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Friedhofsgebühren

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.02.2013, B 69 Betreff: Friedhofsgebühren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.10.2012, § 2205 - NR 348/12 SPD - Die Stadt Frankfurt unterhält 36 Friedhöfe. Gemessen an der Einwohnerzahl belegt sie damit einen Spitzenplatz im Bundesgebiet. Die Betriebsabläufe gestalten sich aufgrund des hohen Anteils kleinerer Stadtteilfriedhöfe relativ aufwendig. Zudem muss in der Logistik auf veraltete Infrastrukturen zurückgegriffen werden, die auch hinsichtlich einer veränderten und reduzierten Nachfrage aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu hinterfragen sind. Vor diesem Hintergrund bereitet der Magistrat derzeit eine Ausschreibung vor, die eine Verbesserung der Ablauforganisation und eine teils drastische Verschlankung im Hinblick auf Einsparpotentiale zur Kostenreduzierung zum Ziel hat. Dabei sollen mögliche Angebotsreduzierungen, die in direkter Folge die Friedhofsnutzung durch die Bürgerinnen und Bürger betreffen, in möglichst moderater Form erfolgen. Parallel zu diesem Vorhaben wird der Magistrat mit kurz- und mittelfristigen Angebotsausweitungen der Bestattungsformen bestrebt sein, einen möglichst hohen Prozentsatz der in Frankfurt Verstorbenen auf den städtischen Friedhöfen zu bestatten. Beispielsweise sollen Gemeinschaftsgrabstätten in optisch ansprechender Gestaltung mit vertretbaren Kosten angeboten werden. Der Konkurrenz von Bestattungen in Friedwäldern außerhalb Frankfurts soll zukünftig ein adäquates Angebot auf bestehenden Waldfriedhöfen innerhalb der Stadt entgegengesetzt werden. Dabei soll auch auf die bereits bestehenden Angebote verstärkt hingewiesen werden. Bundesweiten Beobachtungen zu Folge lässt sich der starke Trend zu friedhofsfernen Bestattungsformen im Zusammenhang mit einer sich stetig verändernden Friedhofskultur allerdings nur bedingt beeinflussen. Viele Entscheidungen hinsichtlich der Bestattungsart und der Frage des Bestattungsortes werden von den Angehörigen über die Höhe der entstehenden Kosten entschieden. Allein die oftmals verloren gegangene Bindung an den langjährigen Lebensmittelpunkt in einer Stadt und einer zunehmendem Fluktuation bedingen für sich alleine schon einen Rückgang der Bestattungen. Die hier in Ansätzen aufgezeigte Entwicklung führte und führt trotz einer umfänglichen, den aktuellen Erfordernissen angepassten Friedhofsgebührenordnung zu einem Einnahmendefizit. Um wieder einen höheren Kostendeckungsgrad zu erreichen, wird unter den gegeben Umständen eine Gebührenerhöhung unumgänglich erforderlich. Eine moderate und damit zumutbare Gebührenanhebung soll gewährleistet werden. Der Magistrat prüft derzeit, in welchem Umfang in Hinblick auf potentielle Einsparmöglichkeiten eine Gebührenanhebung notwendig ist. Unabhängig davon ist im laufenden Jahr 2012 wieder eine Zunahme der Bestattungszahlen zu verzeichnen. Der im Magistratsvortrag vom 16.07.2012, M 156, beschriebene Trend zur "Abwanderung" mit nur noch 4700 Bestattungen hat sich abgeschwächt. Für das Jahr 2012 wird vorsichtig geschätzt wieder mit einer Bestattungszahl auf Frankfurter Friedhöfen von 5000 gerechnet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.08.2012, NR 348 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 06.02.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung der KAV am 04.03.2013, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.03.2013, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, Piraten und RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2900, 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 07.03.2013 Aktenzeichen: 67 42

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