Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm - Entwurf eines Konzeptes gemäß Ziffer XI des M 151/Nr. 3 zur Einrichtung einer Gesellschaft für die Gewerbeflächenentwicklung

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft im Rahmen der städtischen Liegenschaftspolitik (Projekt 6 des Masterplan Industrie, Handlungsfeld Räumlich-funktionales Entwicklungskonzept (RfEk) Gewerbe) wurde als Leitprojekt in das integrierte Stadtentwicklungskonzept (IStEk) sowie in das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) aufgenommen. Die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft soll vorbereitet werden, damit Unternehmen unabhängig vom Marktverhalten Dritter flexibel und zeitnah mit Industrie- und Gewerbeflächen versorgt werden können. Die Zielsetzung besteht grundsätzlich darin den Geschäftszweck einer bestehenden kommunalen Gesellschaft/Beteiligung, um die Aufgaben einer Entwicklungsgesellschaft zu erweitern, um vorhandene Kompetenzen nutzen zu können. Die Gesellschaft soll unter anderem den (Zwischen-)Erwerb, die Entwicklung, die Bewirtschaftung und die Vermarktung von Schlüsselgrund-stücken, Problemliegenschaften und kompletten Gewerbegebieten - darunter auch solche im interkommunalen Zusammenhang - umsetzen.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 26
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 15
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 81 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke VOLT
Ablehnung:
CDU ÖkoLinX-ELF AFD FRAKTION BFF-BIG
Sitzung 26
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 32
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 81 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU AFD FRAKTION Linke ÖkoLinX-ELF BFF-BIG Gartenpartei
Sitzung 29
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 6
Angenommen
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 319 vom 30.08.2024) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 4605,