Querung des Mains über spiralförmige Rampen an der Deutschherrnbrücke
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 14.09.2009, B
792 Betreff:
Querung des Mains über
spiralförmige Rampen an der Deutschherrnbrücke Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.05.2007, § 1828 - NR 2147 FAG, OA 348 OBR 5, l. B
358/09 - Mit den Beschlüssen § 10477 (15.12.2005)
und § 1828 (03.05.2007) wird der Magistrat gebeten, Konzepte zum Anschluss des
Steges der Deutschherrnbrücke an den beiden Brückenköpfen entsprechend der
einschlägigen Richtlinien zur Barrierefreiheit zu entwickeln und diese den
politischen Gremien vorzustellen.
Übersicht Grundlagen Der vorhandene Steg der Deutschherrnbrücke hat eine
Breite von etwa 2,50 m bei einer für Fußgänger ausreichenden Geländerhöhe
von etwa 1 m. Das südliche Ufer wird über eine Treppenanlage zum
Straßenniveau und zum Tiefufer angebunden. Zusätzlich gibt es hier östlich der
Brücke eine nicht barrierefrei ausgebildete Rampe zwischen dem Tiefufer und dem
Straßenniveau. Am nördlichen Ufer ist eine Treppenanlage (mit Schieberampen) in
Höhe der Eyssenstraße vorhanden. Die Verknüpfungen des Steges mit dem Straßenniveau
bzw. Tiefufer sind barrierefrei herzustellen. Rampenlösungen können mit einer
maximalen Neigung von 6 % ausgeführt werden und müssen dann alle 6 m
Zwischenpodeste aufweisen (2 m Länge mit 2 % Neigung). Mit jeweils
8 m Rampenlänge kann so ein Höhenunterschied von etwa 0,40 m
überwunden werden. Bei rund 6 m Höhenunterschied zwischen Steg und
Hochkai beträgt die Rampenlänge so etwa 120 m. Mit dem größeren
Höhenunterschied bei einem direkten Anschluss des Tiefufers am südlichen
Mainufer wäre eine Rampenlänge von insgesamt ca. 180 m erforderlich.
Aufzüge ermöglichen bei deutlich geringerer
Flächeninanspruchnahme auch mobilitätseingeschränkten Personen die Bewältigung
größerer Höhenunterschiede. Allerdings sind der Totalausfall bei technischen
Störungen oder Vandalismus, das geringe subjektive Sicherheitsempfinden sowie
hohe Unterhalts- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind
Aufzüge für den Radverkehr wegen der Wartezeiten und möglicher
Kapazitätsengpässe (Transport von Gruppen) eher ungeeignet, so dass in der
Regel zusätzlich zu Aufzügen Rampen für den Radverkehr erforderlich sind.
Lösungsansätze für das südliche Mainufer Grundsätzlich bleibt bei allen Lösungsansätzen für
das südliche Mainufer die vorhandene Treppenanlage erhalten. Bei der Prüfung der in dem Antrag NR 2147 angeregten
spiralförmigen Rampen werden die maximal mögliche Längsneigung (inkl.
Zwischenpodeste), eine angenommene Konstruktionshöhe von 0,50 m und eine
anforderungsgerechte lichte Höhe (2,50 m) zu Grunde gelegt. Die
Entwicklungslänge beträgt dann etwa 60 m für einen Vollkreis. Der
Höhenunterschied zum Hochkai / Straßenniveau wäre dann durch zwei Kreisumläufe
hergestellt, mit einem weiteren Kreisumlauf wäre auch das Tiefufer
angeschlossen. Insgesamt ergibt sich für eine spiralförmige Rampenanlage ein
Innenradius von etwa 9,50 m. Bereits bei einer baulichen Wegbreite von nur
3,00 m ergäbe sich ein Gesamtdurchmesser von etwa 25 m. Am südlichen
Tiefufer würde solch ein Bauwerk etwa die Hälfte der nutzbaren Breite einnehmen
und kann daher nicht als weiter zu verfolgende Lösung empfohlen werden.
Mit Aufzügen wäre die Barrierefreiheit mit deutlich
geringerer Flächeninanspruchnahme herstellbar. Da am südlichen Mainufer im
Bereich der Deutschherrnufer die soziale Kontrolle eher gering ist, können
Aufzüge hier nicht als Lösung empfohlen werden. Vorhandene Rampe zum Tiefufer
In die weiteren Überlegungen zu geradlinigen
(geknickten) Rampenanlagen wurde die vorhandene Rampe zwischen Straßenniveau
und Tiefufer integriert. Unter der Voraussetzung, die vorhandene Rampe
anforderungsgerecht zu ertüchtigen, könnten geradlinige Rampen auf dem
Straßenniveau enden. Der zu berücksichtigende Höhenunterschied beträgt so "nur"
6 m, die erforderliche Rampenlänge etwa 120 m.^ Lösungsvarianten für die
barrierefreie Einbindung am südlichen Mainufer Böschungsbereich Hochkai - Tiefufer
westlich der Deutschherrnbrücke Die Anordnung einer Rampe parallel zum Mainufer kann
auf Grund der Lage des Steges an der Deutschherrnbrücke nur in Richtung Westen
erfolgen. Da wichtige Wegebeziehungen insbesondere auch zu der östlich der
Deutschherrnbrücke gelegenen Rampe zum Tiefufer bestehen, ist eine Rampe hier
zur Wegeverkürzung geknickt vorzusehen. Mit einer solchen Lösung würde
allerdings ein erheblicher Eingriff in den Grünbestand im Böschungsbereich
zwischen Hochkai und Tiefufer erfolgen, sodass auch diese Lösung nicht zu
empfehlen ist.
Die Herstellung der Rampe in
Verlängerung des vorhandenen Steges parallel zur Brücke bietet die Möglichkeit,
Eingriffe in erhaltenswertes Grün zu vermeiden. Auf Grund der geringen Länge
bis zur nächsten Querstraße ist eine doppelt geknickte Rampe erforderlich, die
aber so angeordnet werden kann, dass die Rampe direkt zum Beginn der
vorhandenen Rampe (zum Tiefufer) führt. Zur Herstellung dieser Rampe ist es
dann erforderlich, den vorhandenen Gehweg in diesem Abschnitt der Straße Zum
Schlegelhof zu überbauen und den Fußgängerverkehr - mit entsprechender Regelung
- auf der Fahrbahn dieser nur sehr gering mit Fahrverkehr belasteten Sackgasse
zu führen.
Sackgasse Zum Schlegelhof Nördliches Mainufer Bei einer barrierefreien Anbindung der
Deutschherrnbrücke an das nördliche Mainufer sind die Überlegungen zur
Gestaltung des Mainufers und zur Einbindung des Osthafenparkes sowie die
Gestaltung einer attraktiven GrünGürtel-Verbindung über die Holzmannstraße in
Richtung Hanauer Landstraße bzw. Ostpark zu berücksichtigen. Die Lage des
Hafengleises schränkt dabei den Handlungsspielraum ein. Aus funktionalen Gründen wäre hier eine Verknüpfung
der verschiedenen Wegebeziehungen in einem Punkt direkt am Mainufer sinnvoll,
da so Umwege für alle Wegebeziehungen vermieden werden können. Die in dem Antrag NR 2147 angeregte Spiralrampe kann
auch hier auf Grund der technisch bedingten, sehr raumgreifenden Bauform, die
entweder den Mainuferbereich oder die Grünzugverbindung in der Achse der
Holzmannstraße nahezu komplett blockieren würde, nicht empfohlen werden.
Die Verknüpfung mittels eines Aufzuges würde die
Anforderungen der mobilitätseingeschränkten Personen vollständig erfüllen. Die
fehlende soziale Kontrolle direkt am nördlichen Mainufer lässt aber erwarten,
dass ein Aufzug an diesem Standort regelmäßig ausfallen wird und sich damit
erhebliche Probleme für die Nutzer sowie hohe Unterhaltskosten ergeben werden.
Aus diesem Grund kann hier ein Aufzug nicht empfohlen werden. Lösungsvarianten für eine
barrierefreie Einbindung am nördlichen Mainufer Mit der Herstellung einer Treppenanlage im Bereich
des ersten Brückenpfeilers kann zumindest für alle nicht
mobilitätseingeschränkten Personen eine umwegfreie Verknüpfung der
verschiedenen Wegebeziehungen angeboten werden. Die Treppenanlage sollte dann
transparent gestaltet werden um sich so möglichst unauffällig in das Gesamtbild
der denkmalgeschützten Deutschherrnbrücke und der gestalteten Grünverbindungen
einzufügen. Eine geradlinige Rampe parallel zum
Mainufer müsste zur Berücksichtigung aller Wegebeziehungen geknickt hergestellt
werden. Ein solches Bauwerk von etwa 7 m Breite und mindestens 60 m
Länge parallel zum Hafengleis würde dem Ziel, hier eine hochwertige
Mainufergestaltung mit dem Grünzug Holzmannstraße (GrünGürtel-Lückenschluss
Ostpark - Mainufer), dem Osthafenpark und der Gestaltung der Freiflächen der
Europäischen Zentralbank (EZB) gestalterisch zu verknüpfen, entgegenstehen und
kann daher nicht als Lösung empfohlen werden. Auch die Anordnung einer geradlinigen Rampe parallel
zur Deutschherrnbrücke - zwischen der Hafenbahn und der Zufahrt der EZB auf
Grund der erforderlichen Längenentwicklung nur geknickt herstellbar - würde die
Durchlässigkeit der Vorlandbrücke, die freien Sicht- und Gehbeziehungen
zwischen dem zukünftigen Osthafenpark, der Grünachse Holzmannstraße und dem
EZB-Gelände erheblich beeinträchtigt. Daher kann auch diese Lösung aus
funktionalen und gestalterischen Gründen ebenfalls nicht empfohlen werden.
Für mobilitätseingeschränkte Personen ist aber eine
barrierefreie Verknüpfung in dem Bereich zwischen dem Mainufer und der
Eyssenstraße erforderlich. Eine Lösung mit Rampenanlagen in diesem Abschnitt
ergäbe - wie oben erläutert - erhebliche funktionale und gestalterische
Defizite für die GrünGürtel-Verbindung (die Grünzüge würden blockiert, die
Durchlässigkeit im Bereich der Vorlandbrücke würde entfallen). Vorlandbrücke - nördliches
Mainufer Ein Aufzug kann aber nur dann
vorgesehen werden, wenn eine soziale Kontrolle besteht, die erwarten lässt,
dass Vandalismus hier eher nicht auftreten wird. An der Eyssenstraße könnte
diese soziale Kontrolle durch die zukünftige Zugangskontrolle an der
EZB-Zufahrt hergestellt werden, sodass im Bereich der Deutschherrnbrücke allein
dieser Standort für einen Aufzug überhaupt in Frage kommt. Ein Aufzug ist für die Anforderungen des Radverkehrs
allerdings nicht ausreichend. Aus den o. g. Gründen ist eine Rampe am
nördlichen Mainufer bzw. im Bereich der Vorlandbrücke zwischen dem Mainufer und
der Eyssenstraße nicht zu empfehlen. Auf Grund der Wegebeziehungen ist aber
auch eine für den Radverkehr nutzbare Verknüpfung des Steges mit dem
Straßenniveau anzustreben. Vorstellbar ist eine Rampenanlage in dem Abschnitt
der ehemaligen Holzmannstraße entlang des Bahndammes. Dazu wäre eine
Verlängerung des heute an der Eyssenstraße endenden Steges in Richtung Norden
erforderlich. Dieses könnte dann an die Überlegungen anschließen, in
Zusammenhang mit dem Projekt "GrünGürtel-Lückenschluss" zwischen dem Ostpark
und dem Mainufer eine attraktive und den Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs
entsprechende Verbindung herzustellen. Diese Verbindung wird bereits in der
Vorplanung zur "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im
Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" (§ 1176 v. 14.12.2006) angedeutet und im
städtebaulichen Wettbewerb zum Danziger Platz konzeptionell berücksichtigt. Das
dort angedachte Konzept beinhaltet langfristig zusätzlich zur Verbindung auf
Straßenniveau (über die Platzfläche Danziger Platz und die Grusonstraße) auch
eine Wegeverbindung auf Gleisniveau (Gleis 1) unter Nutzung der vorhandenen
Bahnbrücke über die Hanauer Landstraße. Es ist beabsichtigt, die entsprechenden
Flächen in Zusammenhang mit der geplanten Bebauung am Danziger Platz und
entlang der Grusonstraße vorsorglich zu sichern. Die Verlängerung des vorhandenen Steges könnte
mittels einer Brücke parallel zur Bahnbrücke und Nutzung der Betriebsweg auf
den Betriebsgebäuden bis zum Bahndamm erfolgen. Die Brücke könnte als
eigenständiges Bauwerk hergestellt werden, die Standorte der erforderlichen
Stützen orientieren sich dann an den vorhandenen Stützen. Der vorhandene
Betriebsweg im Anschlussbereich an den Bahndamm könnte unter Berücksichtigung
der Belange des Denkmalschutzes sowie der anstehenden Planungen einer
Gedenkstätte integriert werden. Im Bereich des Bahndammes der Holzmannstraße könnte
dann im Böschungsbereich eine Rampe zwischen Steg und Straßenniveau hergestellt
werden. Bei Ausbau mit einer entsprechenden Stützmauer wäre dann langfristig
auch eine durchgängige Wegeverbindung auf Gleisniveau bis zur Hanauer
Landstraße bzw. der Ostparkstraße möglich. Ertüchtigung des vorhandenen Steges Der vorhandene Steg weist eine Breite von ca.
2,50 m auf und hat eine für Fußgänger ausreichende Geländerhöhe von ca.
1 m. Bei einer Freigabe des Steges für den Radverkehr ist das Geländer zur
Sicherung des Radverkehrs auf 1,30 m zu erhöhen. Kosten Nach grober überschlägiger Kostenschätzung wurden
für die Teilabschnitte folgende Kostenannahmen zu Grunde gelegt (gerundet):
Abschnitt Holzmannstraße (Bahndamm)
Wegeverbindung inkl. Treppen, Rampen, Stützmauern etc., 230m Länge
ca. 3.000.000 € (brutto) Abschnitt Holzmannstraße (Vorlandbrücke)
Brückenneubau, Treppenanlage, Aufzug
ca. 2.000.000 € (brutto) Abschnitt Brücke (Geländer) Neubau Geländer mit
1,30 m Höhe
ca. 200.000 €
(brutto) Abschnitt südl. Mainufer
(Rampen) Herstellung Rampe zum Hochkai, Ertüchtigung Rampe zum
Tiefufer ca. 800.000 € (brutto) Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
05.12.2005, NR 2147
Anregung vom
16.03.2007, OA 348
Bericht des
Magistrats vom 15.05.2009, B 358
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4, 5
Versandpaket: 16.09.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4
am 29.09.2009, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 792
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 37. Sitzung des OBR 5
am 30.10.2009, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 792
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 36. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2009, TO I, TOP
33 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 792
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
36. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 01.12.2009, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 792
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 7188, 36. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 01.12.2009 Aktenzeichen: 66 6