A 3/B 43 Netzbeeinflussungsanlage Frankfurt-Süd/Oberforsthaus; Technische Instandsetzung der Netzbeeinflussungsanlage; Finanzierungsvorlage für den städtischen Kostenanteil gemäß Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch das Land Hessen - und der Stadt Frankfurt am Main aus dem Jahr 2010
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Begründung
A. Allgemeines
Im Zuge der städtischen Maßnahme Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Waldstadion (WM 2006) (M 115 aus 2002) für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und den Confederations Cup 2005, wurde durch das Land Hessen im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland auch die Netzbeeinflussungsanlage Frankfurt-Süd/Oberforsthaus an der B43/B44 und im Bereich der Anschlussstelle Frankfurt-Süd der BAB A 3 erneuert. Bei der Erneuerung wurden Wechselwegweiser in Prismentechnik mit zusätzlichen variablen farbigen Freitextanzeigen realisiert, um den Fernverkehr im Flughafenkorridor stadtauswärts sowie die Veranstaltungsverkehre im Umfeld der damaligen Commerzbank-Arena (heute: Deutsche Bank Park) dynamisch zu steuern. Die Steuerung der kompletten Netzbeeinflussungsanlage Frankfurt-Süd/Oberforsthaus inklusive der variablen Textanzeigen erfolgt durch die Verkehrsleitzentrale Hessen. Mit Hilfe der Netzbeeinflussungsanlage Frankfurt-Süd/Oberforsthaus wurden neben dem Fernverkehr auch die Verkehrsströme im Bereich des städtischen Verkehrs gesteuert. Aus diesem Grund wurde eine Kostenteilung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Stadt Frankfurt am Main mit einer Verwaltungsvereinbarung geregelt. Die Kostenaufteilung sieht vor, dass die Kosten für Herstellung, Instandhaltung und Betrieb der Freitextanzeigen sowie der Schilder, die ausschließlich der städtischen Wegweisung dienen, von der Stadt Frankfurt am Main übernommen werden. Die Kosten für Herstellung, Instandhaltung und Betrieb der restlichen Anlagenteile trägt der Bund.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Hessen Mobil hat die Erneuerung der A3 / B43 Netzbeeinflussungsanlage (NBA) Frankfurt-Süd / Oberforsthaus für das Jahr 2023 geplant. Die Umsetzung der Maßnahme soll vor der Fußballeuropameisterschaft 2024 fertig gestellt sein.
D. Klimaschutz
- Investitionsbedarf: Investitionskostenzuschuss 1.122.000,00 €
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2023 1.122.000,00 €
- Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraum: keine
- Jahresfolgekosten:
- a)personelle Folgekosten keine
- b)Sachkosten artungs- und Instandsetzungskosten (bisher) 8.906,67 € Betriebskosten bis 2031 Betriebskosten ab 2032 geschätzt bereits abgelöst 6.000,00 €
- c)Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung 1,45%* / 2 x 1.122.000,00 € 8.134,50 € *) Zinssatz gemäß HH-Rundschreiben vom 22.07.2022
- Abschreibung Abschreibung (1.122.000,00 € / 15 Jahre BND) 74.800,00 € Jahresfolgekosten bis einschließlich 2031 gesamt 91.841,17 € Jahresfolgekosten bis einschließlich 2031 gerundet 91.850,00 € Jahresfolgekosten ab 2032 gesamt 97.841,17 € Jahresfolgekosten ab 2032 gerundet 97.850,00 €
- Jahreserträge: keine
- Leistungen Dritter: keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine
- Sonstiges: entfällt