Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Leuchte
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- und
- Die Ausgleichsflächen für das Baugebiet Leuchte sollten ursprünglich komplett als Streuobstwiesen angelegt werden. Da sich seit der damaligen Planung im Laufe der Jahre auf einem Teil der Fläche eine fortgeschrittene Sukzession entwickelt hat, wurde eine Umplanung erforderlich. Es wurde erforderlich, dass größere Flächen bereits gemulcht werden mussten. Grund dafür sind die 220-KV-Überlandleitungen, für die ein Korridor von hochwachsenden Bäumen freigehalten werden muss. Die dort gewachsenen Baumsämlinge wie Birken, Eschen und Ahorn mussten gerodet werden, da sie sonst in die Leitungen eingewachsen wären. In diesem Korridor unterhalb der Leitungen werden dann anschließend schwachwüchsige Obstbäume gepflanzt. Die restliche Fläche wird wie geplant weitestgehend mit hochstämmigen Obstbäumen bepflanzt. Zu
- Die Maßnahme wird seit 2023 durchgeführt: Die Arbeiten zur Grundstücksfreilegung und die Kampfmittelsondierung sind bereits erfolgt. Die Herstellung der Streuobstwiese soll im zweiten Quartal 2024 abgeschlossen werden.