Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Frankfurt-Nied, Oeserstraße
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 05.12.2007, B
899 Betreff:
Beseitigung des
schienengleichen Bahnübergangs in Frankfurt-Nied, Oeserstraße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2007, § 1689 - NR 1841 CDU, OA 337 OBR 6, B 40/07
- Zwischenbescheid des Magistrats vom 23.05.2008 § 1689 Zu II.1 - II.4: Grundlage der Untersuchung sind skizzenhafte
Darstellungen von Lösungsmöglichkeiten in Verkehrsführungsplänen, die der
Magistrat im Rahmen der Aufgabenbeschreibung zur Vorbereitung der Vergabe an
ein Ingenieurbüro erarbeitet und mit der DB Netz AG abgestimmt hat. Das Spektrum der in einer Vorstudie darzustellenden
und hinsichtlich der Auswirkungen zu bewertenden Lösungsvarianten erstreckt
sich von einer Beibehaltung und Ertüchtigung des schienengleichen Bahnübergangs
über Straßenunterführungen in unterschiedlichen Linienführungen bis zu einer
Straßenüberführung mit Absenkung der Bahntrasse. Ein Auftrag, der über die o. g. Vorstudie hinaus
eine vertiefende Durcharbeitung der favorisierten Lösungsvariante(n) in einer
Vorplanung umfasst, wurde in 2006 an ein Ingenieurbüro vergeben. Zu II.5: Der Magistrat - Stadtplanungsamt - wird die
Ergebnisse der Vorstudie mit den zu beteiligenden Fachämtern und dem Ortsbeirat
erörtern. Eine Vorstellung und Diskussion im Ortsbeirat kann im ersten Quartal
2008 erfolgen.
Zu II.6: Die Kostenträgerschaft der Leistungsphasen 1 und 2
HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) ist in einer Planungsvereinbarung
zwischen der DB Netz AG und der Stadt Frankfurt a. M. geregelt. Die DB AG hat
erklärt, eine Planung zur Beseitigung des Bahnübergangs unter Berücksichtigung
bahninterner Prioritäten voraussichtlich erst ab 2009 mitfinanzieren zu können.
Die Planungskosten der o. g. Leistungsphasen i. H. von ca. 22.000 € werden
daher durch die Stadt Frankfurt a. M. vorfinanziert. Die Kostenträgerschaft der
nachfolgenden Leistungsphasen 3 ff. ist zu gegebener Zeit in einer weiteren
Planungsvereinbarung zu regeln. Zu II.7: Zur Anregung des Ortsbeirats 6 vom 29.11.2005, OM
3961 hat der Magistrat am 25.01.2006 Stellung genommen (ST 181). Die Belange
der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer und Linksabbieger aus der Oeserstraße
in die Birminghamstraße werden in der o. g. Vorplanung berücksichtigt. Zeitlich
befristete Übergangslösungen sind nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
27.04.2005, NR 1841
Bericht des
Magistrats vom 19.01.2007, B 40
Anregung vom
13.03.2007, OA 337
Bericht des
Magistrats vom 06.06.2008, B 334
Bericht des
Magistrats vom 24.04.2009, B 255
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
12.12.2007 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6
am 15.01.2008, TO I, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B
899 dient zur Kenntnis. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, darauf
hinzuwirken, dass dem Ortsbeirat 6 entsprechend der Antwort des Magistrats zu
Ziffer II.5 die Ergebnisse der Vorstudie im ersten Quartal 2008 präsentiert
werden. Abstimmung: Einstimmige
Annahme 18. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.02.2008, TO I, TOP 131 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 899
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 3439, 18. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 19.02.2008 Aktenzeichen: 66 6