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Pilotprojekt zum Wohnungstausch

Vorlagentyp: B

Bericht

Von Seiten des Revisionsamtes wird in Frage gestellt, dass eine internetbasierte Plattform zum Wohnungstausch alleine ein effektives Instrument sein könnte, um die bedarfsgerechte Verteilung von Wohnraum zu fördern. Zu diesem Urteil kommt auch Herr Dr. Robert Kitzmann, auf dessen Beitrag das Revisionsamt in seiner Stellungnahme verweist. In seinem Fazit weist er einerseits darauf hin, dass Maßnahmen dringend notwendig seien, um eine suffiziente Wohnraumversorgung zu fördern. Er stellt aber auch heraus, dass dies nicht "zum Nulltarif" zu haben sei. Wie in dem von der Stabsstelle Wohnungsmarkt, Mietrecht, Innovative Wohnprojekte, Amt für Wohnungswesen, ausgearbeiteten Entwurf zur Umsetzung des Vorhabens dargelegt, wird diese Einschätzung prinzipiell geteilt. Abweichend zur vg. Stellungnahme des Zentralamtes wird im Entwurf aber auch dargelegt, dass internetbasierte Plattformen für den freiwilligen Wohnungstausch nur ein mögliches Instrument sind, um die bedarfsgerechte Wohnflächen-Versorgung zu fördern. Entsprechend ist auch die Projekt-Skizze aufgebaut, um dieses Kern-Anliegen des Antrags zu würdigen. In einer ersten Projektphase sollen verschiedene Instrumente evaluiert werden, die geeignet sein könnten, in das Ziel des Etatantrags "einzuzahlen". In einer zweiten Projektphase sollen aussichtreiche Instrumente in einer Pilotphase erprobt werden. In der Zwischenzeit wurden mit bestehenden Ressourcen des Amtes für Wohnungswesen in einem interkommunalen Erfahrungsaustausch und mehreren Online-Terminen das Thema weiterbearbeitet. Ohne Anspruch auf Abgeschlossenheit, konnten weitere Maßnahmen identifiziert werden, die ggf. geeignet sein könnten, um einen bedarfsgerechten Wohnflächen-Verbrauch zu fördern: • Initiierung von Umzugsketten: Statt nur den direkten Wohnungstausch zwischen zwei Haushalten zu ermöglichen, könnte eine Strategie darin bestehen, Umzugsketten zu initiieren. Hierzu kann ggf. von den Erfahrungen anderer Kommunen profitiert werden. • Kombination mit anderen Beratungsangeboten: In Heidelberg wird im Rahmen der Beratung zum altersgerechten Umbau von Wohnraum auch immer die Perspektive mitgedacht, dass zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden könnte. Dies könnte sowohl bei Miet- als auch bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums beitragen. Gerade bei selbstgenutztem Eigentum ist im Vergleich zu Mietenden der individuelle Wohnflächenverbrauch pro Einwohner:in besonders groß. • Mitwohnformate: Bei der Realisierung von Mitwohnkonzepten ist neben rechtlichen, baulichen und organisatorischen Beratungsbedarfen auch eine soziale Begleitung geboten. Solche verlässlichen Angebote könnten Bewohner:innen Sicherheit geben, sich auf das Experiment einzulassen, den bisher allein genutzten Wohnraum gemeinschaftlich zu nutzen. Mit solchen Angeboten könnten Bedenken begegnet werden, bei Konflikten auf sich alleine gestellt zu sein. In diesem Rahmen soll auch der Austausch mit den Akteuren des Demokratiekonvents gesucht werden, die das Projekt "Bezahlbares Wohnen für Hilfe" vorgeschlagen haben. Zusammengefasst gibt es nicht das eine Instrument, um im Bestand eine sozial nachhaltige Dynamisierung bei der individuellen Wohnflächen-Versorgung zu fördern. Handlungsbedarf besteht bspw. darin, sog. lock-in-Effekten entgegenzuwirken. Damit wird beschrieben, dass die Umzugsdynamik auf einem Wohnungsmarkt zurückgeht, weil umzugswilligen Haushalten geeignete Alternativen fehlen. Wesentlicher Grund dafür ist das hohe Mietniveau im Neubau, bei Erstvermietung nach Modernisierung und auch bei Wiedervermietung im Bestand. Auch stehen Informationen zur Verfügung, in welchen Stadtteilen, entsprechende Instrumente hohes Potential haben sein könnten: (Quelle: Statistikportal der Stadt Frankfurt am Main) Aus den genannten Gründen schlägt der Magistrat weiterhin vor, in einem ersten Schritt geeignete Instrumente zu identifizieren und zu evaluieren. In einem zweiten Schritt sollen die entsprechenden Ressourcen genutzt werden, um diese Instrumente belastbar zu erproben. Zusammengefasst sieht der Magistrat weiterhin die Möglichkeit und auch die wohnungspolitische Notwendigkeit, das im Etat-Antrag skizzierte Vorhaben umzusetzen. Die Einschätzung, dass alleine das Einrichten einer Internet-Plattform ausreichend ist, wird von Seiten des Amtes für Wohnungswesen geteilt. Dennoch bestehen zahlreiche weitere potentielle Instrumente, die auf ihre Effektivität hin analysiert und in einer Pilotphase erprobt werden können und sollten. Das wurde bereits im vorliegenden Projektentwurf dargelegt und hier nochmal konkretisiert.

Beratungsverlauf 18 Sitzungen

Sitzung 30
OBR 10
TO II, TOP 35
Angenommen
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 29
OBR 8
TO I, TOP 35
Angenommen
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 9
TO II, TOP 15
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 3
TO I, TOP 39
Angenommen
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 12
TO I, TOP 21
Angenommen
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 5
TO I, TOP 68
Angenommen
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 15
TO I, TOP 24
Angenommen
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 11
TO II, TOP 8
Angenommen
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke BFF
Ablehnung:
CDU
Sitzung 31
OBR 14
TO I, TOP 18
Angenommen
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 7
TO II, TOP 5
Angenommen
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 6
TO I, TOP 26
Angenommen
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 4
TO II, TOP 12
Angenommen
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Fdp
Sitzung 32
OBR 2
TO I, TOP 45
Angenommen
Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 196 nicht zu befassen, wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD FDP BFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 31
OBR 16
TO I, TOP 17
Angenommen
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
WBE Grüne SPD FDP Linke BFF
Ablehnung:
CDU
Sitzung 31
OBR 1
TO I, TOP 55
Angenommen
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 13
TO I, TOP 15
Angenommen
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 9
TO I, TOP 12
Angenommen
Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke Und Fraktionslos
Ablehnung:
FDP BFF
Sitzung 29
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 21
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 196 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke ÖkoLinX-ELF BFF-BIG AFD FRAKTION Gartenpartei