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Bildungs- und Erziehungsbericht für Frankfurt erstellen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 31.08.2007, B 640 Betreff: Bildungs- und Erziehungsbericht für Frankfurt erstellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2007, § 1920 - NR 216 LINKE.WASG - 1. Gegenwärtige Berichte zur Situation von Bildung und Erziehung in Frankfurt am Main Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main erstellt im Rahmen seiner Aufgaben als öffentlicher Jugendhilfeträger (§§ 79, 80 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe) und als kommunaler Schulträger (§ 145 Hess. Schulgesetz) bereits regelmäßig folgende Planungsberichte, die die Situation von Bildung und Erziehung ausführlich dokumentieren und analysieren: - Kita-Entwicklungsplanung (KEP) - Schulentwicklungspläne (SEP-A, SEP-B, SEP-S). Diese stellen mehr als nur reines Datenmaterial zur Verfügung und verwenden bereits Quoten und Indikatoren, wie sie auch in Bildungsberichten Anwendung finden: z.B. Versorgungsquoten nach Altersgruppen und Planungsbezirken (KEP), Eingangsquoten bei den Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie Durchgangsquoten (SEP-A), Entwicklung der Angebots-/ Nachfragerelationen im beruflichen Ausbildungssektor (SEP-B), Förderschul- und Rückschulungsquoten (SEP-S). In Frankfurt am Main werden zudem jährlich die wichtigsten Daten im Abschnitt "Bildung und Ausbildung" des Statistischen Jahrbuchs veröffentlicht. Darüber hinaus erschienen in den letzten Jahren zu zwei speziellen Themen die "Dokumentation zur Situation von Schülerinnen und Schülern mit Migrationserfahrungen an Frankfurter Schulen" (sogenannte DIPF-Studie, 2002) sowie der Teil VII des Frankfurter Sozialberichts mit dem Titel "Aufwachsen in Frankfurt am Main - Kinder, Jugendliche und ihre Familien: Situation und Entwicklungschancen" (2006). 2. Zum Stand der Bildungsberichterstattung in Deutschland Die Erstellung von umfassenderen, konzeptionell integrierten Bildungsberichten befindet sich sowohl für das Bundesgebiet, als auch auf Länder- und kommunaler Ebene noch in der "Pionierphase". "Bildung in Deutschland" (2006) war nach einer Vorstudie ("Erste Befunde", 2003) der erste gesamtdeutsche Bildungsbericht und soll alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Der Bericht stellt Stand und Entwicklung des deutschen Bildungswesens im Gesamtzusammenhang dar - von der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung bis zum Lernen im Erwachsenenalter. Er führt bisher in getrennten Berichten und Studien veröffentlichte Daten über alle Bildungsbereiche hinweg zusammen. Grundlage waren auch zum ersten Male bildungsrelevante Indikatoren. Erarbeitet wurde der erste Bericht über "Bildung in Deutschland" von einem unabhängigen interdisziplinären Konsortium unter Federführung des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF). Auf Länderebene liegen Bildungsberichte von Baden-Württemberg (erstmalig 2005, künftiger Turnus: 2 Jahre), Bayern (Turnus: 3 Jahre), Schleswig-Holstein (erstmalig 2003, künftiger Turnus: 2 Jahre) sowie ein gemeinsamer Bericht für Berlin und Brandenburg (erstmalig 2003, künftiger Turnus nicht bekannt) vor. Von diesen orientiert sich Schleswig-Holstein am Bildungsbericht des Bundes, die anderen verwenden andere bzw. nur in begrenztem Umfang (Baden-Württemberg) Daten und Indikatoren. Hessen gibt alljährlich die Dokumentation "Hessische Bildungspolitik in Zahlen" heraus, welche jedoch nicht als Bildungsbericht angesehen werden kann. Das Kultusministerium plant jedoch eine weitergehende Bildungsberichterstattung und schreibt auf seiner Webseite: "Das Konzept für eine hessische Schulberichterstattung sieht - in Entsprechung der Bildungs-berichterstattung für Deutschland - ,einen Kernbestand aussagekräftiger, regelmäßig wieder zu verwendender, aber dennoch entwicklungsoffener Indikatoren zu zentralen Bildungsbereichen' vor, der sich vorrangig auf die bildungsplanerisch bedeutenden Themenbereiche zu beziehen hat." Kommunale Bildungsberichte sind u.a. aus Wiesbaden und München bekannt. Der Münchener Bildungsbericht hat von den 134 Indikatoren des nationalen Bildungsberichtes 25 auf kommunaler Ebene dargestellt. Er ist erstmalig 2006 erschienen und soll in einem Turnus von zwei Jahren fortgeschrieben werden. Einen festgesetzten Fortschreibungsturnus gibt es beim "Sozialbericht zur Bildungsbeteiligung in Wiesbaden" nicht. Der Bericht beschränkt sich (hier allerdings sehr eingehend) auf die Bildungsbeteiligung auf verschiedenen Ebenen (vorschulischer Bereich, schulische Bildungssysteme, Übergänge zwischen den verschiedenen Bildungsetappen) und versteht sich als ein "Baustein auf dem Weg zu einer systematischen lokalen Bildungsberichterstattung." 3. Aufbau einer kommunalen Bildungsberichterstattung für die Stadt Frankfurt am Main Der Magistrat beabsichtigt, die bereits etablierten Formen der Dokumentation, Bestandsanalyse und Evaluation schrittweise zu einer systematischen Berichterstattung für die Stadt Frankfurt am Main weiter zu entwickeln. Dabei strebt der Magistrat an, der wachsenden gesellschaftlichen Bedeutung wie dem gesetzlichen Auftrag folgend neben den Bereichen Bildung und Erziehung auch den Betreuungsaspekt einzubeziehen. Insbesondere sollen auch der Zusammenhang von frühkindlicher Bildung und schulischer Bildung sowie die (ergänzenden) Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe dargestellt werden. Weiter hält der Magistrat aufgrund der gemeinsamen Verantwortung für den Schulbereich eine enge Abstimmung mit dem Land für unabdingbar. Die hessische Schulverwaltung befindet sich zurzeit in einem Umstrukturierungsprozess ("Neue Verwaltungssteuerung"), der unter anderem auch auf eine neue bildungspolitische Steuerung abzielt. In diesem Zusammenhang werden strategische Ziele, Kennzahlen und Quoten entwickelt, die auch für die Stadt Frankfurt am Main Verwendung finden und in Zielvereinbarungen und konkrete Maßnahmen übersetzt werden. Bisher wurde erst in wenigen Teilbereichen (z.B. Hauptschulen) begonnen, strategische Ziele und Indikatoren sowie Formen der Dokumentation zwischen Stadt und Land abzustimmen. Der Magistrat geht vor allem aus diesem Grund davon aus, dass realistischerweise erst beginnend mit dem Jahr 2008 eine Bildungsberichterstattung für die Stadt Frankfurt am Main aufgebaut werden kann. Hinsichtlich der Fortschreibung ist ein Turnus von einem Jahr ohne erhebliche Reduzierung der fachlichen Standards kaum leistbar und auch im Hinblick auf Steuerungsentscheidungen nicht erforderlich, da sich Trends im Bereich Bildung, Erziehung und Betreuung eher mittel- bis langfristig ausprägen. Vorgeschlagen wird daher eine Berichterstattung in einem dreijährigen Turnus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.11.2006, NR 216 Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 250 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 05.09.2007 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung der KAV am 17.09.2007, TO II, TOP 33 Beschluss: Die KAV hat sich mit der Vorlage B 640 nicht befasst. 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 24.09.2007, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis) 19. Sitzung der KAV am 22.10.2007, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 640 wird zurückgewiesen. 9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2007, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 640 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 2657, 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 24.09.2007 Aktenzeichen: 51