Siedlungsbeschränkungsgebiete aufgrund Fluglärms
Vorlagentyp: A FRANKFURTER
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 09.12.2019, A 618 Betreff: Siedlungsbeschränkungsgebiete aufgrund
Fluglärms Seit dem 11.September 2018 gilt die Verordnung über
die Dritte Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) Hessen. Damit gelten
trotz steigender Flugverkehr- und Fluglärmbelastungen erheblich geschrumpfte
Siedlungsbeschränkungsbereiche um den Flughafen Frankfurt/Main im Vergleich zum
vorher gültigen LEP. Auch auf Frankfurter Stadtgebiet haben sich diese
Schutzzonen verringert, in denen keine neuen Wohnbau- und Mischbauflächen
ausgewiesen werden dürfen, um nicht noch mehr fluglärmgeplagte Quartiere zu
schaffen. Nach wie vor stark unter Fluglärm leidende Stadtteile wie Oberrad und
Bergen-Enkheim fallen jedoch nicht mehr in gleicher Weise unter die
Siedlungsbeschränkung. In seiner Stellungnahme 2017 zur Änderung des LEP
sprach sich der Frankfurter Magistrat gegen eine Verkleinerung der
schutzbedürftigen Gebiete aus. Er stellte in Aussicht: "Sollte die laut LEP-
Entwurf vorgeschlagene Verlagerung der Kurzstrecken auf die Schiene tatsächlich
realisiert werden und damit die Anzahl der Flugbewegungen deutlich und spürbar
zurückgehen, könnte man über einen neuen Siedlungsbeschränkungsbereich
nachdenken." (ST 2081/17) Diese wünschenswerte Entwicklung ist nicht absehbar.
Vor diesem Hintergrund frage ich den
Magistrat: 1. Wie sehen die Veränderungen der
Siedlungsbeschränkungsbereiche lt. dem aktuell gültigen LEP auf Frankfurter
Stadtgebiet räumlich konkret aus, bezogen auf einzelne Stadtteile? 2. Ergeben sich nach Meinung
des Magistrats daraus Möglichkeiten zur Stadtentwicklung? Oder bleibt der
Magistrat bei der Ablehnung der neuen Zuschnitte der Siedlungsbeschränkung?
Antragsteller:
FRANKFURTER
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr. Erhard
Römer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 02.03.2020, B 94
Versandpaket: 11.12.2019 Aktenzeichen: 61 0