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Freie Gehwege in allen Stadtteilen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.03.2019, B 99

Betreff: Freie Gehwege in allen Stadtteilen Vorgang: A 375/18 FRANKFURTER Zu

  1. : Aufgrund der Tatsache, dass die Stadt Frankfurt am Main zurzeit jährlich um ca. 15.000 Einwohner wächst, nimmt auch die Zahl der Fahrzeuge weiter zu. Die beschriebenen Probleme sind mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht zu unterbinden. Nur eine Änderung des Mobilitätsverhaltens hin zur Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Rad- und Fußverkehrs kann hier eine Lösung sein. Da die Bürgerinnen und Bürger freiwillig ihr Verkehrsverhalten nicht in ausreichendem Maß ändern werden, sind Strategien zur Verkehrsvermeidung erforderlich. Dies könnte die Bewirtschaftung bzw. Reduzierung von Parkraum sein, eine bedarfsgerechte Angebotsplanung für den Radverkehr und ein Ausbau des ÖPNV. Erste Ansätze dazu werden seitens des Magistrats (auch unter dem Druck eventuell bevorstehender Dieselfahrverbote) bereits unternommen. Laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu §§ 39 bis 43 StVO geht die Sicherheit der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Vor diesem Hintergrund liegt das Hauptaugenmerk der Städtischen Verkehrspolizei auf den Interessen der schwächeren Verkehrsteilnehmenden, also den von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. In einzelnen Bereichen liegt jedoch ein so hoher Parkdruck durch die Anwohnerinnen und Anwohner vor, dass die Interessen der zu Fuß Gehenden nicht mit letzter Konsequenz durchgesetzt werden können. Sofern freie Gehwege in allen Stadtteilen eingefordert werden, müssen die Konsequenzen bedacht werden. Gerade in schmalen Straßen vieler Wohngebiete, wo ein- oder beidseitig der Gehweg (ohne dass dieser dafür freigegeben wäre) zum Parken mitgenutzt wird, würden bei Umsetzung teilweise mehrere hundert Parkstände wegfallen. Die Städtische Verkehrspolizei hat bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ein obligatorisches pflichtgemäßes Ermessen auszuüben. Das Interesse der Anwohner an Parkmöglichkeiten kann bei dieser Ermessensabwägung nicht unberücksichtigt bleiben. Sofern jedoch auf dem Gehweg geparkt wird, obgleich ein Parken am Fahrbahnrand möglich wäre, wird konsequent eingeschritten. Zu 2.: Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist originär die Städtische Verkehrspolizei zuständig. Gleichwohl wird es begrüßt, wenn die Landespolizei, im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten, ebenfalls Verkehrsverstöße zur Anzeige bringt. Im Jahr 2018 wurden über 49.000 Verwarnungen wegen des Parkens auf einem Gehweg bzw. eines Bereichs für zu Fuß Gehende und über 1.200 Verwarnungen wegen des Parkens vor/auf einem Fußgängerüberweg (Verkehrszeichen 293 StVO) ausgestellt. Zu 3.: Nach § 52 Abs. 6 der Hessischen Bauordnung dürfen notwendige Stellplätze und Garagen nicht zweckentfremdet werden. Eine solche Zweckentfremdung ist anzunehmen, wenn die Stellplätze oder Garagen nicht mehr den ihr zugedachten Zweck erfüllen können, zum Beispiel bei einer Nutzung als Abstellraum oder Werkstatt. Sie dürfen aber Dritten zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern überlassen werden, solange sie zum Abstellen der vorhandenen Kraftfahrzeuge und Fahrräder der Personen, die die Anlage ständig benutzen oder sie besuchen, nicht benötigt werden. Zu 4.: Eine nachhaltige Lösung verkehrlicher Probleme kann mit repressiven Mitteln nicht erreicht werden. Die Sanktionshöhen mit regelmäßig 10 bis 20 Euro sind zu gering. Wenn aufgrund des Parkdrucks Verwarnungen billigend in Kauf genommen werden, ist die Wirksamkeit der Ahndung sehr begrenzt. Als Ausgleich zur niedrigen Sanktionshöhe bedarf es einer hohen Sanktionswahrscheinlichkeit. Die Kernaufgabe der Städtischen Verkehrspolizei ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Daneben gilt es, Aufgabenfelder wie die Durchführung mobiler Geschwindigkeitskontrollen, Betreuung von Großveranstaltungen und Messen, Verkehrsregelungsmaßnahmen sowie Baustellen- und Gefahrgutkontrollen abzudecken. Die zahlreichen Eingaben um verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs (nicht nur seitens der Ortsbeiräte) belegen, dass das vorhandene Personal vollumfänglich ausgelastet ist, bzw. diese Aufgabe bereits gegenwärtig nicht in der selbst für wünschenswert erachteten Intensität bewältigen kann. Zu 5.: Gemäß § 46 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) in Verbindung mit § 200 der Strafprozessordnung (StPO) ist die Verwaltungsbehörde verpflichtet, dem Betroffenen den Vor- und Familiennamen sowie den Wohnort des Zeugen (d. h. im Gegensatz zur Wohnadresse ohne Straße) bekannt zu geben, sobald eine Ahndung im Wege des Bußgeldes erfolgt. Die Anzeige erstattende Frankfurter Person würde insoweit lediglich mit Herr/Frau X. Y., Frankfurt am Main, angegeben. Im Rahmen von zu gewährenden Akteneinsichten oder in Gerichtsverhandlungen würden aus Rechtsgründen ggf. auch weitere Personendaten, wie die ladungsfähige Anschrift, offenkundig. Das Ordnungsamt als grundsätzlich zuständige Bußgeldstelle für Verkehrsordnungs-widrigkeiten im Stadtgebiet ist an diese Rechtsvorgaben gebunden. Im Internetauftritt der Stadt Frankfurt am Main wird unter dem Stichwort Ordnungswidrigkeiten, Knöllchen, ein Anzeigeformular inklusive Merkblatt zur Anzeigenerstattung bereitgestellt, in dem auch auf die Bekanntgabe hingewiesen wird.Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2019, NR 886 Antrag vom 21.05.2019, OF 1281/5

Beratungsverlauf 21 Sitzungen

Sitzung 31
OBR 15
TO I, TOP 19
Angenommen
Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 14
TO I, TOP 20
Angenommen
Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU
Ablehnung:
Grüne
Sitzung 31
OBR 13
TO I, TOP 23
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 99 wird zurückgewiesen.
Zustimmung:
Grüne Bff Bei Enthaltung Cdu FDP
Sitzung 31
OBR 4
TO II, TOP 14
Angenommen
Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD Grüne Linke FDP ÖkoLinX-ARL BFF FFFM
Ablehnung:
CDU
Sitzung 31
OBR 6
TO I, TOP 52
Angenommen
Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird zugestimmt, somit wird die Vorlage B 99 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
SPD Grüne Linke BFF Fdp Und Fraktionslos
Sitzung 31
OBR 1
TO I, TOP 71
Angenommen
Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 10
TO II, TOP 32
Angenommen
Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 8
TO I, TOP 36
Angenommen
Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 12
TO I, TOP 39
Angenommen
Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 5
TO I, TOP 85
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 99 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 11
TO II, TOP 9
Angenommen
Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Linke BFF FDP
Ablehnung:
Grüne
Sitzung 31
OBR 2
TO I, TOP 29
Angenommen
Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 29
OBR 16
TO I, TOP 18
Angenommen
Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
WBE CDU SPD BFF Linke
Ablehnung:
FDP
Sitzung 31
OBR 7
TO I, TOP 28
Angenommen
Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Farbechte FDP Bff Und Fraktionslos
Ablehnung:
Grüne
Sitzung 31
OBR 9
TO II, TOP 11
Angenommen
Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 3
TO II, TOP 65
Angenommen
Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 5
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4701 2019 1. a) Die Vorlage B 99 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 1281/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 6
TO I, TOP 11
Angenommen
Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke Fdp Und Fraktionslos
Ablehnung:
BFF
Sitzung 31
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 55
Abgelehnt
1. Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 886 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke
Sitzung 32
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 33
Abgelehnt
1. Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 886 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF
Ablehnung:
Linke Frankfurter
Sitzung 34
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 46
Abgelehnt
1. Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 886 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF FRAKTION
Ablehnung:
Linke Frankfurter ÖkoLinX-ARL