Gestaltung von Mischverkehrsflächen für blinde und sehbehinderte Menschen
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Bericht des Magistrats vom 22.02.2013, B 95
Betreff: Gestaltung von Mischverkehrsflächen für blinde und sehbehinderte Menschen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2386, Ziffer III - NR 431/12 Piraten, M 200/12, M 209/12 - Die drei Mischverkehrsflächen, die in den Zeil Nebenstraßen vorgesehen sind, die Kleine Friedberger Straße, die Gelbehirschstraße und die Straße An der Staufenmauer sollen gemäß der verkehrlichen Abstimmungen im Magistrat als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen werden. Dadurch wird das Tempo in den Straßen auf Schrittgeschwindigkeit reduziert und die Gleichberechtigung von Fußgängern und fließendem Verkehr erreicht. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVo) dürfen "Fahrzeugführer Fußgänger in diesem Bereich weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten". Parken ist nur auf ausgewiesenen Flächen zulässig. Das Betreten des verkehrsberuhigten Bereiches aus der Friedberger Straße, der Konrad-Adenauer-Straße und der Fahrgasse soll für Blinde nachvollziehbar taktil gestaltet werden. Die Orientierung für Blinde soll auch im verkehrsberuhigten Bereich an der inneren Leitlinie, also der Fassadenkante erfolgen. Wo diese nicht vorhanden ist, soll sie mit Bodenindikatoren ersetzt werden. Zusätzlich wird der Straßenraum bodengleich so gestalterisch gegliedert, dass der fließende Verkehr Abstand zu Fassadenkanten hält. Dadurch wird zusätzlich zur allgemeinen Regel eine Schutz- und Begegnungszone für blinde und sehbehinderte Menschen gewährleistet. Die Weiterentwicklung und Konkretisierung der Planung erfolgt unter Berücksichtigung des Arbeitsplans Barrierefreiheit und wird mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt im Detail abgestimmt.