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Siedlungsbeschränkungsgebiete aufgrund Fluglärms

Vorlagentyp: B

Bericht

Die wesentlichen Veränderungen der Abgrenzung des Siedlungsbeschränkungsgebietes des Flughafens Frankfurt Main in der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 betreffen vor allem die Stadtteile Bergen-Enkheim, Fechenheim und Riederwald. Wurden diese Stadtteile vorher zu einem stark überwiegenden Teil davon bedeckt, ist die Überdeckung nun fast vollständig verschwunden. Ebenfalls (fast) vollständig verschwunden ist das Siedlungsbeschränkungsgebiet aus dem Ostend, dem Gallus und dem Gutleutviertel, die vorher ca. zur Hälfte davon bedeckt waren. Der Stadtteil Niederrad war vorher fast vollständig betroffen, nun nur noch in der südlichen Hälfte. Flächenmäßig geringere Veränderungen ergeben sich für Seckbach, Sachsenhausen-Nord und -Süd, wo kleinere Bereiche im Westen frei werden, sowie in Oberrad, wo Flächen im Nordosten nun nicht mehr betroffen sind. Zur besseren Verdeutlichung wird auf die Karte des HMWEVL "Siedlungsbeschränkungsgebiet Flughafen Frankfurt Main" im Anhang verwiesen. In ihrer Stellungnahme zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 vom 26.07.2017 begrüßt die Stadt Frankfurt am Main die Reduktion des Siedlungsbeschränkungsgebietes und will sich auch für eine entsprechende Übernahme in den Regionalen Flächennutzungsplan einsetzen unter der Voraussetzung, dass dem Lärmschutz der Bevölkerung ausreichend Rechnung getragen wird. Die Regionale Planungsversammlung Südhessen kann allerdings im Rahmen der begonnenen Fortschreibung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans dennoch eine größere Ausdehnung des Siedlungsbeschränkungsgebiets beschließen. Insofern ist der zukünftige räumliche Umfang der Beschränkung noch nicht sicher zu bestimmen. Für Bauflächen in geltenden Bebauungsplänen und Flächen innerhalb des Siedlungsbestandes ergeben sich keine veränderten Entwicklungsmöglichkeiten durch die Reduktion des Siedlungsbeschränkungsgebietes, da hier nach Ziel 3.4.4-1 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 auch innerhalb der Beschränkung bereits städtebauliche Umstrukturierungsmaßnahmen möglich sind. Für nicht mehr betroffene unbebaute Bereiche hingegen würde diese Art der Beschränkung tatsächlich wegfallen. Solche Flächen finden sich vor allem im Norden von Bergen-Enkheim. Entsprechend wird hier das Baugebiet Bergen-Nord zwischen Nordring und B521 als zukünftig mögliche Entwicklungsfläche gesehen. Dieses ist auch in die Strategiekarte des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Frankfurt 2030+ aufgenommen worden, die eine Leitlinie für das Planungsdezernat darstellt.

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 40
OBR 5
TO I, TOP 53
Angenommen
Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 1
TO I, TOP 65
Angenommen
Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 38
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 28
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke
Sitzung 40
OBR 4
TO II, TOP 15
Angenommen
Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD Grüne CDU Linke Bff Und Dffm
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
FDP
Sitzung 37
OBR 16
TO I, TOP 29
Angenommen
Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 39
OBR 11
TO II, TOP 18
Angenommen
Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle