Baugebiet Bergen Nord
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
- Der potentielle Bebauungsbereich zwischen der vorhandenen Bebauung am Nordring und der Bundesstraße B 521 wurde vom Stadtplanungsamt durch eine Bestandsaufnahme näher untersucht. Erfasst wurde neben der Eigentümerstruktur auch die derzeit vorhandene Nutzung der Grundstücke. Bezüglich der Eigentümerstruktur ergab die Bestandsaufnahme, dass: - es sich um eine sehr kleinteilige, überwiegend private Eigentümerstruktur handelt, - die Stadt Frankfurt kein Eigentum im Betrachtungsbereich hat, - nur ein Bruchteil der Grundstücke einer stadtnahen Stiftung gehören. Bezüglich der aktuellen Nutzung der Grundstücke ist festzustellen, dass ein überwiegender Teil der Grundstücke (> 50%) aufgrund ökologisch wertvoller Flächen (Streuobstwiesen bzw. mit Bäumen bestandene Freizeitgärten) nicht, bzw. nur mit einem sehr hohen Ausgleichsdefizit bebaubar wäre. Insbesondere die siedlungsnahen Grundstücke sind Streuobstwiesen und Freizeitgärten und bilden eine Ortsrandeingrünung. Weitere Grundstücke sind durch Bebauungsplan (B 561) als Kleingärten festgesetzt und genutzt; andere Flächen mit vorhandenen und genehmigten Sportanlagen scheiden ebenfalls für eine Neubebauung aus. Nur ca. 30% der Grundstücke sind Ackerflächen und für eine weitere Bebauung grundsätzlich denkbar. Diese potentiellen Baugrundstücke befinden sich verstreut über das gesamte Gebiet und liegen überwiegend in räumlicher Nähe zur Bundesstraße B
- Die verstreute und ortsferne Lage der Grundstücke erschweren eine sinnvolle und effiziente Erschließung der potentiellen Bauflächen. Zur B 521 sind Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen, die einen möglichen Bebauungsbereich weiter einschränken.
- Zur Klärung der naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen fand am 16.03.2022 eine gemeinsame Begehung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) statt. Im Rahmen der Begehung wurde seitens der UNB die hohe naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes in seiner Gesamtheit unterstrichen. Neben den besonders geschützten Streuobstbeständen kommt auch den dazwischen gelegenen Gärten und Ackerflächen eine wichtige Bedeutung als Vernetzungselement zu. Die naturschutzfachlichen Belange werden in einer Stellungnahme der UNB vom 03.05.2022 nochmals untermauert. Im Ergebnis bestehen seitens der Naturschutzbehörde erhebliche Bedenken gegen eine Bebauung des Bereiches zwischen der Ortslage Bergen und der B
- Fazit: Aufgrund der sich aus der Bestandsaufnahme ergebenden eingeschränkten Verfügbarkeit der Grundstücke für eine Bebauung, der ungünstigen Erschließungsverhältnisse und der bestehenden erheblichen naturschutzfachlichen Bedenken wird eine Bebauung zwischen der Ortslage Bergen und der B 521 seitens des Magistrats derzeit nicht weiterverfolgt.