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Anwohnerfreundlichere, weil barrierefreie Verkehrsführung der Gutleutstraße am Baseler Platz

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 03.12.2010, B 735

Betreff: Anwohnerfreundlichere, weil barrierefreie Verkehrsführung der Gutleutstraße am Baseler Platz Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.04.2010, § 7962 - OA 1009 OBR 1 - In der OA 1009 regt der Ortsbeirat an, die Situation der Fußgänger und der Radfahrer im Bereich Gutleutstraße (Baseler Platz) in der Form zu verbessern, dass bestandsnah (1) stadtauswärts zwischen Karlsruher Straße und Stuttgarter Straße und (2) stadteinwärts zwischen Schleusenstraße und Baseler Platz jeweils der rechte Fahrstreifen für eine Verbreiterung des Gehweges und der Herstellung von Radverkehrsanlagen genutzt wird (siehe Begründung zur OA 1009). Die überschlägige Prüfung anhand aktueller Verkehrszahlen ergibt, dass am Baseler Platz in Fahrtrichtung Gutleutstraße (stadtauswärts) die vorhandenen zwei Fahrstreifen für die Funktionsfähigkeit des Baseler Platzes erforderlich sind. Der Wegfall des rechten Fahrstreifens in dem Abschnitt zwischen der Karlsruher Straße und der Stuttgarter Straße zu Gunsten einer bestandsnahen Verbesserung der Situation der Fußgänger ist demnach nicht möglich. Bestandsnaher Handlungsspielraum zur Verbreiterung des Gehweges ergäbe sich für diesen Abschnitt nur bei Wegfall der Stellplätze. Vor dem Hintergrund, dass die verbleibende Gehwegbreite neben den parkenden Pkw noch etwa 2 m beträgt und der Stellplatzbedarf hoch ist, kann der Magistrat eine Lösung zu Lasten der Stellplätze für diesen Teilabschnitt nicht empfehlen. In dem Abschnitt der Gutleutstraße (stadteinwärts) zwischen der Schleusenstraße und dem Baseler Platz beträgt die nutzbare Gehwegbreite 2 m und mehr. Der Gehweg ist zur Fahrbahn durch Geländer gesichert. Im Aufstellbereich an der Furt zur Querung der Gutleutstraße weitet sich der Gehweg noch etwas auf. Eine Verbreiterung des Gehweges zu Lasten der Fahrstreifenanzahl stadteinwärts ist nach überschlägiger Betrachtung der aktuellen Verkehrsbelastungen nicht grundsätzlich auszuschließen, bedarf dann aber noch der weitergehenden Betrachtung im Gesamtsystem Baseler Platz. Bei der vorhandenen nutzbaren Gehwegbreite von 2 m und mehr sieht der Magistrat derzeit aber kurzfristig leider keinen Handlungsbedarf für eine bauliche Umgestaltung in diesem Teilabschnitt (Bordversatz, Anpassung von Entwässerung und Lichtsignalanlage). Entsprechend aufwändige Maßnahmen sollten - insbesondere für den Radverkehr - in ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Situation der Fußgänger und Radfahrer am Baseler Platz eingebunden werden.Nebenvorlage: Anregung vom 18.01.2011, OA 1264 Antrag vom 17.01.2011, OF 728/1