00 € - Grün- und Freiflächen
BND*) 15 Jahre
1/15
5.400,00 €
*) BND = betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer Summe Abschreibung
Ø
26,4 Jahre
71.883,33 € c) Kapitalkosten
Kalkulatorische Verzinsung (2,75% von 2.200 .000 €)
/ 2
30.250,00 €
*) Zinssatz für den Haushalt 2018 gemäß
HH-Rundschreiben vom 05.12.2016 Gesamtsumme Jahresfolgekosten:
114.184,83
€ 5. Jahreserträge:
Auflösung von Sonderposten
0,00 €
* gewogene durchschnittliche Nutzungsdauer 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen des Bundes nach
GVFG
0,00 € Zuwendungen des Landes nach
FAG
0,00 € Verwendung
Stellplatzablöse ÖPNV
268.000,00 € Summe
Leistungen Dritter (brutto)
268.000,00 €
7. Sonstiges:
Summe Sonstiges
(brutto)
0,00 € 8. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
- keine
-
0,00 €
Anlage _Lageplan (ca. 987 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 21.12.2007, M 286
Bericht des
Magistrats vom 04.02.2019, B 24 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
20.06.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6
am 07.08.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 109 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Die GRÜNE-Fraktion gibt zu Tagesordnungspunkt 40. folgende Protokollerklärung
ab: "Die Fraktion der GRÜNEN im Ortsbeirat 6 bezweifelt,
dass die Belange des Radverkehrs bei der Planung des Kreisels ausreichend
berücksichtigt wurden." 23. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.08.2018, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 109 auf den
Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
23. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.08.2018, TO I, TOP
11 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 109 auf
den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 23. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 109 wird mit der
Maßgabe zugestimmt, dass der Radverkehr im Kreisel eine eigene Fläche erhält,
sofern der nötige Platz vorhanden ist. Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen
des Revisionsberichts) sowie FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme
ohne Zusatz); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
24. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 21.08.2018, TO I, TOP 25
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 109 wird mit der
Maßgabe zugestimmt, dass der Radverkehr im Kreisel eine eigene Fläche erhält,
sofern der nötige Platz vorhanden ist. Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen
des Revisionsberichts) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme ohne
Zusatz) und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 26. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.08.2018, TO II, TOP 37
Beschluss: Der Vorlage M 109 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass der Radverkehr im Kreisel eine eigene Fläche erhält, sofern der nötige
Platz vorhanden ist.
Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen
des Revisionsberichts), LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme
ohne Zusatz) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en):
§ 3041, 26. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018 Aktenzeichen: 32 1