Friedhofsgebühren
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 04.02.2013, B
69 Betreff:
Friedhofsgebühren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.10.2012, § 2205 - NR 348/12 SPD - Die Stadt Frankfurt unterhält
36 Friedhöfe. Gemessen an der Einwohnerzahl belegt sie damit einen Spitzenplatz
im Bundesgebiet. Die Betriebsabläufe gestalten sich aufgrund des hohen Anteils
kleinerer Stadtteilfriedhöfe relativ aufwendig. Zudem muss in der Logistik auf
veraltete Infrastrukturen zurückgegriffen werden, die auch hinsichtlich einer
veränderten und reduzierten Nachfrage aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu
hinterfragen sind. Vor diesem Hintergrund bereitet der Magistrat
derzeit eine Ausschreibung vor, die eine Verbesserung der Ablauforganisation
und eine teils drastische Verschlankung im Hinblick auf Einsparpotentiale zur
Kostenreduzierung zum Ziel hat. Dabei sollen mögliche Angebotsreduzierungen,
die in direkter Folge die Friedhofsnutzung durch die Bürgerinnen und Bürger
betreffen, in möglichst moderater Form erfolgen. Parallel zu diesem Vorhaben
wird der Magistrat mit kurz- und mittelfristigen Angebotsausweitungen der
Bestattungsformen bestrebt sein, einen möglichst hohen Prozentsatz der in
Frankfurt Verstorbenen auf den städtischen Friedhöfen zu bestatten.
Beispielsweise sollen Gemeinschaftsgrabstätten in optisch ansprechender
Gestaltung mit vertretbaren Kosten angeboten werden. Der Konkurrenz von
Bestattungen in Friedwäldern außerhalb Frankfurts soll zukünftig ein adäquates
Angebot auf bestehenden Waldfriedhöfen innerhalb der Stadt entgegengesetzt
werden. Dabei soll auch auf die bereits bestehenden Angebote verstärkt
hingewiesen werden. Bundesweiten Beobachtungen zu Folge lässt sich der
starke Trend zu friedhofsfernen Bestattungsformen im Zusammenhang mit einer
sich stetig verändernden Friedhofskultur allerdings nur bedingt beeinflussen.
Viele Entscheidungen hinsichtlich der Bestattungsart und der Frage des
Bestattungsortes werden von den Angehörigen über die Höhe der entstehenden
Kosten entschieden. Allein die oftmals verloren gegangene Bindung an den
langjährigen Lebensmittelpunkt in einer Stadt und einer zunehmendem Fluktuation
bedingen für sich alleine schon einen Rückgang der Bestattungen. Die hier in Ansätzen aufgezeigte Entwicklung führte
und führt trotz einer umfänglichen, den aktuellen Erfordernissen angepassten
Friedhofsgebührenordnung zu einem Einnahmendefizit. Um wieder einen höheren
Kostendeckungsgrad zu erreichen, wird unter den gegeben Umständen eine
Gebührenerhöhung unumgänglich erforderlich. Eine moderate und damit zumutbare
Gebührenanhebung soll gewährleistet werden. Der Magistrat prüft derzeit, in
welchem Umfang in Hinblick auf potentielle Einsparmöglichkeiten eine
Gebührenanhebung notwendig ist. Unabhängig davon ist im laufenden Jahr 2012 wieder
eine Zunahme der Bestattungszahlen zu verzeichnen. Der im Magistratsvortrag vom
16.07.2012, M 156, beschriebene Trend zur "Abwanderung" mit nur noch 4700
Bestattungen hat sich abgeschwächt. Für das Jahr 2012 wird vorsichtig geschätzt
wieder mit einer Bestattungszahl auf Frankfurter Friedhöfen von 5000 gerechnet.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
22.08.2012, NR 348
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 06.02.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung
der KAV am 04.03.2013, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 69
dient zur Kenntnis. 18. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.03.2013, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 69
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, Piraten und RÖMER (=
Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2900, 18. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 07.03.2013 Aktenzeichen: 67 42