Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 06.03.2015, B 91 Betreff: Frankfurter Anpassungsstrategie an
den Klimawandel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.11.2014, § 5319 - NR 1027/14 SPD - Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die zum
Beschluss vorgelegte Frankfurter Anpassungsstrategie nicht Inhalte
zusammenfasst, die schon bearbeitet wurden, sondern als strategische Planung
einen groben Rahmen für das zukünftige Handeln der verschiedenen Dezernate und
Ämter in ihren Zuständigkeiten und finanziellen wie zeitlich- / personellen
Möglichkeiten gibt. Hierauf aufbauend ist als nächster Schritt in diesem Sinne
eine Priorisierung (zeitlich wie räumlich) von konkreten Projekten und
Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen. Unabhängig von dieser grundsätzlichen Vorgehensweise
wurden im Sinne der Frankfurter Anpassungsstrategie auch schon Maßnahmen
vorbereitet und umgesetzt, wie folgt: Zu Frage 1: Die Überprüfung der Auswirkungen neuer Baugebiete auf
das Klima bzw. Stadtklima sind spätestens mit der 2006 in das BauGB
eingeführten systematisierten Umweltprüfung für jeden Bebauungsplan
obligatorisch. Aber auch schon vor diesem Termin wurden die (stadt-)
klimatischen Auswirkungen von Planungen in den verschiedenen Bebauungsplänen
der Stadt Frankfurt am Main entsprechend berücksichtigt. Die dazu
durchgeführten Untersuchungen überprüfen anhand verschiedener Indikatoren, wie
sich der Temperatur- und ggf. auch Kaltlufthaushalt sowie das Windfeld in und
außerhalb der Plangebiete verändern werden. Diese Ergebnisse werden auch im
Hinblick auf die durch den Klimawandel ausgelösten Veränderungen interpretiert.
Sofern geboten, werden entsprechende Planänderungen vorgenommen, um erhebliche
stadtklimatische Beeinträchtigungen zu vermeiden oder zu minimieren. Angesichts dieser schon seit langem
praktizierten Vorgehensweise ist das Thema der Anpassung an den Klimawandel
nicht erst seit dem Beschluss der Anpassungsstrategie für die Bauleitplanung
der Stadt Frankfurt am Main relevant. Beispiele für eine entsprechende Berücksichtigung:
Erstmals mikroklimatische Untersuchung zu einem BP bei BP 569 Senckenberganlage
/ Bockenheimer Warte. Geplant, aber noch nicht bearbeitet: BP 897
Fischerfeldstr/Lange Str. Das Energiereferat versucht bei jedem Neubaugebiet
größere Investoren (Bauträger) dazu zu bringen die Energieversorgung der
Häuser mit verbessertem Wärmeschutz (Passivhaus) und Fernwärme (KWK)
umzusetzen, in dem es anbietet ein kostenloses Energiekonzept zu erstellen, das
Aussagen zur Wirtschaftlichkeit verschiedener Energieversorgungsvarianten inkl.
der Betrachtung unterschiedlicher Wärmedämmstandards und deren
Umweltauswirkungen macht. Zu Frage 2: Klimaschutzbelange im Sinne von CO2-Vermeidungs- und
-minimierungsansätzen standen bisher weder bei Planverfahren noch bei
städtebaulichen Wettbewerben im Vordergrund. Deshalb wurde dieses Aufgabenfeld
explizit in die Anpassungsstrategie aufgenommen, um zukünftig schon in der
Frühphase städtebaulicher Planung die entsprechenden Weichen zu stellen. Das
Thema muss sich erst noch in den Wettbewerbsverfahren etablieren. Zu Frage 3: Soweit Nah- und Fernwärmenetze in neueren Baugebieten
installiert wurden (z. B. Riedberg, Europaviertel) basieren sie hauptsächlich
auf Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder auf der Abwärme Nutzung der
Abfallverbrennungsanlage. Regenerative Energien haben deshalb bislang nur einen
sehr geringen Anteil an der Energieversorgung. Dieses Defizit war Anlass für
die Aufnahme in die Anpassungsstrategie, um dadurch langfristig den Einsatz
regenerativer Energien zu fördern. Aktuell wird das gesamte Riedberg-Areal durch
Fernwärme versorgt. Diese kommt aus dem Müllheizkraftwerk (zwar nicht unbedingt
regenerativ, aber dennoch sinnvoll). Weitere Gebiete sind z.B. Riederwald,
Preungesheim-Ost, Lindenviertel. Zu Frage 4: Regenwasserbewirtschaftungskonzepte werden schon seit
längerem in die städtebaulichen Planungen einbezogen (siehe Europaviertel,
Riedberg, Sandelmühle). Damit wird zum einen den wassergesetzlichen Forderungen
entsprochen und zum anderen das Frankfurter Abwassersystem entlastet. Mit der
Integration dieser schon soweit etablierten Planungspraxis in die
Anpassungsstrategie soll die besondere Bedeutung dieses Themas hervorgehoben
werden. Bereits bei der Aufstellung eines
Bebauungsplans wird im Rahmen der Exploration geprüft wie eine sinnvolle
Bewirtschaftung des Regenwassers erfolgen kann. Außerdem wurde bei der Stadt Frankfurt am Main schon
vor einigen Jahren eine "Arbeitsgruppe Regenwasserbewirtschaftung" gebildet die
sich prinzipiell mit der Thematik beschäftigt und eine "Konzeption zur
Umsetzung der Regenwasserbewirtschaftung (RWB) in Erschließungsgebieten der
Stadt Frankfurt am Main" verfasst hat. In folgenden Gebieten wurden RWB-Anlagen erstellt
oder sind zurzeit im Bau: - Lindenviertel (ehem. Michael-/McNair-Kaserne
- Am Bonifatiusbrunnen / Parkstadt
2000 - Städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme Riedberg - Edwards-Gardens / ehemalige Edwards-Kaserne - Europaviertel West und Messeviertel
/ ehemaliges Güterbahnhofsgelände - Friedberger Warte (ehem. Atterberry und
Betts-Housing - Gewerbegebiet
Am Martinszehnten -
Gewerbegebiet Nieder-Eschbach - Rebstock Folgende Baugebiete mit RWB-Anlagen befinden sich im
Planungsstadium:
- Leuchte - Silogebiet Unterliederbach - Sindlingen-Süd - Bonames-Ost - Gewerbegebiet Heerstraße - Grünzug Unterliederbach
Zu Frage 5: Wie zu Frage 1 beschrieben, werden die Auswirkungen
der Planung auf den Kaltlufthaushalt in Bauleitplanverfahren berücksichtigt.
Dazu werden alle für den Kaltlufthaushalt des Plangebiets und seiner Umgebung
relevanten Faktoren ermittelt. Soweit dabei wichtige Kaltluftkomponenten
erkannt werden können, werden diese im Rahmen der abwägenden Gesamtbewertung
der Planung berücksichtigt und ggf. gesichert. Zu den Fragen 6 und 7: Die Bauaufsicht kann von Bauvorhaben nur die
Einhaltung solcher Rechtsbereiche verlangen, die laut HBO zum Prüfumfang im
Baugenehmigungsverfahren gehören. Die Berücksichtigung stadtklimatischer
Gesichtspunkte oder von Unwettereinwirkungen bei der Gestaltung von Gebäuden
und Freiflächen gehören nicht dazu. Die aufgeführten Themen fließen aber regelmäßig in
die Bauberatung der Bauaufsicht ein. Unter diesem Gesichtspunkt wird auch der
von der Koordinierungsgruppe Klimawandel geplante Infoflyer hilfreich sein, auf
den zukünftig in der Bauberatung und der Antragsannahme verstärkt hingewiesen
werden wird. Die Neubauten der ABG Frankfurt
Holding (ABG) werden in der Regel in Baugebieten umgesetzt, wo ein gültiger
Bebauungsplan vorliegt. Sollten hier stadtklimatische Gesichtspunkte und
eventuelle Unwettereinwirkungen beschrieben sein, werden diese
berücksichtigt.
In den für alle städtischen
Neubau- und Sanierungsvorhaben verbindlichen Leitlinien zum wirtschaftlichen
Bauen wird zu Frage 6 folgende Vorgabe gemacht: Kapitel 3.2.1.a) Bei der Gestaltung von Neubauten und
Freiflächen sind stadtklimatische Gesichtspunkte zu beachten (z.B. Freihalten
von Kaltluftschneisen, Oberflächenentsiegelung, helle Oberflächen). Näheres
enthält der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt
(www.umweltamt.stadt-frankfurt.de > Luft & Stadtklima > Klimawandel
in Frankfurt am Main). In den für alle städtischen Neubau- und
Sanierungsvorhaben verbindlichen Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen zu Frage
7 folgende Vorgaben gemacht: Kap. 3.3.2.s) Um Sturmschäden zu vermeiden sind
Wärmedämmverbundsysteme grundsätzlich nach Angaben des Systemherstellers zu
verdübeln. Eine Klebung alleine ist nicht ausreichend. Kap. 3.3.4. b) Flachdächer sind mit einem Mindestgefälle von 2 %
auszuführen, die Entwässerung ist nicht innenliegend, sondern auf der Außenwand
zu führen. c) Wegen künftig
heftigerer Starkregenereignisse sind Türen, Fenster und sonstige Öffnungen
mindestens 20 cm über dem Straßenniveau anzubringen oder vor Überflutung
entsprechend zu schützen. d)
RWA sollten möglichst witterungsgeschützt (z.B. vertikal) eingebaut werden, da
diese bei Störungen der Brandmeldeanlage offen stehen müssen (Vermeidung von
Wasserschäden).
Zu Frage 8: Neuerrichtete Wohn- und Nichtwohngebäude müssen den
Anforderungen der EnEV entsprechen, also derzeit nach Richtlinien der
Energieeinsparverordnung ENEV 2014. Die Energieeffizienz der Gebäude soll damit
deutlich erhöht werden, der Energiebedarf maßgeblich gesenkt werden. Der
Nachweis über die Einhaltung der Verordnung ist der Bauaufsicht bei der
Fertigstellung des Bauvorhabens vorzulegen. Teilweise gehen Bauherren nach Beratung darüber
hinaus. Für städtische Gebäude gelten die strengeren Richtlinien für
wirtschaftliches Bauen der Stadt Frankfurt am Main. Gleiches gilt für Gebäude
auf Erbpacht- oder Verkaufsgrundstücken der Stadt. In den für alle städtischen Neubau- und
Sanierungsvorhaben verbindlichen Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen werden
dazu folgende Vorgaben gemacht: Kap. 3.2.2.a) Neue städtische Gebäude haben dem
Passivhausstandard (www.passiv.de) zu genügen und sind entsprechend
wirtschaftlich zu konzeptionieren (sehr gute Wärmedämmung, Vermeidung von
Wärmebrücken, flächendeckende Lüftung mit Wärmerückgewinnung). Sollte dieser
Standard nicht erreicht werden können, ist dies zu begründen. In allen Fällen
gilt als Mindeststandard eine dreißig Prozent bessere Energieeffizienz, als die
jeweils aktuelle EnEV verlangt (StVV-Beschluss §7502 vom 28.01.2010). Die ABG baut Passivhausstandard in den
unterschiedlichsten Ausbildungen. Dabei werden Themen wie Grauwassernutzung,
Nutzung von Abwärme, Erstellung von BHKW ebenfalls umgesetzt. Zu Frage 9: Die reine Sanierung von Bestandsgebäuden nach
energetischen Gesichtspunkten ist baugenehmigungsfrei; auch besteht im
Normalfall keine Anzeigepflicht solcher Maßnahmen. Eine Nachweispflicht der
energetischen Sanierung gegenüber der Bauaufsicht ist nicht gegeben. Einzig im
Bereich rechtskräftiger Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen müssen gesonderte
satzungsrechtliche Genehmigungen erwirkt werden. Aus diesem Grund kann die
Bauaufsicht keine validen Fallzahlen nennen. Mittlerweile sind schon zahlreiche
Sanierungsprojekte, darunter u.a. vom Energiereferat begleitete Pilotprojekte
"Sanierung im Bestand" (z.B. Gründerzeitbereiche und energetische Sanierung im
Bestand der AGB in der Rotlintstraße) durchgeführt worden. Seit Mitte der
80-iger Jahre werden solche Sanierungen im Bestand nach der jeweils gültigen
Energiesparverordnung (Gebäudehülle und Anlagentechnik) durch die ABG
durchgeführt. In den letzten zehn Jahren wurden in
den städtischen Gebäuden nach der Projektdatenbank der Abteilung
Energiemanagement 69 energetische Sanierungen mit einem Umfang von über 1 Mio.
€ und 665 energetische Sanierungen mit einem Umfang von bis zu 1 Mio.
€ durchgeführt. Zu Frage 10: Gemäß EEWärmeG müssen seit dem 01.01.2009
grundsätzlich alle Gebäude, die neu errichtet werden, den Wärme- und
Kälteenergiebedarf durch die anteilige Nutzung von Erneuerbaren Energien
decken. Der Nachweis über die anteilige Deckung des Wärmebedarfs mit
Erneuerbaren Energien muss der Bauaufsicht spätestens 3 Monate nach
Inbetriebnahme der Heizungsanlage vorgelegt werden. Sollte im Rahmen der Energieerzeugung für ein Gebäude
auch Strom zur eigenen Nutzung und Einspeisung in die öffentlichen Stromnetze
erzeugt werden, fordert das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und
den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
hocheffiziente KWK-Anlagen. Der Nachweis über die Errichtung und Nutzung einer
solchen KWK-Anlage als Heizungsanlage ist der Bauaufsicht ebenso spätestens 3
Monate nach Inbetriebnahme der Anlage vorzulegen. Fallzahlen über die Nutzung regenerativer Energien
und der Kraft-Wärme-Kopplung werden vom Bürgeramt, Statistik und Wahlen und dem
Hessischen Statistischen Landesamt über die Statistischen Erhebungsbögen für
Neubauvorhaben erfasst. Die Veröffentlichungen der Ämter zu dieser Thematik
können auf den entsprechenden Internetauftritten eingesehen werden
(www.frankfurt.de >Rathaus > Ämter und Institutionen > Bürgeramt,
Statistik und Wahlen und www.statistik-hessen.de) Die großen Fernwärmenetze werden alle mit
Kraft-Wärme-Kopplung betrieben. Weiterhin gibt es momentan ca. 300
Blockheizkraftwerke aller Größenklassen. Nach der Statistik des Energiereferats
gibt es in Frankfurt am Main derzeit 1054 Photovoltaik-Anlagen mit ca. 22 MW
elektrischer Leistung, 1179 Solarthermie Anlagen mit ca. 22.400 m2
Kollektorfläche und 148 Biomasseanlagen. In den städtischen Liegenschaften sind 25
Blockheizkraftwerke mit einer elektrischen Gesamtleistung von 1,9 MW und einer
thermischen Gesamtleistung von 3,2 MW in Betrieb. Darüber hinaus sind auf
diesen Liegenschaften gegenwärtig 26 stadteigene Photovoltaik-Anlagen mit einer
elektrischen Gesamtleistung von 217 kWpeak im Betrieb bzw. in Planung. Hinzu
kommen 40 fremdfinanzierte Anlagen mit insgesamt 4,2 MWpeak. Zu Frage 11: Hierbei handelt es sich nicht um eine baurechtliche,
sondern um eine wasserrechtliche Thematik. Gemäß Satzung über die Entwässerung der Stadt
Frankfurt am Main besteht für die Entwässerung der Grundstücke im gesamten
Stadtgebiet ein Anschlusszwang, sowohl für das Schmutzwasser, wie auch für das
Niederschlagswasser. Das
anfallende Abwasser ist der Stadt zu überlassen und grundsätzlich unmittelbar
in die öffentliche Entwässerungsanlage einzuleiten. Eine Versickerung des
Niederschlagswassers auf dem Grundstück ist satzungskonform unzulässig.
Befreiungen davon sind möglich, jedoch gesondert bei der Stadtentwässerung
Frankfurt am Main zu beantragen. Zahlen, in welchem Umfang Niederschlagswasser
von Gebäuden auf dem Grundstück versickert wird, liegen nicht vor. Die Möglichkeiten der Versickerung
hängen immer vom Einzelfall und von den Gegebenheiten vor Ort ab. Eine
qualitative Beeinträchtigung des Grundwassers durch die Versickerung ist
auszuschließen. Nach § 1 Abs.6 BauBG sind bereits bei der Bauleitplanung die
Regenwasserbewirtschaftung und die geordnete Abwasserableitung zu
berücksichtigen. Darin muss geprüft sein, wie die Ableitung von
Niederschlagswasser verringert werden kann (§ 55 Abs.2 WHG). Zu Frage 12: Alle neueren Bebauungspläne enthalten mittlerweile
die Pflicht zur Begrünung der Dachflächen, sofern städtebauliche Gründe nicht
gegen begrünbare Flachdächer oder gering geneigte Dachflächen sprechen.
Statistiken, die belegen, in welchem Umfang sich der Anteil der Gründächer
erhöht hat, liegen nicht vor. Der Blick auf das jährlich aktualisierte
Luftbildarchiv des Stadtvermessungsamtes bestätigt jedoch eindeutig den
zunehmenden Anteil der Gründächer in Frankfurt am Main. Alle Flachdächer der
ABG Neubauten sind begrünt und das anfallende Niederschlagswasser wird auf dem
Grundstück versickert mit Hilfe von Rigolen. Zu Frage 13: Aufgehellter Asphalt wurde bisher in folgenden
Straßen eingebaut: Kennedyallee (ab Stresemannallee stadtauswärts), Hanauer
Landstraße (Mainkurkreisel bis Ratswegkreise), Otto-Brenner-Straße. Es ist
geplant den Anteil von helleren Oberflächen zu erhöhen Zu Frage 14: Der Hochtaunuskreis, der Main-Taunus-Kreis und die
Stadt Frankfurt am Main haben für den Liederbach und den Erlenbach ein Warn-
und Meldesystem in gemeinsamen Hochwasserdienstordnungen aufgebaut und damit
ein Frühwarnsystem geschaffen. In diesem Rahmen werden die Niederschläge,
Wasserstände und Abflüsse in den Einzugsgebieten, für die ein Meldedienst
besteht, beobachtet und gemessen. Diese Beobachtungen werden zu aktuellen
Hochwassermeldungen ausgewertet und in Form von aktuellen Wasserständen und
Hochwasservorhersagen nach festgelegten Meldeplänen weitergeleitet, damit
rechtzeitig örtliche Abwehrmaßnahmen eingeleitet werden können. Für den Main
besteht eine zentraler Hochwasserwarn- und Meldedienst in Hessen, der
federführend von der Oberen Wasserbehörde wahrgenommen wird und u.a. die Stadt
Frankfurt am Main informiert. Zu Frage 15: Hier wird derzeit noch planungsbezogen (im Rahmen der
B-Planverfahren) und bei konkreten Bauvorhaben beraten. Hierzu wird auf den
Bericht zu Frage 7 verwiesen. Es wird sich zunehmend mit diesem Thema beschäftigt.
So wurden zum Beispiel bei der "Verlängerung der Adam - Riese - Straße" und im
Baugebiet "Harheim - Süd" Berechnungen erstellt und Maßnahmen zum
Überflutungsschutz getroffen. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
18.04.2015, OF
1335/6 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
01.10.2014, NR 1027
Anregung an den
Magistrat vom 21.04.2015, OM 4047
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5,
6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 11.03.2015
Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR
14 am 20.04.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2
am 20.04.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 91 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR
13 am 21.04.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 4
am 21.04.2015, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FDP
40. Sitzung des OBR 6
am 21.04.2015, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4047 2015
1. Die Vorlage
B 91 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1335/6 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7
am 21.04.2015, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
10 am 21.04.2015, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3
am 23.04.2015, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 8
am 23.04.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9
am 23.04.2015, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR
12 am 24.04.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR
15 am 24.04.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5
am 24.04.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR
11 am 27.04.2015, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1
am 28.04.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
16 am 28.04.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Die Vorlage B 91 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. c) Die
Ortsvorsteherin wird gebeten, bei dem zuständigen Dezernat X bezüglich des
Anschlusszwanges für Niederschlagswasser nachzufragen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2
am 18.05.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen BFF (=
Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR
16 am 19.05.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen BFF (= Zurückweisung)
40. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.05.2015, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 91 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
40. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.06.2015, TO I, TOP
21 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 91 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
41. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.07.2015, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
41. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.07.2015, TO I, TOP
19 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP, BFF und RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§ 6065, 41. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 02.07.2015 Aktenzeichen: 79 0