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Aufstellung von Containern für die Kindergarten- und Hortbetreuung und personelle Ausstattung der Einrichtung

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 20.09.2010, B 607 Betreff: Aufstellung von Containern für die Kindergarten- und Hortbetreuung und personelle Ausstattung der Einrichtung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8257 - OA 1029 OBR 14, B 215/10 - Die Kirchengemeinde St. Jakobus hat sich bereit erklärt, in den Gemeinderäumen bis zur Fertigstellung des Kita- Neubaus eine Hortgruppe (20 Plätze) einzurichten und die Trägerschaft dafür zu übernehmen. Die Einrichtung der zusätzlichen Hortgruppe in Räumen der katholischen Kirchengemeinde St. Jakobus kann pünktlich ab Beginn des kommenden Schuljahres zugesichert werden. Die Kindertageseinrichtung St. Jakobus hat eine Genehmigung der Bauaufsicht und eine Betriebserlaubnis für 20 Hortplätze bereits erhalten. Die personelle Ausstattung der Einrichtung entspricht der Verordnung über die Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17.12.2008. Damit können alle Kinder, die im kommenden Schuljahr eingeschult werden und für die ein Hortplatz benötigt wird, aufgenommen werden. Dem Stadtschulamt sind derzeit keine Versorgungsengpässe im Kindergarten bekannt. Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat die Option, Aufstellung von Pavillons auf dem Grundstück Flur 3 Parzellen 264/1 bis 264/7, aus folgenden Gründen nicht weiter verfolgt: - Die Pavillonlösung ist mit einem erheblichen planerischen und finanziellen Aufwand verbunden, der nur vertretbar ist, wenn das Kosten-Nutzen-Verhältnis ungefähr stimmt. Hinzu kommt, dass die Inbetriebnahme ab Beginn des neuen Schuljahres nicht zuverlässig zugesagt werden konnte. - Die Liegenschaft in der Gemarkung Harheim Flur 3, Parzellen 264/1-264/6 wurde als Auslagerungsstandort für die Kita 97 dem Städtischen Eigenbetrieb 48 vorgeschlagen und befindet sich bereits in der Prüfung. - Der Bau des Kita Neubaus in Harheim, In den Aspen, hat bereits am 11.01.2010 mit der Einrichtung der Baustelle begonnen. Nach derzeitigem Baufortschritt und Kenntnisstand ist der Fertigstellungstermin im April 2011 nicht gefährdet. Die Inbetriebnahme des Kita- Neubaus in der Trägerschaft der Evangelischen Gemeinde Harheim wird nach Übergabe des Gebäudes an den Nutzer in Absprache mit diesem festgelegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.11.2009, OA 1029 Bericht des Magistrats vom 16.04.2010, B 215 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 14 Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 22.09.2010 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung der KAV am 04.10.2010, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 607 dient zur Kenntnis. 32. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.10.2010, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 607 dient zur Kenntnis. 46. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 607 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.12.2010, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 607 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Beschlussausfertigung(en): § 9070, 46. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 06.12.2010 Aktenzeichen: 40 4