Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim
Antrag
In den Haushaltsplan 2023 werden für das Haushaltsjahr 2023 einmalig 95.000 Euro eingestellt, um eine Machbarkeitsstudie für den Umbau und die Umnutzung des "Juridicums" auf dem Campus Bockenheim bei einem fachkundigen und unabhängigen Büro zu beauftragen. In dieser sollen insbesondere auch die Möglichkeiten für eine Wohnnutzung auf diesen ca. 1000 qm BGF vertieft und unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden. Der Magistrat wird ferner gebeten, Kontakt mit dem Land Hessen aufzunehmen und Einvernehmen zu diesem Vorhaben herzustellen, damit die Untersuchung umgehend und nicht erst nach einer Übergabe des Gebäudes an die ABG durchgeführt werden kann. Eine vorherige Kappung der Leitungen, wie im Labsaal, ist abzuwenden. Um eine mögliche Umnutzung vorzubereiten, wird der Magistrat beauftragt, regelmäßige Gesprächsforen mit den involvierten Institutionen und an der Zwischennutzung interessierten Gruppen durchzuführen. Die Mittel können auch bis zu einer Höhe von 20.000 Euro hierfür eingesetzt werden. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig, außer um vorbereitende Arbeiten für die Zwischennutzung des Juridicums zu unterstützen.