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Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Frankfurt-Nied, Oeserstraße

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 05.12.2007, B 899

Betreff: Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Frankfurt-Nied, Oeserstraße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2007, § 1689 - NR 1841 CDU, OA 337 OBR 6, B 40/07 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 23.05.2008 § 1689 Zu II.1 - II.4: Grundlage der Untersuchung sind skizzenhafte Darstellungen von Lösungsmöglichkeiten in Verkehrsführungsplänen, die der Magistrat im Rahmen der Aufgabenbeschreibung zur Vorbereitung der Vergabe an ein Ingenieurbüro erarbeitet und mit der DB Netz AG abgestimmt hat. Das Spektrum der in einer Vorstudie darzustellenden und hinsichtlich der Auswirkungen zu bewertenden Lösungsvarianten erstreckt sich von einer Beibehaltung und Ertüchtigung des schienengleichen Bahnübergangs über Straßenunterführungen in unterschiedlichen Linienführungen bis zu einer Straßenüberführung mit Absenkung der Bahntrasse. Ein Auftrag, der über die o. g. Vorstudie hinaus eine vertiefende Durcharbeitung der favorisierten Lösungsvariante(n) in einer Vorplanung umfasst, wurde in 2006 an ein Ingenieurbüro vergeben. Zu II.5: Der Magistrat - Stadtplanungsamt - wird die Ergebnisse der Vorstudie mit den zu beteiligenden Fachämtern und dem Ortsbeirat erörtern. Eine Vorstellung und Diskussion im Ortsbeirat kann im ersten Quartal 2008 erfolgen. Zu II.6: Die Kostenträgerschaft der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) ist in einer Planungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Stadt Frankfurt a. M. geregelt. Die DB AG hat erklärt, eine Planung zur Beseitigung des Bahnübergangs unter Berücksichtigung bahninterner Prioritäten voraussichtlich erst ab 2009 mitfinanzieren zu können. Die Planungskosten der o. g. Leistungsphasen i. H. von ca. 22.000 € werden daher durch die Stadt Frankfurt a. M. vorfinanziert. Die Kostenträgerschaft der nachfolgenden Leistungsphasen 3 ff. ist zu gegebener Zeit in einer weiteren Planungsvereinbarung zu regeln. Zu II.7: Zur Anregung des Ortsbeirats 6 vom 29.11.2005, OM 3961 hat der Magistrat am 25.01.2006 Stellung genommen (ST 181). Die Belange der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer und Linksabbieger aus der Oeserstraße in die Birminghamstraße werden in der o. g. Vorplanung berücksichtigt. Zeitlich befristete Übergangslösungen sind nicht vorgesehen.