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Umgestaltung des Knotenpunktes Kurmainzer Straße/Dunantring/Sossenheimer Weg in einen Kreisverkehrsplatz (KVP) - Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 109 Betreff: Umgestaltung des Knotenpunktes Kurmainzer Straße/Dunantring/Sossenheimer Weg in einen Kreisverkehrsplatz (KVP) - Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2008, § 3377 (M 286) 1. Der Umgestaltung des Knotenpunktes Kurmainzer Str. (L3006)/Dunantring/Sossenheimer Weg in einen Kreisverkehrsplatz (KVP) wird entsprechend der beigefügten Planunterlage zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 2,2 Mio. € werden bereitgestellt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 3. Der erforderlichen Fällung der im Bereich der oben genannten Baumaßnahme befindlichen, nachfolgend aufgeführten 2 Bestandsbäume, nämlich: 2 Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus mit 110 cm und 179 cm Stammumfang) wird zugestimmt. 4. Dem für die Fällung des vorhandenen Baumbestandes zu schaffenden Ausgleich in Form einer Pflanzung von 14 neuen, standortgerechten Laubbäumen (mit 20-25 cm Stammumfang) wird zugestimmt. 5. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Finanzierung der Baumaßnahme in Höhe von 1,7 Mio. €, aus Mitteln der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.002791 - "Umgestaltung KP Dunantring / Sossenheimer Weg/Kurmainzer Str. in einen Kreisverkehrsplatz erfolgt, die im Investitionsprogramm eingestellt sind und von denen bereits rd. 22.234,- € für Planungsleistungen verausgabt wurden, b) zur Deckung des darüber hinaus gehenden Mittelbedarfs in Höhe von 500 T € aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition Nr. 5.006378 - Grunderneuerung des Berkersheimer Weges zw. Azaleenweg und Homburger Landstraße Mittel bereitgestellt werden, c) im Rahmen des Projektes Stellplatzablösemittel in Höhe von 268 T€ verwendet werden sollen, d) die geplante Baumaßnahme keine Auswirkungen auf den Restbuchwert hat, da eine Grunderneuerung der Fahrbahnflächen nur im unmittelbaren Bereich des KVP's erfolgt und die hiervon abgehenden Straßen lediglich eine Deckenerneuerung erhalten. e) die Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 114.185,- € sichergestellt sind. 6. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass bei der Planung die Barrierefreiheit nach städtischem Standard gemäß dem mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt abgestimmten Arbeitsplan zur Barrierefreiheit für Frankfurt mit Stand vom 26.10.2015 im erforderlichen Umfang berücksichtigt wird. Begründung: A - Zielsetzung Der Knotenpunkt Kurmainzer Str. (L 3006)/Dunantring/Sossenheimer Weg verknüpft verkehrsbedeutende Grundnetzstraßen im Zuge der Stadtteilverbindungen zwischen Höchst bzw. Unterliederbach und Sossenheim. Es ist beabsichtigt, den heute lichtsignalgeregelten Knotenpunkt verkehrsfunktional und gestalterisch aufzuwerten und in einen Kreisverkehrsplatz umzugestalten. Die Umgestaltung soll die verkehrliche Leistungsfähigkeit, die Radverkehrsführung und Querungsbedingungen für zu Fuß Gehende verbessern, die Wartezeiten u. a. des ÖPNV verringern, die Anlage zusätzlicher Stellplätze im näheren Umfeld des Knotenpunktes ermöglichen und durch Geschwindigkeitsreduzierung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Schließlich sollen die Verkehrsanlagen durch zusätzliche Grünflächen mit neuen Baumstandorten entsiegelt werden. B - Alternativen Keine, da die weiterführende Entwurfs- und Ausführungsplanung auf Grundlage der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Vorplanung (§ 3377 vom 31.01.2008 zu M 286 vom 21.12.2007) erstellt wird und dementsprechend umgesetzt werden soll. C - Lösung Die Planung sieht einen kleinen, einstreifigen Kreisverkehrsplatz (D = 30 m) mit einstreifigen Zu- und Ausfahrten vor. Die Kreisverkehrsfläche besteht aus einer 5,50 m breiten Kreisfahrbahn mit bituminöser Deckschicht und einem 2,50 m breiten Innenring mit einer aufgehellten, ebenfalls bituminösen Deckschicht, der durch einen flachen Bord höhenmäßig von der Kreisfahrbahn abgesetzt ist und nur vom Schwerverkehr in Anspruch genommen werden darf. Querenden Fußgängerinnen und Fußgängern stehen Überwege (Zebrastreifen) mit am Kreisverkehr angrenzenden Fahrbahnteilern zur Verfügung. Im unmittelbaren Kreisverkehrsplatzbereich erfolgt auf Grund der neuen Verkehrsflächengestaltung, der eventuellen Trassenverlegungen sowie der neuen Höhengestaltung der Fahrbahn eine Grunderneuerung der Verkehrsflächen. In den sich daran anschließenden Bereichen erfolgt die Neuaufteilung der Verkehrsflächen lediglich in Form einer Deckenerneuerung mit Neumarkierung der Fahrbahndecke sowie punktuellen, baulichen Ergänzungen des Straßenquerschnittes. Während in den Fahrbahnen und dem Radwegteilstück ein Schwarzdeckenoberbau vorgesehen ist, erhalten die Gehwege einen neuen Plattenbelag. Wegen des spitzwinkligen Schnitts der Achsen des Sossenheimer Wegs und der südlichen Kurmainzer Straße überschneiden sich die Eckausrundungen der Zufahrt Sossenheimer Weg und der Ausfahrt Kurmainzer Straße-Süd gegen den Kreisrand so, dass direktes Rechtsabbiegen nicht möglich ist. Ein Bypass für diese Fahrbeziehung (ca. 40-60 Kfz in den Spitzenstunden), in dem kein Linienbusverkehr auftritt, ist daher aus fahrgeometrischen Gründen notwendig. Die Radverkehrsführung erfolgt sowohl im Kreisel als auch im Sossenheimer Weg und der östlichen Kurmainzer Straße im Mischverkehr auf der Fahrbahn und in den Zu- und Ausfahrten der südlichen Kurmainzer Straße und des Dunantrings jeweils auf Schutzstreifen bzw. Schutzstreifenteilstücken. In der südlichen Kurmainzer Straße werden die Schutzstreifen an ein neu herzustellendes Radwegteilstück bzw. an den vorhandenen Radweg angebunden. Die auf der Nordseite des Sossenheimer Weges befindliche, vorhandene Bushaltestelle "Sossenheim Bahnhof" der Buslinien 50, 58 und n1 (Nachtbuslinie) verbleibt an ihrem jetztigen Standort. Diese wird barrierefrei mit entsprechend neuer Möblierung ausgebaut, die von der VGF finanziert wird. Die an dieser Stelle derzeit vorhandene Gehwegbreite von ca. 2,50 m bleibt erhalten und gewährleistet nach wie vor ausreichende Platzverhältnisse. In der südlichen Kurmainzer Straße können einseitig breitere Gehwege und Längsparkstreifen u. a. im Bereich der Hausnummern 158 - 162 angelegt werden. In der östlichen Kurmainzer Straße kann anstatt des vorhandenen rechten Fahrstreifens ebenfalls ein Längsparkstreifen neu eingerichtet und durch Baumstandorte eingefasst werden. Das größte Potenzial zur Umverteilung von Flächen des fließenden Kfz-Verkehrs zugunsten des ruhenden Verkehrs, des Radverkehrs und größerer Seitenraumbreiten bietet der Dunantring. Die Vorplanung sieht eine Aufteilung des Querschnitts jeweils ausgehend von der begrünten Mittelinsel, die unverändert übernommen wird, vor. Die Fahrstreifenbreite von 4,50 m (inkl. Schutzstreifen) ergibt sich aus der derzeitigen Situation mit einem Längsparkstreifen auf der Ostseite. Auf der Westseite sind durch Grünflächen eingefasste Schrägparkstände (12 Stellplätze) geplant. Der westliche Gehweg kann auf ca. 3,50 m inkl. Überhangstreifen verbreitert werden. Die für zu Fuß Gehende nutzbare Nettobreite beträgt somit 2,80 m. Mit der Baumaßnahme soll voraussichtlich im Frühjahr 2019 begonnen werden. D - Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde. 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 2.200.000 € Die Mittel in Höhe von 1.700.000 € stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: 16.03 Projektdefinition: 5.002791 und der darüber hinaus gehende Mittelbedarf in Höhe von 500.000 € bei: Produktgruppe: 16.03 Projektdefinition: 5.006378 Kostenübersicht 1 Baukosten brutto 1.1 Straßenbau 1.405.000,00 € 1.2 Rückbau LSA 39.000,00 € 1.3 Straßenbegleitgrün 72.000,00 € 1.4 Beleuchtung 139.000,00 € 1.5 Kanal 84.000,00 € 1.6 Gas und Wasser 70.000,00 € Zur Rundung 1.000,00 € Summe Baunebenkosten 1.810.000,00 € 2 Baunebenkosten 2.1 Planung, Bauleitung, Straßenbau 153.000,00 € 2.2 Planung Straßenbegleitgrün 9.000,00 € 2.3 Bodengutachten Planung 12.353,00 € 2.4 Bodengutachten Bau 82.000,00 € 2.5 Baum-/Vegetationsgutachten 9.000,00 € 2.6 Suchschlitze Leitungslage 14.000,00 € 2.7 SIGE-Koordinator 12.000,00 € 2.8 Beweissicherungsverfahren 20.000,00 € 2.9 Erschütterungsmessungen 13.000,00 € 2.10 Anwohnerinformationsmanagement 40.000,00 € 2.11 Kampfmittelsondierung 12.000,00 € 2.12 Entwurfsvermessung 6.413,00 € 2.13 Bauvermessung und Vermarkung 4.000,00 € 2.14 TV-Kamerabefahrung SA-Leitung 2.552,00 € 2.15 Zur Rundung 682,00 € Summe Baunebenkosten 390.000,00 € Gesamtkosten 2.200.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bis 2017 (für Planung verausgabt) 22.234,00 € 2019 1.500.000,00 € 2020 677.766,00 € 3. Folgeinvestitionen: - keine - 0,00 € 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben - keine - b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten - Straßenbau 6.155 m2 1,30 €/m2 *) 8.001,50 € - Grün- und Freiflächen 5,00% 4.050,00 € - Beleuchtung (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) 0,00 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Summe Sachkosten 12.051,50 € 2. Abschreibung - Straßenbau BND*) 30 Jahre 1/30 59.533,33 € - Beleuchtung BND*) 20 Jahre 1/20 6.950,00 € - Grün- und Freiflächen BND*) 15 Jahre 1/15 5.400,00 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung Ø 26,4 Jahre 71.883,33 € c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (2,75% von 2.200 .000 €) / 2 30.250,00 € *) Zinssatz für den Haushalt 2018 gemäß HH-Rundschreiben vom 05.12.2016 Gesamtsumme Jahresfolgekosten: 114.184,83 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 0,00 € * gewogene durchschnittliche Nutzungsdauer 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen des Bundes nach GVFG 0,00 € Zuwendungen des Landes nach FAG 0,00 € Verwendung Stellplatzablöse ÖPNV 268.000,00 € Summe Leistungen Dritter (brutto) 268.000,00 € 7. Sonstiges: Summe Sonstiges (brutto) 0,00 € 8. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 0,00 € Anlage _Lageplan (ca. 987 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.12.2007, M 286 Bericht des Magistrats vom 04.02.2019, B 24 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 20.06.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 109 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die GRÜNE-Fraktion gibt zu Tagesordnungspunkt 40. folgende Protokollerklärung ab: "Die Fraktion der GRÜNEN im Ortsbeirat 6 bezweifelt, dass die Belange des Radverkehrs bei der Planung des Kreisels ausreichend berücksichtigt wurden." 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.08.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 109 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.08.2018, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 109 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 109 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Radverkehr im Kreisel eine eigene Fläche erhält, sofern der nötige Platz vorhanden ist. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.08.2018, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 109 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Radverkehr im Kreisel eine eigene Fläche erhält, sofern der nötige Platz vorhanden ist. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.08.2018, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 109 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Radverkehr im Kreisel eine eigene Fläche erhält, sofern der nötige Platz vorhanden ist. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts), LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3041, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018 Aktenzeichen: 32 1