Bildungs- und Erziehungsbericht für Frankfurt erstellen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 31.08.2007, B
640 Betreff:
Bildungs- und
Erziehungsbericht für Frankfurt erstellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2007, § 1920 - NR 216 LINKE.WASG - 1.
Gegenwärtige Berichte zur Situation von Bildung und Erziehung in Frankfurt am
Main Der Magistrat der Stadt Frankfurt am
Main erstellt im Rahmen seiner Aufgaben als öffentlicher Jugendhilfeträger (§§
79, 80 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe) und als kommunaler Schulträger (§
145 Hess. Schulgesetz) bereits regelmäßig folgende Planungsberichte, die die
Situation von Bildung und Erziehung ausführlich dokumentieren und
analysieren: -
Kita-Entwicklungsplanung (KEP) - Schulentwicklungspläne (SEP-A, SEP-B, SEP-S).
Diese stellen mehr als nur reines Datenmaterial zur
Verfügung und verwenden bereits Quoten und Indikatoren, wie sie auch in
Bildungsberichten Anwendung finden: z.B. Versorgungsquoten nach Altersgruppen
und Planungsbezirken (KEP), Eingangsquoten bei den Grundschulen und
weiterführenden Schulen sowie Durchgangsquoten (SEP-A), Entwicklung der
Angebots-/ Nachfragerelationen im beruflichen Ausbildungssektor (SEP-B),
Förderschul- und Rückschulungsquoten (SEP-S). In Frankfurt am Main werden zudem jährlich die
wichtigsten Daten im Abschnitt "Bildung und Ausbildung" des Statistischen
Jahrbuchs veröffentlicht. Darüber hinaus erschienen in den letzten Jahren zu
zwei speziellen Themen die "Dokumentation zur Situation von Schülerinnen und
Schülern mit Migrationserfahrungen an Frankfurter Schulen" (sogenannte
DIPF-Studie, 2002) sowie der Teil VII des Frankfurter Sozialberichts mit dem
Titel "Aufwachsen in Frankfurt am Main - Kinder, Jugendliche und ihre Familien:
Situation und Entwicklungschancen" (2006). 2. Zum Stand der Bildungsberichterstattung in
Deutschland Die Erstellung von umfassenderen,
konzeptionell integrierten Bildungsberichten befindet sich sowohl für das
Bundesgebiet, als auch auf Länder- und kommunaler Ebene noch in der
"Pionierphase".
"Bildung in Deutschland" (2006)
war nach einer Vorstudie ("Erste Befunde", 2003) der erste gesamtdeutsche
Bildungsbericht und soll alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Der Bericht
stellt Stand und Entwicklung des deutschen Bildungswesens im Gesamtzusammenhang
dar - von der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung bis zum Lernen im
Erwachsenenalter. Er führt bisher in getrennten Berichten und Studien
veröffentlichte Daten über alle Bildungsbereiche hinweg zusammen. Grundlage
waren auch zum ersten Male bildungsrelevante Indikatoren. Erarbeitet wurde der erste Bericht
über "Bildung in Deutschland" von einem unabhängigen
interdisziplinären Konsortium unter Federführung des Deutschen Instituts für
Internationale Pädagogische Forschung (DIPF). Auf Länderebene liegen Bildungsberichte von
Baden-Württemberg (erstmalig 2005, künftiger Turnus: 2 Jahre), Bayern (Turnus:
3 Jahre), Schleswig-Holstein (erstmalig 2003, künftiger Turnus: 2 Jahre) sowie
ein gemeinsamer Bericht für Berlin und Brandenburg (erstmalig 2003, künftiger
Turnus nicht bekannt) vor. Von diesen orientiert sich Schleswig-Holstein am
Bildungsbericht des Bundes, die anderen verwenden andere bzw. nur in begrenztem
Umfang (Baden-Württemberg) Daten und Indikatoren. Hessen gibt alljährlich die Dokumentation "Hessische
Bildungspolitik in Zahlen" heraus, welche jedoch nicht als Bildungsbericht
angesehen werden kann. Das Kultusministerium plant jedoch eine weitergehende
Bildungsberichterstattung und schreibt auf seiner Webseite: "Das Konzept für
eine hessische Schulberichterstattung sieht - in Entsprechung der
Bildungs-berichterstattung für Deutschland - ,einen Kernbestand
aussagekräftiger, regelmäßig wieder zu verwendender, aber dennoch
entwicklungsoffener Indikatoren zu zentralen Bildungsbereichen' vor, der sich
vorrangig auf die bildungsplanerisch bedeutenden Themenbereiche zu beziehen
hat." Kommunale Bildungsberichte sind u.a.
aus Wiesbaden und München bekannt. Der Münchener Bildungsbericht hat von den
134 Indikatoren des nationalen Bildungsberichtes 25 auf kommunaler Ebene
dargestellt. Er ist erstmalig 2006 erschienen und soll in einem Turnus von zwei
Jahren fortgeschrieben werden. Einen festgesetzten Fortschreibungsturnus gibt es
beim "Sozialbericht zur Bildungsbeteiligung in Wiesbaden" nicht. Der Bericht
beschränkt sich (hier allerdings sehr eingehend) auf die Bildungsbeteiligung
auf verschiedenen Ebenen (vorschulischer Bereich, schulische Bildungssysteme,
Übergänge zwischen den verschiedenen Bildungsetappen) und versteht sich als ein
"Baustein auf dem Weg zu einer systematischen lokalen
Bildungsberichterstattung." 3. Aufbau einer kommunalen Bildungsberichterstattung
für die Stadt Frankfurt am Main Der Magistrat beabsichtigt, die bereits etablierten
Formen der Dokumentation, Bestandsanalyse und Evaluation schrittweise zu einer
systematischen Berichterstattung für die Stadt Frankfurt am Main weiter zu
entwickeln. Dabei strebt der Magistrat an, der wachsenden gesellschaftlichen
Bedeutung wie dem gesetzlichen Auftrag folgend neben den Bereichen Bildung und
Erziehung auch den Betreuungsaspekt einzubeziehen. Insbesondere sollen auch der
Zusammenhang von frühkindlicher Bildung und schulischer Bildung sowie die
(ergänzenden) Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe dargestellt
werden. Weiter hält der Magistrat aufgrund
der gemeinsamen Verantwortung für den Schulbereich eine enge Abstimmung mit dem
Land für unabdingbar. Die
hessische Schulverwaltung befindet sich zurzeit in einem
Umstrukturierungsprozess ("Neue Verwaltungssteuerung"), der unter anderem auch
auf eine neue bildungspolitische Steuerung abzielt. In diesem Zusammenhang
werden strategische Ziele, Kennzahlen und Quoten entwickelt, die auch für die
Stadt Frankfurt am Main Verwendung finden und in Zielvereinbarungen und
konkrete Maßnahmen übersetzt werden. Bisher wurde erst in wenigen Teilbereichen (z.B.
Hauptschulen) begonnen, strategische Ziele und Indikatoren sowie Formen der
Dokumentation zwischen Stadt und Land abzustimmen. Der Magistrat geht vor allem aus diesem Grund davon
aus, dass realistischerweise erst beginnend mit dem Jahr 2008 eine
Bildungsberichterstattung für die Stadt Frankfurt am Main aufgebaut werden
kann. Hinsichtlich der Fortschreibung ist
ein Turnus von einem Jahr ohne erhebliche Reduzierung der fachlichen Standards
kaum leistbar und auch im Hinblick auf Steuerungsentscheidungen nicht
erforderlich, da sich Trends im Bereich Bildung, Erziehung und Betreuung eher
mittel- bis langfristig ausprägen. Vorgeschlagen wird daher eine
Berichterstattung in einem dreijährigen Turnus. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
23.11.2006, NR 216
Bericht des
Magistrats vom 25.05.2012, B 250
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 05.09.2007 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung
der KAV am 17.09.2007, TO II, TOP 33 Beschluss: Die KAV hat sich
mit der Vorlage B 640 nicht befasst. 14. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 24.09.2007, TO I, TOP 32
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 640
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)
19. Sitzung der KAV am 22.10.2007, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 640
wird zurückgewiesen. 9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
29.10.2007, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 640
dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 2657, 14. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 24.09.2007 Aktenzeichen: 51