Freie Gehwege in allen Stadtteilen
Begründung
Der Ortsbeirat nimmt den B99 als Zwischenbericht zur Kenntnis und bittet den Magistrat darzulegen, welche Überlegungen die städtischen Polizeibeamten bei der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens im Falle der Ahndung von Falschparkern auf Gehwegen anstellen sollen. Insbesondere ist zu erörtern, ob Anwohner ein legitimes Interesse an einem illegalen Parkstand auf einem Gehweg haben können. Begründung: Der Ortsbeirat findet die Ausführungen des Magistrats bedenklich: "Sofern freie Gehwege in allen Stadtteilen eingefordert werden, müssen die Konsequenzen bedacht werden. Gerade in schmalen Straßen vieler Wohngebiete, wo ein- oder beidseitig der Gehweg (ohne dass dieser dafür freigegeben wäre) zum Parken mitgenutzt wird, würden bei Umsetzung teilweise mehrere hundert Parkstände wegfallen. Die Städtische Verkehrspolizei hat bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ein obligatorisches pflichtgemäßes Ermessen auszuüben. Das Interesse der Anwohner an Parkmöglichkeiten kann bei dieser Ermessensabwägung nicht unberücksichtigt bleiben." Wie können Parkstände wegfallen, wenn sie gar nicht existieren? Konsequenterweise müssten auch andere Verkehrsteilnehmer in den Genuss solch großzügiger Ermessensentscheidungen bezüglich des Missbrauchs von Fußwegen kommen: Rad Fahrende haben zum Beispiel ein Interesse daran, Fußwege zur Abkürzung zu benutzen. Die Laissez-faire-Haltung des Magistrats hat sich wohl bei den Ordnungskräften herumgesprochen. Gehwegparken wird praktisch nur noch geahndet, wenn der Weg vollständig blockiert ist. "Sofern jedoch auf dem Gehweg geparkt wird, obgleich ein Parken am Fahrbahnrand möglich wäre, wird konsequent eingeschritten", schreibt der Magistrat. Es ist lebensfremd zu glauben, die Ordnungskräfte würden derlei Überlegungen anstellen. In der Praxis wird das Gehwegparken konsequent nicht geahndet.
Inhalt
Antrag vom 21.05.2019, OF 1281/5
Betreff: Freie Gehwege in allen Stadtteilen Der Ortsbeirat nimmt den B99 als Zwischenbericht zur Kenntnis und bittet den Magistrat darzulegen, welche Überlegungen die städtischen Polizeibeamten bei der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens im Falle der Ahndung von Falschparkern auf Gehwegen anstellen sollen. Insbesondere ist zu erörtern, ob Anwohner ein legitimes Interesse an einem illegalen Parkstand auf einem Gehweg haben können. Begründung: Der Ortsbeirat findet die Ausführungen des Magistrats bedenklich: "Sofern freie Gehwege in allen Stadtteilen eingefordert werden, müssen die Konsequenzen bedacht werden. Gerade in schmalen Straßen vieler Wohngebiete, wo ein- oder beidseitig der Gehweg (ohne dass dieser dafür freigegeben wäre) zum Parken mitgenutzt wird, würden bei Umsetzung teilweise mehrere hundert Parkstände wegfallen. Die Städtische Verkehrspolizei hat bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ein obligatorisches pflichtgemäßes Ermessen auszuüben. Das Interesse der Anwohner an Parkmöglichkeiten kann bei dieser Ermessensabwägung nicht unberücksichtigt bleiben." Wie können Parkstände wegfallen, wenn sie gar nicht existieren? Konsequenterweise müssten auch andere Verkehrsteilnehmer in den Genuss solch großzügiger Ermessensentscheidungen bezüglich des Missbrauchs von Fußwegen kommen: Rad Fahrende haben zum Beispiel ein Interesse daran, Fußwege zur Abkürzung zu benutzen. Die Laissez-faire-Haltung des Magistrats hat sich wohl bei den Ordnungskräften herumgesprochen. Gehwegparken wird praktisch nur noch geahndet, wenn der Weg vollständig blockiert ist. "Sofern jedoch auf dem Gehweg geparkt wird, obgleich ein Parken am Fahrbahnrand möglich wäre, wird konsequent eingeschritten", schreibt der Magistrat. Es ist lebensfremd zu glauben, die Ordnungskräfte würden derlei Überlegungen anstellen. In der Praxis wird das Gehwegparken konsequent nicht geahndet.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.03.2019, B 99 Beratung im Ortsbeirat: 5