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Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Frankfurt-Nied, Oeserstraße

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2007, B 899 Betreff: Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Frankfurt-Nied, Oeserstraße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2007, § 1689 - NR 1841 CDU, OA 337 OBR 6, B 40/07 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 23.05.2008 § 1689 Zu II.1 - II.4: Grundlage der Untersuchung sind skizzenhafte Darstellungen von Lösungsmöglichkeiten in Verkehrsführungsplänen, die der Magistrat im Rahmen der Aufgabenbeschreibung zur Vorbereitung der Vergabe an ein Ingenieurbüro erarbeitet und mit der DB Netz AG abgestimmt hat. Das Spektrum der in einer Vorstudie darzustellenden und hinsichtlich der Auswirkungen zu bewertenden Lösungsvarianten erstreckt sich von einer Beibehaltung und Ertüchtigung des schienengleichen Bahnübergangs über Straßenunterführungen in unterschiedlichen Linienführungen bis zu einer Straßenüberführung mit Absenkung der Bahntrasse. Ein Auftrag, der über die o. g. Vorstudie hinaus eine vertiefende Durcharbeitung der favorisierten Lösungsvariante(n) in einer Vorplanung umfasst, wurde in 2006 an ein Ingenieurbüro vergeben. Zu II.5: Der Magistrat - Stadtplanungsamt - wird die Ergebnisse der Vorstudie mit den zu beteiligenden Fachämtern und dem Ortsbeirat erörtern. Eine Vorstellung und Diskussion im Ortsbeirat kann im ersten Quartal 2008 erfolgen. Zu II.6: Die Kostenträgerschaft der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) ist in einer Planungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Stadt Frankfurt a. M. geregelt. Die DB AG hat erklärt, eine Planung zur Beseitigung des Bahnübergangs unter Berücksichtigung bahninterner Prioritäten voraussichtlich erst ab 2009 mitfinanzieren zu können. Die Planungskosten der o. g. Leistungsphasen i. H. von ca. 22.000 € werden daher durch die Stadt Frankfurt a. M. vorfinanziert. Die Kostenträgerschaft der nachfolgenden Leistungsphasen 3 ff. ist zu gegebener Zeit in einer weiteren Planungsvereinbarung zu regeln. Zu II.7: Zur Anregung des Ortsbeirats 6 vom 29.11.2005, OM 3961 hat der Magistrat am 25.01.2006 Stellung genommen (ST 181). Die Belange der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer und Linksabbieger aus der Oeserstraße in die Birminghamstraße werden in der o. g. Vorplanung berücksichtigt. Zeitlich befristete Übergangslösungen sind nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.04.2005, NR 1841 Bericht des Magistrats vom 19.01.2007, B 40 Anregung vom 13.03.2007, OA 337 Bericht des Magistrats vom 06.06.2008, B 334 Bericht des Magistrats vom 24.04.2009, B 255 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.12.2007 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 15.01.2008, TO I, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 899 dient zur Kenntnis. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass dem Ortsbeirat 6 entsprechend der Antwort des Magistrats zu Ziffer II.5 die Ergebnisse der Vorstudie im ersten Quartal 2008 präsentiert werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2008, TO I, TOP 131 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 899 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3439, 18. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2008 Aktenzeichen: 66 6