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Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.03.2015, B 91

Betreff: Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.11.2014, § 5319 - NR 1027/14 SPD - Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die zum Beschluss vorgelegte Frankfurter Anpassungsstrategie nicht Inhalte zusammenfasst, die schon bearbeitet wurden, sondern als strategische Planung einen groben Rahmen für das zukünftige Handeln der verschiedenen Dezernate und Ämter in ihren Zuständigkeiten und finanziellen wie zeitlich- / personellen Möglichkeiten gibt. Hierauf aufbauend ist als nächster Schritt in diesem Sinne eine Priorisierung (zeitlich wie räumlich) von konkreten Projekten und Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen. Unabhängig von dieser grundsätzlichen Vorgehensweise wurden im Sinne der Frankfurter Anpassungsstrategie auch schon Maßnahmen vorbereitet und umgesetzt, wie folgt: Zu Frage 1: Die Überprüfung der Auswirkungen neuer Baugebiete auf das Klima bzw. Stadtklima sind spätestens mit der 2006 in das BauGB eingeführten systematisierten Umweltprüfung für jeden Bebauungsplan obligatorisch. Aber auch schon vor diesem Termin wurden die (stadt-) klimatischen Auswirkungen von Planungen in den verschiedenen Bebauungsplänen der Stadt Frankfurt am Main entsprechend berücksichtigt. Die dazu durchgeführten Untersuchungen überprüfen anhand verschiedener Indikatoren, wie sich der Temperatur- und ggf. auch Kaltlufthaushalt sowie das Windfeld in und außerhalb der Plangebiete verändern werden. Diese Ergebnisse werden auch im Hinblick auf die durch den Klimawandel ausgelösten Veränderungen interpretiert. Sofern geboten, werden entsprechende Planänderungen vorgenommen, um erhebliche stadtklimatische Beeinträchtigungen zu vermeiden oder zu minimieren. Angesichts dieser schon seit langem praktizierten Vorgehensweise ist das Thema der Anpassung an den Klimawandel nicht erst seit dem Beschluss der Anpassungsstrategie für die Bauleitplanung der Stadt Frankfurt am Main relevant. Beispiele für eine entsprechende Berücksichtigung: Erstmals mikroklimatische Untersuchung zu einem BP bei BP 569 Senckenberganlage / Bockenheimer Warte. Geplant, aber noch nicht bearbeitet: BP 897 Fischerfeldstr/Lange Str. Das Energiereferat versucht bei jedem Neubaugebiet größere Investoren (Bauträger) dazu zu bringen die Energieversorgung der Häuser mit verbessertem Wärmeschutz (Passivhaus) und Fernwärme (KWK) umzusetzen, in dem es anbietet ein kostenloses Energiekonzept zu erstellen, das Aussagen zur Wirtschaftlichkeit verschiedener Energieversorgungsvarianten inkl. der Betrachtung unterschiedlicher Wärmedämmstandards und deren Umweltauswirkungen macht. Zu Frage 2: Klimaschutzbelange im Sinne von CO2-Vermeidungs- und -minimierungsansätzen standen bisher weder bei Planverfahren noch bei städtebaulichen Wettbewerben im Vordergrund. Deshalb wurde dieses Aufgabenfeld explizit in die Anpassungsstrategie aufgenommen, um zukünftig schon in der Frühphase städtebaulicher Planung die entsprechenden Weichen zu stellen. Das Thema muss sich erst noch in den Wettbewerbsverfahren etablieren. Zu Frage 3: Soweit Nah- und Fernwärmenetze in neueren Baugebieten installiert wurden (z. B. Riedberg, Europaviertel) basieren sie hauptsächlich auf Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder auf der Abwärme Nutzung der Abfallverbrennungsanlage. Regenerative Energien haben deshalb bislang nur einen sehr geringen Anteil an der Energieversorgung. Dieses Defizit war Anlass für die Aufnahme in die Anpassungsstrategie, um dadurch langfristig den Einsatz regenerativer Energien zu fördern. Aktuell wird das gesamte Riedberg-Areal durch Fernwärme versorgt. Diese kommt aus dem Müllheizkraftwerk (zwar nicht unbedingt regenerativ, aber dennoch sinnvoll). Weitere Gebiete sind z.B. Riederwald, Preungesheim-Ost, Lindenviertel. Zu Frage 4: Regenwasserbewirtschaftungskonzepte werden schon seit längerem in die städtebaulichen Planungen einbezogen (siehe Europaviertel, Riedberg, Sandelmühle). Damit wird zum einen den wassergesetzlichen Forderungen entsprochen und zum anderen das Frankfurter Abwassersystem entlastet. Mit der Integration dieser schon soweit etablierten Planungspraxis in die Anpassungsstrategie soll die besondere Bedeutung dieses Themas hervorgehoben werden. Bereits bei der Aufstellung eines Bebauungsplans wird im Rahmen der Exploration geprüft wie eine sinnvolle Bewirtschaftung des Regenwassers erfolgen kann. Außerdem wurde bei der Stadt Frankfurt am Main schon vor einigen Jahren eine "Arbeitsgruppe Regenwasserbewirtschaftung" gebildet die sich prinzipiell mit der Thematik beschäftigt und eine "Konzeption zur Umsetzung der Regenwasserbewirtschaftung (RWB) in Erschließungsgebieten der Stadt Frankfurt am Main" verfasst hat. In folgenden Gebieten wurden RWB-Anlagen erstellt oder sind zurzeit im Bau: - Lindenviertel (ehem. Michael-/McNair-Kaserne


- Am Bonifatiusbrunnen / Parkstadt 2000 - Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Riedberg - Edwards-Gardens / ehemalige Edwards-Kaserne - Europaviertel West und Messeviertel / ehemaliges Güterbahnhofsgelände - Friedberger Warte (ehem. Atterberry und Betts-Housing - Gewerbegebiet Am Martinszehnten - Gewerbegebiet Nieder-Eschbach - Rebstock Folgende Baugebiete mit RWB-Anlagen befinden sich im Planungsstadium: - Leuchte - Silogebiet Unterliederbach - Sindlingen-Süd - Bonames-Ost - Gewerbegebiet Heerstraße - Grünzug Unterliederbach Zu Frage 5: Wie zu Frage 1 beschrieben, werden die Auswirkungen der Planung auf den Kaltlufthaushalt in Bauleitplanverfahren berücksichtigt. Dazu werden alle für den Kaltlufthaushalt des Plangebiets und seiner Umgebung relevanten Faktoren ermittelt. Soweit dabei wichtige Kaltluftkomponenten erkannt werden können, werden diese im Rahmen der abwägenden Gesamtbewertung der Planung berücksichtigt und ggf. gesichert. Zu den Fragen 6 und 7: Die Bauaufsicht kann von Bauvorhaben nur die Einhaltung solcher Rechtsbereiche verlangen, die laut HBO zum Prüfumfang im Baugenehmigungsverfahren gehören. Die Berücksichtigung stadtklimatischer Gesichtspunkte oder von Unwettereinwirkungen bei der Gestaltung von Gebäuden und Freiflächen gehören nicht dazu. Die aufgeführten Themen fließen aber regelmäßig in die Bauberatung der Bauaufsicht ein. Unter diesem Gesichtspunkt wird auch der von der Koordinierungsgruppe Klimawandel geplante Infoflyer hilfreich sein, auf den zukünftig in der Bauberatung und der Antragsannahme verstärkt hingewiesen werden wird. Die Neubauten der ABG Frankfurt Holding (ABG) werden in der Regel in Baugebieten umgesetzt, wo ein gültiger Bebauungsplan vorliegt. Sollten hier stadtklimatische Gesichtspunkte und eventuelle Unwettereinwirkungen beschrieben sein, werden diese berücksichtigt. In den für alle städtischen Neubau- und Sanierungsvorhaben verbindlichen Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen wird zu Frage 6 folgende Vorgabe gemacht: Kapitel 3.2.1.a) Bei der Gestaltung von Neubauten und Freiflächen sind stadtklimatische Gesichtspunkte zu beachten (z.B. Freihalten von Kaltluftschneisen, Oberflächenentsiegelung, helle Oberflächen). Näheres enthält der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt (www.umweltamt.stadt-frankfurt.de > Luft & Stadtklima > Klimawandel in Frankfurt am Main). In den für alle städtischen Neubau- und Sanierungsvorhaben verbindlichen Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen zu Frage 7 folgende Vorgaben gemacht: Kap. 3.3.2.s) Um Sturmschäden zu vermeiden sind Wärmedämmverbundsysteme grundsätzlich nach Angaben des Systemherstellers zu verdübeln. Eine Klebung alleine ist nicht ausreichend. Kap. 3.3.4. b) Flachdächer sind mit einem Mindestgefälle von 2 % auszuführen, die Entwässerung ist nicht innenliegend, sondern auf der Außenwand zu führen. c) Wegen künftig heftigerer Starkregenereignisse sind Türen, Fenster und sonstige Öffnungen mindestens 20 cm über dem Straßenniveau anzubringen oder vor Überflutung entsprechend zu schützen. d) RWA sollten möglichst witterungsgeschützt (z.B. vertikal) eingebaut werden, da diese bei Störungen der Brandmeldeanlage offen stehen müssen (Vermeidung von Wasserschäden). Zu Frage 8: Neuerrichtete Wohn- und Nichtwohngebäude müssen den Anforderungen der EnEV entsprechen, also derzeit nach Richtlinien der Energieeinsparverordnung ENEV 2014. Die Energieeffizienz der Gebäude soll damit deutlich erhöht werden, der Energiebedarf maßgeblich gesenkt werden. Der Nachweis über die Einhaltung der Verordnung ist der Bauaufsicht bei der Fertigstellung des Bauvorhabens vorzulegen. Teilweise gehen Bauherren nach Beratung darüber hinaus. Für städtische Gebäude gelten die strengeren Richtlinien für wirtschaftliches Bauen der Stadt Frankfurt am Main. Gleiches gilt für Gebäude auf Erbpacht- oder Verkaufsgrundstücken der Stadt. In den für alle städtischen Neubau- und Sanierungsvorhaben verbindlichen Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen werden dazu folgende Vorgaben gemacht: Kap. 3.2.2.a) Neue städtische Gebäude haben dem Passivhausstandard (www.passiv.de) zu genügen und sind entsprechend wirtschaftlich zu konzeptionieren (sehr gute Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken, flächendeckende Lüftung mit Wärmerückgewinnung). Sollte dieser Standard nicht erreicht werden können, ist dies zu begründen. In allen Fällen gilt als Mindeststandard eine dreißig Prozent bessere Energieeffizienz, als die jeweils aktuelle EnEV verlangt (StVV-Beschluss §7502 vom 28.01.2010). Die ABG baut Passivhausstandard in den unterschiedlichsten Ausbildungen. Dabei werden Themen wie Grauwassernutzung, Nutzung von Abwärme, Erstellung von BHKW ebenfalls umgesetzt. Zu Frage 9: Die reine Sanierung von Bestandsgebäuden nach energetischen Gesichtspunkten ist baugenehmigungsfrei; auch besteht im Normalfall keine Anzeigepflicht solcher Maßnahmen. Eine Nachweispflicht der energetischen Sanierung gegenüber der Bauaufsicht ist nicht gegeben. Einzig im Bereich rechtskräftiger Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen müssen gesonderte satzungsrechtliche Genehmigungen erwirkt werden. Aus diesem Grund kann die Bauaufsicht keine validen Fallzahlen nennen. Mittlerweile sind schon zahlreiche Sanierungsprojekte, darunter u.a. vom Energiereferat begleitete Pilotprojekte "Sanierung im Bestand" (z.B. Gründerzeitbereiche und energetische Sanierung im Bestand der AGB in der Rotlintstraße) durchgeführt worden. Seit Mitte der 80-iger Jahre werden solche Sanierungen im Bestand nach der jeweils gültigen Energiesparverordnung (Gebäudehülle und Anlagentechnik) durch die ABG durchgeführt. In den letzten zehn Jahren wurden in den städtischen Gebäuden nach der Projektdatenbank der Abteilung Energiemanagement 69 energetische Sanierungen mit einem Umfang von über 1 Mio. € und 665 energetische Sanierungen mit einem Umfang von bis zu 1 Mio. € durchgeführt. Zu Frage 10: Gemäß EEWärmeG müssen seit dem 01.01.2009 grundsätzlich alle Gebäude, die neu errichtet werden, den Wärme- und Kälteenergiebedarf durch die anteilige Nutzung von Erneuerbaren Energien decken. Der Nachweis über die anteilige Deckung des Wärmebedarfs mit Erneuerbaren Energien muss der Bauaufsicht spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der Heizungsanlage vorgelegt werden. Sollte im Rahmen der Energieerzeugung für ein Gebäude auch Strom zur eigenen Nutzung und Einspeisung in die öffentlichen Stromnetze erzeugt werden, fordert das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) hocheffiziente KWK-Anlagen. Der Nachweis über die Errichtung und Nutzung einer solchen KWK-Anlage als Heizungsanlage ist der Bauaufsicht ebenso spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der Anlage vorzulegen. Fallzahlen über die Nutzung regenerativer Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung werden vom Bürgeramt, Statistik und Wahlen und dem Hessischen Statistischen Landesamt über die Statistischen Erhebungsbögen für Neubauvorhaben erfasst. Die Veröffentlichungen der Ämter zu dieser Thematik können auf den entsprechenden Internetauftritten eingesehen werden (www.frankfurt.de >Rathaus > Ämter und Institutionen > Bürgeramt, Statistik und Wahlen und www.statistik-hessen.de) Die großen Fernwärmenetze werden alle mit Kraft-Wärme-Kopplung betrieben. Weiterhin gibt es momentan ca. 300 Blockheizkraftwerke aller Größenklassen. Nach der Statistik des Energiereferats gibt es in Frankfurt am Main derzeit 1054 Photovoltaik-Anlagen mit ca. 22 MW elektrischer Leistung, 1179 Solarthermie Anlagen mit ca. 22.400 m2 Kollektorfläche und 148 Biomasseanlagen. In den städtischen Liegenschaften sind 25 Blockheizkraftwerke mit einer elektrischen Gesamtleistung von 1,9 MW und einer thermischen Gesamtleistung von 3,2 MW in Betrieb. Darüber hinaus sind auf diesen Liegenschaften gegenwärtig 26 stadteigene Photovoltaik-Anlagen mit einer elektrischen Gesamtleistung von 217 kWpeak im Betrieb bzw. in Planung. Hinzu kommen 40 fremdfinanzierte Anlagen mit insgesamt 4,2 MWpeak. Zu Frage 11: Hierbei handelt es sich nicht um eine baurechtliche, sondern um eine wasserrechtliche Thematik. Gemäß Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main besteht für die Entwässerung der Grundstücke im gesamten Stadtgebiet ein Anschlusszwang, sowohl für das Schmutzwasser, wie auch für das Niederschlagswasser. Das anfallende Abwasser ist der Stadt zu überlassen und grundsätzlich unmittelbar in die öffentliche Entwässerungsanlage einzuleiten. Eine Versickerung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück ist satzungskonform unzulässig. Befreiungen davon sind möglich, jedoch gesondert bei der Stadtentwässerung Frankfurt am Main zu beantragen. Zahlen, in welchem Umfang Niederschlagswasser von Gebäuden auf dem Grundstück versickert wird, liegen nicht vor. Die Möglichkeiten der Versickerung hängen immer vom Einzelfall und von den Gegebenheiten vor Ort ab. Eine qualitative Beeinträchtigung des Grundwassers durch die Versickerung ist auszuschließen. Nach § 1 Abs.6 BauBG sind bereits bei der Bauleitplanung die Regenwasserbewirtschaftung und die geordnete Abwasserableitung zu berücksichtigen. Darin muss geprüft sein, wie die Ableitung von Niederschlagswasser verringert werden kann (§ 55 Abs.2 WHG). Zu Frage 12: Alle neueren Bebauungspläne enthalten mittlerweile die Pflicht zur Begrünung der Dachflächen, sofern städtebauliche Gründe nicht gegen begrünbare Flachdächer oder gering geneigte Dachflächen sprechen. Statistiken, die belegen, in welchem Umfang sich der Anteil der Gründächer erhöht hat, liegen nicht vor. Der Blick auf das jährlich aktualisierte Luftbildarchiv des Stadtvermessungsamtes bestätigt jedoch eindeutig den zunehmenden Anteil der Gründächer in Frankfurt am Main. Alle Flachdächer der ABG Neubauten sind begrünt und das anfallende Niederschlagswasser wird auf dem Grundstück versickert mit Hilfe von Rigolen. Zu Frage 13: Aufgehellter Asphalt wurde bisher in folgenden Straßen eingebaut: Kennedyallee (ab Stresemannallee stadtauswärts), Hanauer Landstraße (Mainkurkreisel bis Ratswegkreise), Otto-Brenner-Straße. Es ist geplant den Anteil von helleren Oberflächen zu erhöhen Zu Frage 14: Der Hochtaunuskreis, der Main-Taunus-Kreis und die Stadt Frankfurt am Main haben für den Liederbach und den Erlenbach ein Warn- und Meldesystem in gemeinsamen Hochwasserdienstordnungen aufgebaut und damit ein Frühwarnsystem geschaffen. In diesem Rahmen werden die Niederschläge, Wasserstände und Abflüsse in den Einzugsgebieten, für die ein Meldedienst besteht, beobachtet und gemessen. Diese Beobachtungen werden zu aktuellen Hochwassermeldungen ausgewertet und in Form von aktuellen Wasserständen und Hochwasservorhersagen nach festgelegten Meldeplänen weitergeleitet, damit rechtzeitig örtliche Abwehrmaßnahmen eingeleitet werden können. Für den Main besteht eine zentraler Hochwasserwarn- und Meldedienst in Hessen, der federführend von der Oberen Wasserbehörde wahrgenommen wird und u.a. die Stadt Frankfurt am Main informiert. Zu Frage 15: Hier wird derzeit noch planungsbezogen (im Rahmen der B-Planverfahren) und bei konkreten Bauvorhaben beraten. Hierzu wird auf den Bericht zu Frage 7 verwiesen. Es wird sich zunehmend mit diesem Thema beschäftigt. So wurden zum Beispiel bei der "Verlängerung der Adam - Riese - Straße" und im Baugebiet "Harheim - Süd" Berechnungen erstellt und Maßnahmen zum Überflutungsschutz getroffen.Nebenvorlage: Antrag vom 18.04.2015, OF 1335/6

Beratungsverlauf 22 Sitzungen

Sitzung 40
OBR 14
TO I, TOP 13
Angenommen
Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 43
OBR 2
TO I, TOP 32
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 91 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 13
TO I, TOP 15
Angenommen
Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 4
TO II, TOP 4
Angenommen
Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Fdp
Sitzung 40
OBR 6
TO I, TOP 41
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4047 2015 1. Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1335/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 43
OBR 7
TO II, TOP 2
Angenommen
Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 10
TO II, TOP 12
Angenommen
Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 3
TO II, TOP 8
Angenommen
Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 40
OBR 8
TO I, TOP 27
Angenommen
Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 9
TO II, TOP 4
Angenommen
Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 12
TO I, TOP 21
Angenommen
Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 43
OBR 15
TO I, TOP 11
Angenommen
Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 5
TO I, TOP 31
Angenommen
Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 11
TO II, TOP 3
Angenommen
Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 1
TO I, TOP 28
Angenommen
Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
OBR 16
TO I, TOP 20
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 91 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. c) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, bei dem zuständigen Dezernat X bezüglich des Anschlusszwanges für Niederschlagswasser nachzufragen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 44
OBR 2
TO I, TOP 10
Angenommen
Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke
Ablehnung:
BFF
Sitzung 40
OBR 16
TO I, TOP 9
Angenommen
Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Grüne WBE SPD
Ablehnung:
BFF
Sitzung 40
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 11
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 91 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP BFF Römer
Sitzung 40
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 21
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 91 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP BFF Römer
Sitzung 41
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 12
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP BFF Römer
Sitzung 41
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 19
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke
Ablehnung:
FDP BFF Römer