Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße: zusätzliche Andienungsmöglichkeiten schaffen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 28.01.2013, B
64 Betreff:
Neubau einer
Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße: zusätzliche
Andienungsmöglichkeiten schaffen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2400 - OA 282/12 OBR 15 - Der Magistrat hat die vom
Ortsbeirat vorgeschlagene, alternative verkehrliche Anbindung der neuen Kita
über zwei Feldwege erneut überprüft. Eine Andienung über den Feldweg - Variante 1a -
nördlich des Taunengrabens ist aufgrund der Lage innerhalb der Schutzzone II
des Landschaftsschutzgebietes rechtlich nicht umsetz-bar. Eine erforderliche
landschaftsschutzrechtliche Genehmigung kann nicht in Aussicht ge-stellt
werden. Um die verkehrliche Andienung der Kita über den Feldweg Variante 1b zu
realisieren, sind die in der Stellungnahme ST 1498 zur EA 30 bereits genannten
umfangreichen Baumaßnahmen erforderlich. Diese beinhalten . einen durchgehenden auch für LKW geeigneten
Straßenausbau . eine
Straßenentwässerung, da öffentliche Straßen nicht in Privatgelände entwässert
werden dürfen, . eine
Straßenbeleuchtung, . bis
zu sieben Ausweichbuchten in ausreichender Dimensionierung für den
Begegnungsverkehr sowie .
einen Schutzzaun entlang der U-Bahntrasse Ein "einfacherer Ausbau" ist aufgrund der
Verkehrssicherungspflicht der Stadt Frankfurt nicht möglich. Wie ebenfalls in
der Stellungnahme zur EA 30 bereits aufgeführt, steht auch das für die
Ausweichbuchten benötigte Gelände weder im Eigentum der Stadt, noch liegt
Planungsrecht für den Ausbau vor. Somit entstehen unverhältnismäßig hohe Kosten
für den Grunderwerb und die Herstellungsmaßnahmen, sowie weitere Folgekosten
für Unterhaltung, Straßenreinigung und Winterdienst. Selbst bei Umsetzung eines
Feldwegausbaus ist es durch die vorhandene öffentliche Erschließung über die
Gladiolenstraße, sowie deren Anbindung zur Ortsmitte über die Dahlienstraße,
naheliegend, dass der Eltern-Bring- und Abholdienst auch weiterhin über die
vorhandene direkte Wegebeziehung erfolgen wird. Eine Einschränkung der
verkehrlichen Nutzung dieser öffentlichen Straßen ist grundsätzlich nicht
möglich. Durch den Bau der Kita fällt
bereits ein Bolzplatz weg. Der bestehende, von Kindern und Jugendlichen auch
genutzte Bolzplatz soll nach der Baumaßnahme wieder hergerichtet und weiter als
Bolzplatz zur Verfügung gestellt werden. Ein geeignetes Grundstück zur
Verlegung des Bolzplatzes steht nicht zur Verfügung. Außerdem ist eine
Versiegelung der Fläche als Stellplatzfläche/Wendefläche aus ökologischen
Gründen abzulehnen. Demnach kann der Anregung des Ortsbeirats, eine Zu-
und Abfahrt zur neuen Kita über einen durchgehend asphaltierten Feldweg mit
Stellplätzen und einer Wendefläche auf dem Bolzplatz, nicht entsprochen
werden. Im Falle einer
zukünftigen Erschließung des im Regionalen Flächennutzungsplan ausgewiesenen
Baugebietes wird der Magistrat eine Erschließung der Kita über den in Rede
stehenden Feldweg (Variante 1b) noch einmal überprüfen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
02.11.2012, OA 282
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15
Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR
15 am 15.02.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 64
wird zurückgewiesen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
04.03.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 64
dient zur Kenntnis. 18. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 11.03.2013, TO I, TOP 66
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 64
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. und
SPD (= Zurückweisung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)
18. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP
52 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 64
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER gegen LINKE. und FDP (=
Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE
WÄHLER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2897, 18. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 11.03.2013 Aktenzeichen: 40 2