Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Sanierung bzw. Neuerrichtung der alten Turnhalle der Niddaschule
Vorlagentyp: E CDU, SPD, GRÜNE
Inhalt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom
25.01.2019, E 36 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung
Produktgruppe 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Sanierung
bzw. Neuerrichtung der alten Turnhalle der Niddaschule Vorgang:
H i n w e i s: Es handelt
sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018,
Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem
Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734,
dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen: Die dringend erneuerungsbedürftige Turnhalle der
Niddaschule soll saniert bzw. neu errichtet werden. Der aktuelle Zustand der
Halle ist hierzu zu untersuchen und daraufhin ist zu entscheiden und eine
Planung für entweder Neubau oder Sanierung zu erstellen. Bereits erstellte
frühere Planungen sind hierbei heranzuziehen. Begründung: Die aus den 1960er Jahren stammende Turnhalle der
Niddaschule ist schon lange in einem dringend erneuerungsbedürftigen Zustand.
Das Dach wird immer wieder undicht, der Hallenboden ist längst
verschlissen, genauso wie die Umkleidekabinen, Waschräume und Duschen. Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 06.03.2020, B 121
Antrag vom
05.04.2023, OF
730/6 Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 28.01.2019 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 18.02.2019, TO I, TOP 18
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage E 36 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
29. Sitzung des OBR 6
am 19.02.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage E 36 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme