Aufstellung von Containern für die Kindergarten- und Hortbetreuung und personelle Ausstattung der Einrichtung
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 20.09.2010, B
607 Betreff:
Aufstellung von Containern
für die Kindergarten- und Hortbetreuung und personelle Ausstattung der
Einrichtung Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
01.07.2010, § 8257 - OA 1029
OBR 14, B 215/10 - Die Kirchengemeinde St. Jakobus hat sich bereit
erklärt, in den Gemeinderäumen bis zur Fertigstellung des Kita- Neubaus eine
Hortgruppe (20 Plätze) einzurichten und die Trägerschaft dafür zu
übernehmen. Die Einrichtung der zusätzlichen
Hortgruppe in Räumen der katholischen Kirchengemeinde St. Jakobus kann
pünktlich ab Beginn des kommenden Schuljahres zugesichert werden. Die
Kindertageseinrichtung St. Jakobus hat eine Genehmigung der Bauaufsicht und
eine Betriebserlaubnis für 20 Hortplätze bereits erhalten. Die personelle
Ausstattung der Einrichtung entspricht der Verordnung über die
Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17.12.2008. Damit können alle Kinder, die im kommenden Schuljahr
eingeschult werden und für die ein Hortplatz benötigt wird, aufgenommen werden.
Dem Stadtschulamt sind derzeit keine
Versorgungsengpässe im Kindergarten bekannt. Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat die Option,
Aufstellung von Pavillons auf dem Grundstück Flur 3 Parzellen 264/1 bis 264/7,
aus folgenden Gründen nicht weiter verfolgt: - Die Pavillonlösung ist mit einem erheblichen
planerischen und finanziellen Aufwand verbunden, der nur vertretbar ist, wenn
das Kosten-Nutzen-Verhältnis ungefähr stimmt. Hinzu kommt, dass die
Inbetriebnahme ab Beginn des neuen Schuljahres nicht zuverlässig zugesagt
werden konnte.
- Die Liegenschaft in der
Gemarkung Harheim Flur 3, Parzellen 264/1-264/6 wurde als Auslagerungsstandort
für die Kita 97 dem Städtischen Eigenbetrieb 48 vorgeschlagen und befindet sich
bereits in der Prüfung. - Der Bau des Kita Neubaus in Harheim, In den Aspen,
hat bereits am 11.01.2010 mit der Einrichtung der Baustelle begonnen. Nach derzeitigem Baufortschritt und
Kenntnisstand ist der Fertigstellungstermin im April 2011 nicht gefährdet.
Die Inbetriebnahme des Kita-
Neubaus in der Trägerschaft der Evangelischen Gemeinde Harheim wird nach
Übergabe des Gebäudes an den Nutzer in Absprache mit diesem festgelegt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
23.11.2009, OA 1029
Bericht des
Magistrats vom 16.04.2010, B 215
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 14
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 22.09.2010 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung
der KAV am 04.10.2010, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 607
dient zur Kenntnis. 32. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
04.10.2010, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 607
dient zur Kenntnis. 46. Sitzung des OBR
14 am 25.10.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 607
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 46. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 06.12.2010, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 607
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Beschlussausfertigung(en): § 9070, 46. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 06.12.2010 Aktenzeichen: 40 4