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3. Bericht zum 2. Frauenförderplan der Volkshochschule Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 03.12.2010, B 730

Betreff: 3. Bericht zum 2. Frauenförderplan der Volkshochschule Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2005, § 9173 (M 62) Bericht zum Frauenförderplan der Volkshochschule Frankfurt am Main für den Zeitraum 01.07.2008 bis 30.06.2010 1 Vorbemerkung Mit Beschluss § 9173 vom 12. Mai 2005 hat die Stadtverordnetenversammlung den 2. Frauenförderplan für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main auf der Basis der zum 30.06.2004 erhobenen Daten beschlossen. Der nach § 6 Abs. 6 des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hess. Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) in Verbindung mit Ziffer 16 des 2. Frauenförderplanes für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main erforderliche Bericht wird vorgelegt und umfasst den Zeitraum vom 01.07.2008 bis 30.06.2010. Der Frauenförderplan sieht eine Steigerung des Frauenanteils in Bereichen vor, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Aus diesem Grund wurden mit der Aufstellung des Frauenförderplanes nach dem HGlG in Bezahlungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils festgelegt. Der vorliegende Bericht gibt insbesondere Auskunft über die Beschäftigtenstruktur zum 30.06.2010 und zur Erreichung und Anpassung der Zielvorgaben. 2 Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur Die Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur (Anlage 1) zeigt im Vergleich zu der Analyse vom 30.06.2008 mit damals 38 beschäftigten Männern und 91 beschäftigten Frauen einen leicht gesunkenen Frauenanteil. Am 30.06.2010 waren insgesamt noch 37 Männer und 86 Frauen beschäftigt, damit ging die Quote von 70,54 % auf 69,92 % zurück. Auf der Ebene der Leitungsfunktionen gab es keine Änderungen. Hier zeigt sich weiterhin ein leichtes Übergewicht bei den männlichen Beschäftigten (4 Männer, 3 Frauen), wobei die Funktion der Betriebsleitung von einer Frau wahrgenommen wird (Anlage 2). 3 Erreichen der Zielvorgaben Im letzten Bericht zum 2. Frauenförderplan wurde zum 30.06.2008 festgestellt, dass in der Besoldungsgruppe A 13 BBO sowie in den Entgeltgruppen 15Ü TVöD, 11 TVöD und 10 TVöD der Frauenanteil unter 50% lag. Anhand der Fluktuationsprognose wurden entsprechende Zielquoten für die Besetzung der Stellen durch Frauen festgelegt. Im Berichtszeitraum haben sich in der Besoldungsgruppe A 13 BBO sowie in den Entgeltgruppen 15Ü TVöD und 10 TVöD keine Veränderungen im Frauenanteil ergeben. In der Entgeltgruppe 11 TVöD ist der Frauenanteil von 42,86% auf 25% gesunken. Zur Analyse vom 30.06.2008 waren 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Entgeltgruppe 11 TVöD beschäftigt, davon waren es 4 Männer und 3 Frauen. Durch Höhergruppierungen, Stellenwechsel bzw. Ausscheiden sind heute noch 3 Männer und 1 Frau in dieser Entgeltgruppe beschäftigt. Mit dem neuem TV Sozial- und Erziehungsdienst wurden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Stellen mit der Bezeichnung Sozialpädagogin/Sozialpädagoge in den neuen Tarifvertrag übergeleitet. Ab 01.11.2009 erhielten damit die Entgeltgruppenbezeichnungen die Erweiterung des Buchstaben S. Demzufolge wurde u.a. eine der Stellen mit der Entgeltgruppe 11 TVöD in die neue Entgeltgruppe S17 TVöD übergeleitet. Diese Stellen sind im neuen Bericht zum 2. Frauenförderplan (Anlage 3) gesondert ausgewiesen. Bei der Festlegung der Zielquote sind die Entgeltgruppen 15 TVöD und S17 TVöD neu hinzugekommen, in denen der Frauenanteil derzeit unter 50% liegt. Durch die Höhergruppierung eines Fachbereichsleiters ist der Anteil der Frauen in der Entgeltgruppe 15 TVöD von damals 50% auf 33,33% gesunken, d.h. von damals einem männlichen und einer weiblichen Beschäftigten stieg die Zahl der männlichen Beschäftigten auf 2 und die der beschäftigten Frauen blieb unverändert. Die Entgeltgruppe S17 TVöD ist neu durch den TV Sozial- und Erziehungsdienst entstanden und auf Grund des Stellenwechsels der Stelleninhaberin derzeit nicht besetzt. 4 Bewerbungen und Einstellungen Im Berichtszeitraum konnten insgesamt 14 Neueinstellungen vorgenommen werden. (Anlage 4). Dabei handelte es sich in 2 Fällen um zeitbefristete Einstellungen im Rahmen von Projekten, um eine Einstellung durch einen neu hinzugekommenen Aufgabenbereich, um eine Übernahme einer Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss, um eine dauerhafte Übernahme von aus der Beurlaubung zurückkehrenden Bediensteten, die vor ihrer Beurlaubung in einem anderen Amt tätig war sowie um 6 Stellenbesetzungen zur Kompensation von Personalabgängen. Des Weiteren erfolgten 2 Stellenbesetzungen auf Grund organisatorischer Veränderungen und eine Stellenbesetzung durch die Neubewertung einer bestehenden Stelle, die dem Hochbegabtenzentrum zugeordnet wurde. 5 Beförderungen und Höhergruppierungen Die Beförderung und Höhergruppierung von Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten vollzieht sich planmäßig entsprechend der besoldungs- und tarifrechtlichen Vorschriften. Im Berichtszeitraum erfolgten keine Beförderungen. Jedoch wurden 2 Höhergruppierungen vollzogen (Anlage 5). 6 Aufstieg von Beamtinnen und Beamten Im Berichtszeitraum 01.07.2008 bis 30.06.2010 ist keine Beamtin bzw. kein Beamter aus dem mittleren bzw. gehobenen Dienst in eine Laufbahn des gehobenen bzw. höheren Dienstes aufgestiegen. 7 Ermäßigung und Erhöhung der Arbeitszeit Im Berichtszeitraum 01.07.2008 bis 30.06.2010 wurden 21 Anträge auf Veränderung der regelmäßig wöchentlichen Arbeitszeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestellt. Davon waren 12 Anträge von Mitarbeiterinnen auf befristete Ermäßigung der Arbeitszeit, die alle genehmigt wurden. Im Einzelfall erforderlicher Ausgleich wurde durch Arbeitsumverteilung geschaffen. Im gleichen Zeitraum wurden 11 Anträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Erhöhung der Arbeitszeit gestellt, von denen 5 dauerhaft (4 Frauen und 1 Mann) und 4 befristet (3 Frauen und 1 Mann) genehmigt wurden. Des Weiteren wurden 2 Anträge von Mitarbeiterinnen auf befristete Erhöhung der Arbeitszeit zur Kompensation im Zusammenhang eines Projektes genehmigt. 8 Beurlaubung und Elternzeit Zahl der gestellten und Zahl der genehmigten Anträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Beurlaubung (einschl. Elternzeit) Im Berichtszeitraum vom 01.07.2008 bis 30.06.2010 wurden 3 Neuanträge sowie 2 Verlängerungsanträge von Mitarbeiterinnen auf Elternzeit gestellt, die alle genehmigt wurden. Eine der Stellen wurde durch eine Neueinstellung kompensiert eine weitere wurde zum Teil von einer aus der Elternzeit zurückkehrenden Mitarbeiterin übernommen. In den anderen Fällen wurde ein personeller Ausgleich durch Arbeitsumverteilung geschaffen. Nr. Beurlaubungsgrund Dauer der Beurlaubung im Berichtszeitraum 01.07.2008 - 30.06.2010 1 Elternzeit 21.01.2009 - 18.11.2009 2 Elternzeit 30.01.2009 - 13.11.2009 3 Elternzeit 07.02.2009 - 15.06.2010 4 Elternzeitverlängerung 19.11.2009 - 30.06.2010 5 Elternzeitverlängerung 11.04.2009 - 30.06.2010 9 Fortbildung Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen oder -maßnahmen Im Berichtszeitraum 01.07.2008 bis 30.06.2010 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 139 Fortbildungsveranstaltungen oder -maßnahmen teilgenommen. Es wurde kein Antrag auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung von der Betriebsleitung abgelehnt. Anlage 1 (ca. 85 KB) Anlage 2 (ca. 34 KB) Anlage 3 (ca. 35 KB) Anlage 4 (ca. 34 KB) Anlage 5 (ca. 34 KB) Anlage 6 (ca. 38 KB)