Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim
Vorlagentyp: E GRÜNE, SPD, FDP, Volt
Inhalt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom
16.06.2023, E 41 Betreff: Produktbereich: 13
Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Machbarkeitsstudie
Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich
um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 46 vom 24.03.2023, Entwurf
Haushalt 2023 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2023 -
2026. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
20.07.2023, §
3563, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen: In den Haushaltsplan 2023 werden für das
Haushaltsjahr 2023 einmalig 95.000 Euro eingestellt, um eine Machbarkeitsstudie
für den Umbau und die Umnutzung des "Juridicums" auf dem Campus Bockenheim bei
einem fachkundigen und unabhängigen Büro zu beauftragen. In dieser sollen
insbesondere auch die Möglichkeiten für eine Wohnnutzung auf diesen ca. 1000 qm
BGF vertieft und unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft
werden. Der Magistrat wird ferner gebeten,
Kontakt mit dem Land Hessen aufzunehmen und Einvernehmen zu diesem Vorhaben
herzustellen, damit die Untersuchung umgehend und nicht erst nach einer
Übergabe des Gebäudes an die ABG durchgeführt werden kann. Eine vorherige
Kappung der Leitungen, wie im Labsaal, ist abzuwenden. Um eine mögliche Umnutzung vorzubereiten, wird der
Magistrat beauftragt, regelmäßige Gesprächsforen mit den involvierten
Institutionen und an der Zwischennutzung interessierten Gruppen durchzuführen.
Die Mittel können auch bis zu einer Höhe von 20.000 Euro hierfür eingesetzt
werden. Sofern die Mittelverwendung nicht
vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich.
Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig, außer um
vorbereitende Arbeiten für die Zwischennutzung des Juridicums zu
unterstützen. Über die Ausführung der Etatanträge
zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach
Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer
zusammengefassten Übersicht. Begründung: Mit der NR 428/22 haben die Stadtverordneten bereits
den Willen ausgedrückt, im Gebäude des "Juridicums" Umnutzungen zu ermöglichen.
Diese sollten mindestens bis zum Abschluss der auf den Wettbewerb folgenden
Bauplanung stattfinden können. Seitdem hat die politische Debatte um den Erhalt
des "Juridicums" statt dem geplanten Abriss, um die bereits verbaute Graue
Energie zu bewahren, Fahrt aufgenommen. Ebenso engagieren sich eine Vielzahl
von Initiativen auf dem Gelände des zukünftigen Kulturcampus, allen voran das
Offene Haus der Kulturen (OHA). Erst kürzlich wurde das Konzept des OHA mit dem
Hauptpreis des Zukunftspreises des Großen Frankfurter Bogens ausgezeichnet, der
vom Hessischen Wirtschaftsministerium ausgelobt und mit 30.000 € prämiert
wurde. In ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht sollen
Pioniernutzungen entstehen. Die Räumlichkeiten des "Juridicum" sind dabei von
besonderem Interesse. Solches zivilgesellschaftliche Engagement gilt es zu
unterstützen. Um die verschiedenen mittelfristig zu
realisierenden Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen, so vor allem die laut
Bebauungsplan für den Kulturcampus vorgesehenen Wohnungen, sind weitere
Untersuchungen notwendig. Die Stadt kann hier, wie auch in der Frage, welche
Nutzungen möglich wären, als Mittlerin auftreten und die notwendigen
Untersuchungen veranlassen. Antragsteller:
GRÜNE
SPD
FDP
Volt
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 27.06.2025, B 231
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 2
Versandpaket: 19.06.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2
am 10.07.2023, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage E 41 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU
und BFF (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD
19. Sitzung des
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 9
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage E 41 wird mit der
Maßgabe zugestimmt, dass nach den Worten "1000 qm BGF" die Worte
"je Geschoss" eingefügt werden. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (=
Ablehnung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) und
BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz)
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
22
22. Sitzung Ortsbeirat 2
TO I
GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD
Ablehnung:
CDU BFF
Annahme:
GRÜNE SPD FDP LINKE ÖkoLinX-ARL
19
19. Sitzung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)
Ablehnung:
CDU AfD
Annahme:
GRÜNE SPD FDP Volt
Enthaltung:
LINKE FRAKTION ÖkoLinX-ELF BFF-BIG