Verwilderte Brachflächen statt landwirtschaftlicher Nutzung - Muss das wirklich sein?
Bericht
Die Pachtverträge wurden zum 31.10.2013 gekündigt. Ausgleichsflächen werden grundsätzlich im zeitlichen Zusammenhang mit der Erschließung neuer Baugebiete angelegt. Zum Zeitpunkt der Kündigung des in der Anfrage angesprochenen Grundstücks war nicht erkennbar, dass es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Erschließung und der damit im Zusammenhang stehenden Anlage der Ausgleichsflächen für das Baugebiet "Leuchte" kommen wird. Diese resultieren insbesondere aus der Tatsache, dass sich im geplanten Baugebiet nach der Außerbetriebnahme eines Wasserwerks der Grundwasserspiegel unvorhersehbar derart erhöht hat, dass geeignete Maßnahmen getroffen werden mussten, um eine Absenkung des Grundwasserspiegels herbeizuführen. Dabei handelte es sich um eine außerplanmäßige Maßnahme, die sich erst nach der Erteilung des Freimachungsauftrags für die Ausgleichsflächen herauskristallisiert hat. Der Pachtzinsausfall betrifft sechs Pachtjahre. Der zu erwartende Pachtzins für die insgesamt 1,4811 ha beträgt jährlich 296,22 Euro, somit für den genannten Zeitraum 1.777,32 Euro. Wie zu Frage 2. geschildert, war der zeitliche Ablauf im Vorfeld nicht erkennbar und bei Kündigung die Nutzung als Ausgleichsfläche absehbar. Eine weitere Bewirtschaftung wurde daher nicht in Aussicht gestellt. Die Ausgleichsmaßnahme ist zusammen mit der Erschließung des Baugebiets geplant und soll im Herbst 2021 begonnen werden. Statistische Daten zu der Frage existieren nicht und können mit den dem Magistrat zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen ermittelt werden.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
WBE, CDU, FDP, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Zurückweisung) bei Enthaltung SPD
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Zurückweisung)