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Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim

Vorlagentyp: E GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Inhalt

S A C H S T A N D : Etatantrag vom 16.06.2023, E 41 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 46 vom 24.03.2023, Entwurf Haushalt 2023 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2023 - 2026. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushaltsplan 2023 werden für das Haushaltsjahr 2023 einmalig 95.000 Euro eingestellt, um eine Machbarkeitsstudie für den Umbau und die Umnutzung des "Juridicums" auf dem Campus Bockenheim bei einem fachkundigen und unabhängigen Büro zu beauftragen. In dieser sollen insbesondere auch die Möglichkeiten für eine Wohnnutzung auf diesen ca. 1000 qm BGF vertieft und unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden. Der Magistrat wird ferner gebeten, Kontakt mit dem Land Hessen aufzunehmen und Einvernehmen zu diesem Vorhaben herzustellen, damit die Untersuchung umgehend und nicht erst nach einer Übergabe des Gebäudes an die ABG durchgeführt werden kann. Eine vorherige Kappung der Leitungen, wie im Labsaal, ist abzuwenden. Um eine mögliche Umnutzung vorzubereiten, wird der Magistrat beauftragt, regelmäßige Gesprächsforen mit den involvierten Institutionen und an der Zwischennutzung interessierten Gruppen durchzuführen. Die Mittel können auch bis zu einer Höhe von 20.000 Euro hierfür eingesetzt werden. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig, außer um vorbereitende Arbeiten für die Zwischennutzung des Juridicums zu unterstützen. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Mit der NR 428/22 haben die Stadtverordneten bereits den Willen ausgedrückt, im Gebäude des "Juridicums" Umnutzungen zu ermöglichen. Diese sollten mindestens bis zum Abschluss der auf den Wettbewerb folgenden Bauplanung stattfinden können. Seitdem hat die politische Debatte um den Erhalt des "Juridicums" statt dem geplanten Abriss, um die bereits verbaute Graue Energie zu bewahren, Fahrt aufgenommen. Ebenso engagieren sich eine Vielzahl von Initiativen auf dem Gelände des zukünftigen Kulturcampus, allen voran das Offene Haus der Kulturen (OHA). Erst kürzlich wurde das Konzept des OHA mit dem Hauptpreis des Zukunftspreises des Großen Frankfurter Bogens ausgezeichnet, der vom Hessischen Wirtschaftsministerium ausgelobt und mit 30.000 € prämiert wurde. In ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht sollen Pioniernutzungen entstehen. Die Räumlichkeiten des "Juridicum" sind dabei von besonderem Interesse. Solches zivilgesellschaftliche Engagement gilt es zu unterstützen. Um die verschiedenen mittelfristig zu realisierenden Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen, so vor allem die laut Bebauungsplan für den Kulturcampus vorgesehenen Wohnungen, sind weitere Untersuchungen notwendig. Die Stadt kann hier, wie auch in der Frage, welche Nutzungen möglich wären, als Mittlerin auftreten und die notwendigen Untersuchungen veranlassen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 231 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 19.06.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage E 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 9 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 41 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass nach den Worten "1000 qm BGF" die Worte "je Geschoss" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz)

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

22
22. Sitzung Ortsbeirat 2
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD

Ablehnung:
CDU BFF
Annahme:
GRÜNE SPD FDP LINKE ÖkoLinX-ARL
19
19. Sitzung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)

Ablehnung:
CDU AfD
Annahme:
GRÜNE SPD FDP Volt
Enthaltung:
LINKE FRAKTION ÖkoLinX-ELF BFF-BIG

Verknüpfte Vorlagen