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Siedlungsbeschränkungsgebiete aufgrund Fluglärms

Vorlagentyp: B

Bericht

Die wesentlichen Veränderungen der Abgrenzung des Siedlungsbeschränkungsgebietes des Flughafens Frankfurt Main in der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 betreffen vor allem die Stadtteile Bergen-Enkheim, Fechenheim und Riederwald. Wurden diese Stadtteile vorher zu einem stark überwiegenden Teil davon bedeckt, ist die Überdeckung nun fast vollständig verschwunden. Ebenfalls (fast) vollständig verschwunden ist das Siedlungsbeschränkungsgebiet aus dem Ostend, dem Gallus und dem Gutleutviertel, die vorher ca. zur Hälfte davon bedeckt waren. Der Stadtteil Niederrad war vorher fast vollständig betroffen, nun nur noch in der südlichen Hälfte. Flächenmäßig geringere Veränderungen ergeben sich für Seckbach, Sachsenhausen-Nord und -Süd, wo kleinere Bereiche im Westen frei werden, sowie in Oberrad, wo Flächen im Nordosten nun nicht mehr betroffen sind. Zur besseren Verdeutlichung wird auf die Karte des HMWEVL "Siedlungsbeschränkungsgebiet Flughafen Frankfurt Main" im Anhang verwiesen. In ihrer Stellungnahme zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 vom 26.07.2017 begrüßt die Stadt Frankfurt am Main die Reduktion des Siedlungsbeschränkungsgebietes und will sich auch für eine entsprechende Übernahme in den Regionalen Flächennutzungsplan einsetzen unter der Voraussetzung, dass dem Lärmschutz der Bevölkerung ausreichend Rechnung getragen wird. Die Regionale Planungsversammlung Südhessen kann allerdings im Rahmen der begonnenen Fortschreibung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans dennoch eine größere Ausdehnung des Siedlungsbeschränkungsgebiets beschließen. Insofern ist der zukünftige räumliche Umfang der Beschränkung noch nicht sicher zu bestimmen. Für Bauflächen in geltenden Bebauungsplänen und Flächen innerhalb des Siedlungsbestandes ergeben sich keine veränderten Entwicklungsmöglichkeiten durch die Reduktion des Siedlungsbeschränkungsgebietes, da hier nach Ziel 3.4.4-1 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 auch innerhalb der Beschränkung bereits städtebauliche Umstrukturierungsmaßnahmen möglich sind. Für nicht mehr betroffene unbebaute Bereiche hingegen würde diese Art der Beschränkung tatsächlich wegfallen. Solche Flächen finden sich vor allem im Norden von Bergen-Enkheim. Entsprechend wird hier das Baugebiet Bergen-Nord zwischen Nordring und B521 als zukünftig mögliche Entwicklungsfläche gesehen. Dieses ist auch in die Strategiekarte des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Frankfurt 2030+ aufgenommen worden, die eine Leitlinie für das Planungsdezernat darstellt.

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

40
40. Sitzung OBR 5
TO I
✓ Angenommen

40
40. Sitzung OBR 1
TO I
✓ Angenommen

38
38. Sitzung Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I
✓ Angenommen

CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
LINKE
Alle:
CDU SPD GRÜNE AfD FDP BFF FRAKTION FRANKFURTER
40
40. Sitzung OBR 4
TO II
✓ Angenommen

SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung)

Zurückweisung:
ÖkoLinX-ARL
Alle:
SPD GRÜNE CDU LINKE. BFF dFfm
Enthaltung:
FDP
37
37. Sitzung OBR 16
TO I
✓ Angenommen

39
39. Sitzung OBR 11
TO II
✓ Angenommen