Pilotprojekt zum Wohnungstausch
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein Pilotprojekt zum "Wohnungstausch" zu initiieren, um zu überprüfen, ob das theoretische Potential zur Entspannung des Wohnungsmarkts dieser Maßnahme, das abgesehen von internen Regelungen in einzelnen Wohnbaugesellschaften bisher noch nicht in Frankfurt ausprobiert wurde, durch vertrauensbildende Maßnahmen, Anreize und Werbemaßnahmen auch praktisch zu erreichen ist. Für den Zeitraum von 2 Jahren soll eine Projektstelle (in Vollzeit oder zwei Halbtagsstellen) besetzt werden, die als zentrale Anlaufstelle für interessierte Mieter*innen und Vermieter*innen dient. Eckpunkte ihrer Tätigkeit sollen sein: - Konzeption des Programms zur Förderung des Wohnungstauschs und Identifikation geeigneter Stadträume für den Modellversuch inklusive geeigneter Werbemaßnahmen - Beauftragung / Entwicklung von Informationsmaterial und Informationsmaßnahmen sowie eines Online-Portals - Die Durchführung von Informationsveranstaltungen und aktiven Werbemaßnahmen für das Wohnungstausch-Programm - Die Bemühung um eine wissenschaftliche Begleitung des Programms und die Betreuung dieser - Kontakt und Vermittlung zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen, insbesondere größere Wohnbaugesellschaften und Genossenschaften sowie zu Besitzer*innen von Eigenheimen und der entsprechenden Organisationen. Ein Schwerpunkt soll darauf liegen, darauf hin zu wirken, keine Mieterhöhungen für die von einem Tausch betroffenen Wohnungen zu vereinbaren und auch zu untersuchen, wie groß das Potential für den Tausch von Eigentumswohnungen ist. In der Praxis sind kleinere Wohnungen durch die extreme Entwicklung der Mietpreise der letzten Jahre oft genau so teuer wie Bestandsmieten größerer Wohnungen, womit ein wichtiger Anreiz für einen Umzug fehlt. Mit Blick auf soziale Bindungen in den Stadtteilen erscheint es sinnvoll, das Angebot auf Ebene der Stadtteile einzurichten. Die Projektstelle soll dabei als neutrale Vermittlungsstelle ein höheres Vertrauen für alle beteiligten Parteien herstellen. Bereits im Etat eingestellte Mittel für die Umzugsförderung sollen auch von der Projektstelle für in den Wohnungstausch involvierte Parteien genutzt werden, dazu sollen in Abstimmung mit der Projektstelle Förderrichtlinien durch den Magistrat erarbeitet werden. Die Projektstelle soll, sobald sie besetzt wurde, für 2 Jahre betrieben werden. Nach einem Jahr ist ein Zwischenbericht vorzulegen, am Ende des Projektzeitraums ein Evaluationsbericht mit Erkenntnissen aus dem Pilotprojekt und weiteren Handlungsempfehlungen. Zur Einrichtung der Projektstelle und begleitender Maßnahmen werden im Jahr 2022 20.000 Euro sowie in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 90.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der Betrag wird dem Haushalt zugesetzt. Hier wird davon ausgegangen, dass 170.000 Euro für Personalkosten und 30.000 Euro für Sachmittel, also z.B. die Durchführung von Veranstaltungen, die Produktion von Werbe- und Informationsmitteln und die Erstellung von Websites oder auch für die finanzielle Unterstützung von Umzugswilligen mit besonderen Herausforderungen (max. 3000 Euro je Fall), verwendet werden. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.