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Produktbereich: 17 Wohnen, Produktgruppe: 17.01 Wohnen (Mietrecht und Mieterschutz)

Vorlagentyp: E GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Inhalt

Etatantrag vom 06.06.2024, E 66

Betreff: Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen (Mietrecht und Mieterschutz) Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Da manche Mieter*innen in Frankfurt nicht in der Lage sind, die Kosten einer Mitgliedschaft in einem Mieterschutzverein zu tragen, sind sie somit bei mietrechtlichen Problemen/Streitfällen eventuell nicht adäquat rechtlich vertreten. Der Magistrat wird aus diesem Grund beauftragt, ein Konzept zur Vergabe von Gutscheinen für die Übernahme der Mitgliedsbeiträge von lokalen Mieterschutzvereinen für einkommensschwache Haushalte zu erstellen. Für die Ausstellung solcher Gutscheine werden in den Haushaltsplan 2024/25 für das Haushaltsjahr 2025 100.000 Euro eingestellt. Im Rahmen der Konzepterstellung sind in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Ämtern und Behörden unter anderem folgende Fragen zu klären und festzulegen: - Welcher Personenkreis sollte berechtigt sein,


- Dauer der Kostenübernahme inklusive etwaige Karenzzeit, - Wege der Bedarfsermittlung und Antragstellung,
- Welche lokalen Mieterschutzvereine in welcher Form zur Kooperation bereit sind (ggf. ermäßigte Beiträge wie beim Hamburger Modell), - Festlegung der Vergaberichtlinien und praktische Umsetzung der Ausgabe von Gutscheinen. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. PW Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Zwar gibt es in Frankfurt durchaus kostenlose mietrechtliche Beratungsstellen (z.B. Amt f. Wohnungswesen) für Haushalte mit einem geringen Haushaltsbudget, diese können eine erste Einschätzung und Beratung durchführen, dürfen aber z.B. keine juristischen Schreiben verfassen, gegen Vermieter*innen vorgehen oder Mietparteien vor Gericht vertreten. Ohne juristische Begleitung ist es oftmals schwer berechtigte Interessen bei drohenden Mieterhöhungen, Fragen zu Betriebskostenabrechnungen oder auch bei Eigenbedarfskündigungen, Eigentümerwechsel oder Modernisierungsankündigungen durchzusetzen. Eine adäquate rechtliche Beratung & Vertretung von Mieter*innen ist aber nicht nur für die im Einzelfall betroffene Mietpartei wichtig und sinnvoll, es kann auch allgemein dazu beitragen Streitfälle frühzeitig zu lösen und somit z.B. auch die Entstehung von weiteren Kosten/ Eskalation von Problemen zu verhindern (z.B. auch Vermeidung von Räumungsklagen). Somit würden durch eine gute und konstruktive rechtliche Beratung auch Eigentümer*innen und Vermieter*innen davon profitieren. Die Vorteile eine Mitgliedschaft in einem Mieterschutzverein haben auch andere Städte erkannt. So zahlt Berlin allen Sozialhilfeempfängern den Beitrag komplett. In Hamburg gibt es seit Jahren eine Kooperation mit dem Mieterverein zu Hamburg mit einem reduzierten Mitgliedsbeitrag, der für ein Jahr von der Stadt übernommen wird, wenn eine Bedürftigkeit vorliegt.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 28
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage E 66 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Ablehnung:
CDU BFF-BIG AFD